„Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen“ – das verspricht sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vom PUEG. PUEG steht für ‚Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz‘, für das Bundestag und Bundesrat im Mai und Juni grünes Licht gegeben haben. Erste Auswirkungen für gesetzlich Versicherte: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ändert sich. Je nachdem, wie viele Kinder sie haben, zahlen Mitglieder mehr oder weniger als vorher. Damit setzt die Bundesregierung einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um, wonach Eltern mit Kindern unter 25 Jahren stärker entlastet werden sollen. Während der Arbeitgeberanteil an der Pflegeversicherung mit 1,7 Prozent gleich bleibt, zahlen Kinderlose nun 2,3 Prozent. Für Mitglieder mit einem Kind beträgt der Beitrag 1,7 Prozent, je nach Anzahl der Kinder sinkt dieser bis auf 0,7 Prozent bei fünf oder mehr Kindern.
Der zweite Teil der Reform greift erst zum Januar kommenden Jahres. Unter anderem erhöhen sich dann die Leistungsbeträge, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen – insbesondere in der ambulanten Pflege – zu entlasten. So steigen das Pflegegeld und die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen um jeweils fünf Prozent. In einem zweiten Schritt erhöhen sich die Beträge zum Januar 2025 um weitere 4,5 Prozent. Ab Januar 2028 soll das Pflegegeld alle drei Jahre an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden.
Leistungen für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege werden zu einem Gesamtjahresbetrag in Höhe von gut 3.500 Euro zusammengelegt. Für Pflegebedürftige in Heimen werden die Zuschläge zum Eigenanteil erhöht und betragen je nach Aufenthaltsdauer künftig zwischen 15 (statt fünf) und 75 (statt 70) Prozent.
Das PUEG soll zudem digitale Angebote in der Pflege voranbringen. Für Pflegeheime und -dienste wird vernetzte Kommunikation über die Telematikinfrastruktur (TI) zur Pflicht. Beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen entsteht zudem ein 'Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege'. Es soll Potenziale identifizieren, mit denen sich die pflegerische Versorgung für Bedürftige wie für Pflegende verbessern und stärken lassen.