Am Beginn war ein Aufschrei: Wer dachte, eine umfassende Reform der Krankenhausstruktur und der Vergütung, wie Ende vergangenen Jahres von der Regierungskommission empfohlen, ließe sich so einfach wie ein neuer Anstrich erledigen, sah sich getäuscht. Ein erstes Orientierungspapier von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sorgte für gehörige Irritationen – vor allem in den Ländern.
Seitdem trifft sich die 'Bund-Länder-AG' regelmäßig, um über Art und Umfang der Sanierung zu beraten. Karl Lauterbach ist dabei keineswegs der unumstrittene Bauleiter, dennoch bleibt er zuversichtlich, dass demnächst mit den Planungen für eine Sanierung begonnen werden kann: mit der Arbeit an einem Referentenentwurf für ein Gesetz zur neuen Krankenhausplanung.
Auf die Werkzeuge haben sich Bund und Länder verständigt: Laut Eckpunktepapier soll es Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen mit dahinterliegenden Qualitätskriterien geben. Bei der Wahl dieser Werkzeuge ist der Einfluss der Länder deutlich zu erkennen. Denn ohne dass sie zustimmen, wird es keinen einzigen Hammerschlag geben.
Jedoch sollten wir die Chance für eine leistungsbezogene Krankenhausplanung mit verbindlichen Qualitätskriterien nutzen, um Konzentrations- und Kooperationsprozesse anzustoßen. Dies gelingt nur, wenn die Länder
- bei der Zuordnung der Leistungsgruppen die tatsächlichen Versorgungsbedarfe berücksichtigen,
- die bundeseinheitliche Reformreglung konsequent umsetzen und
- auf Ausnahmeregelungen verzichten.
Das muss auch für eine Metropole wie Hamburg gelten, die ihre Sonderrolle in der Diskussion immer wieder betont.
Wir als Barmer sehen Handlungsbedarf eben auch für Hamburg und haben uns hierzu auf Landesebene mit den anderen Krankenkassenverbänden ausgetauscht. Herausgekommen ist ein gemeinsames GKV-Positionspapier, das die Basis bildet für Beratungen auf Augenhöhe mit der Sozialsenatorin.
Als Kostenträger möchten wir von Beginn an am Planungsverfahren auf Landesebene beteiligt sein; das schafft Transparenz. Schließlich folgt auf das Auswahlverfahren und die Vergabe von Leistungsgruppen die Finanzierung der Vorhaltekosten durch die Krankenkassen.
Die geplante Reform stößt einen notwendigen Transformationsprozess an, der die Länder Geld kosten wird. Wir appellieren seit Jahren erfolglos an die Stadt, dass sie ihren Investitionsverpflichtungen auskömmlich nachkommt. Und Hamburg darf sich künftig auch nicht mehr länger seiner Verantwortung entziehen, indem es von den Krankenhäusern die hälftige Beteiligung am Krankenhaus-Strukturfonds einfordert.
In der Diskussion über die Reformpläne wird – außer den unterschiedlichen Standpunkten der Akteure des Gesundheitswesens – eines deutlich: Die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten geraten zunehmend aus dem Blick. Deshalb haben wir als Barmer weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung für unsere Versicherten zum Ziel und begrüßen die geplante Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen. Gleiches gilt für die Koppelung der Leistungsgruppen an bundeseinheitliche Qualitätskriterien. Hierbei sollten bereits bestehende Vorgaben der Bundesebene (u.a. Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses) in die neuen Kriterien mit einfließen. Dass sie erfüllt werden, muss zwingend vor der Zuordnung der Leistungsgruppen an den jeweiligen Standort und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Unabdingbar ist hierbei die Expertise des Medizinischen Dienstes. Eine Selbsterklärung der Krankenhäuser – z.B. in Form von Checklisten wie in den vergangenen Jahren – reicht nicht aus. Schließlich geht es um Patientensicherheit, die über allem stehen muss und nicht durch 'Ausnahmetatbestände' unterlaufen werden darf.
Übertragen auf das Bild der Sanierung am Altbau ist das die dringend erforderliche Fundamentstabilisierung, damit auf der 'Baustelle Krankenhaussystem' nach Abschluss aller Arbeiten im besten Fall für einige Jahre Ruhe einkehrt.