Illustration Sicheres Handy
Ihre Daten bleiben geschützt
Die Sicherheit Ihrer Gesundheitsdaten hat immer oberste Priorität. Ohne Ihre Zustimmung bekommt keine Praxis Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte. Sie selbst greifen mithilfe der Barmer eCare, Ihrer elektronischen Patientenakte als App, auf Ihre Gesundheitsdaten zu.

Verlässliche Datenspeicherung und eigene Zugangskontrolle

Sie bestimmen, wer Zugriff bekommt
Ihre Gesundheitskarte ist der Schlüssel, mit dem Sie Arztpraxen oder Krankenhäusern den Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte erlauben. Diese können dann Dokumente einstellen, lesen oder aktualisieren.
Hier werden Ihre Daten gespeichert
Die Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte werden verschlüsselt auf sicheren Servern in Deutschland gespeichert.
Die Barmer eCare ist Ihr Zugriff auf Ihre ePA
Sie selbst greifen mit der Barmer eCare auf Ihre elektronische Patientenakte zu.
Die Rolle der Krankenkassen
Krankenkassen können und dürfen keine Daten aus der elektronischen Patientenakte auslesen. Sie stellen die elektronische Patientenakte bereit und dürfen einen Überblick Ihrer abgerechneten Leistungen einstellen.
Illustration Gesundheitskarte und Ordner

So verwalten Sie Zugriffsrechte

Ombudsstelle

Wenn Sie die Barmer eCare nicht nutzen oder keine Vertretung haben, können Sie sich an die Ombudsstelle wenden, das ist die Vertrauensstelle der Barmer für die elektronische Patientenakte. Mitarbeitende der Ombudsstelle entziehen auf Ihren Wunsch die Zugriffsberechtigung einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses.

Auf Nachfrage stellt Ihnen die Ombudsstelle auch die Protokolldaten Ihrer elektronischen Patientenakte zur Verfügung. 

Die Ombudsstelle kann für Sie bestimmte Funktionen der elektronischen Patientenakte aktivieren oder deaktivieren. Möchten Sie die automatische Erstellung der Medikationsliste auf Basis von E-Rezeptdaten und die Übertragung der Übersicht aller Kassenleistungen, die Sie erhalten haben, ablehnen, können Sie sich auch an die Ombudsstelle wenden.

Sobald die Weiterleitung von Daten aus der Patientenakte an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit möglich sein wird, wird die Ombudsstelle auf Ihren Wunsch eine Sperre ebenfalls hinterlegen können.

Wichtig: Die Ombudsstelle hat keinen Zugriff auf die Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte. Sie kann diese weder auslesen noch löschen oder ausblenden.

Sie erreichen die Ombudsstelle über unsere Service-Hotline oder vor Ort in einer unserer Geschäftsstellen.

Illustration Mann mit Schild

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