Ihre Gesundheitskarte ist der Schlüssel zu Ihrer elektronischen Patientenakte. Sie stecken Ihre Karte vor Ort ein und gewähren so Arztpraxen und Krankenhäusern den vollständigen Zugriff für 90 Tage. Für Apotheken und Notfallsanitäter beträgt es nur drei Tage. Die Berechtigung gilt dann für die gesamte medizinische Einrichtung. Sie ist nicht auf einzelne Personen begrenzt.
In der Barmer eCare-App können Sie von unterwegs oder von zu Hause aus Berechtigungen vergeben, verlängern, verkürzen oder wieder entziehen. Soll eine Praxis keinen Zugriff auf Ihre Akte haben? So sperren Sie diese einfach über die App. Dokumente lassen sich übrigens in der eCare ausblenden, sodass niemand außer Ihnen Zugriff darauf hat.
Nutzen Sie die Barmer eCare-App nicht, so wenden Sie sich an die Ombudsstelle. Sie übernimmt das für Sie.
Hinweis: Sollten Sie Ihre Gesundheitskarte verlieren, melden Sie sich umgehend bei der Barmer, um die Karte sperren zu lassen und eine neue zu bestellen.
Möchten Sie für ein Familienmitglied die Akte verwalten? Richten Sie die Vertretung selber in der Barmer eCare ein. Wählen Sie beim Login in die eCare „Anmeldung als Vertretung“. Sehen Sie dies nicht? Blenden Sie unter App-Einstellungen die Option ein.
Die Person, die Sie vertreten, braucht nur ihre Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN bereitzuhalten, um Sie freizuschalten.
Soll eine Vertrauensperson auf Ihre Akte zugreifen? Dann braucht diese Person zuerst die ePA-App ihrer eigenen Kasse. Mit Ihrer eigenen Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN schalten Sie sie frei.
Wichtig zu wissen: Beide Personen müssen nicht verwandt und nicht bei der gleichen Krankenkasse versichert sein.
Wenn Sie die Barmer eCare nicht nutzen oder keine Vertretung haben, können Sie sich an die Ombudsstelle wenden, das ist die Vertrauensstelle der Barmer für die elektronische Patientenakte. Mitarbeitende der Ombudsstelle entziehen auf Ihren Wunsch die Zugriffsberechtigung einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses.
Auf Nachfrage stellt Ihnen die Ombudsstelle auch die Protokolldaten Ihrer elektronischen Patientenakte zur Verfügung.
Die Ombudsstelle kann für Sie bestimmte Funktionen der elektronischen Patientenakte aktivieren oder deaktivieren. Möchten Sie die automatische Erstellung der Medikationsliste auf Basis von E-Rezeptdaten und die Übertragung der Übersicht aller Kassenleistungen, die Sie erhalten haben, ablehnen, können Sie sich auch an die Ombudsstelle wenden.
Sobald die Weiterleitung von Daten aus der Patientenakte an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit möglich sein wird, wird die Ombudsstelle auf Ihren Wunsch eine Sperre ebenfalls hinterlegen können.
Wichtig: Die Ombudsstelle hat keinen Zugriff auf die Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte. Sie kann diese weder auslesen noch löschen oder ausblenden.
Sie erreichen die Ombudsstelle über unsere Service-Hotline oder vor Ort in einer unserer Geschäftsstellen.