2025 geht's los
Alles über Ihre elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte auf den Punkt gebracht

Die elektronische Patientenakte, auch ePA genannt, ist Ihr digitaler Ordner zur Ablage Ihrer medizinischen Unterlagen. So stehen aktuelle wichtige Informationen sofort zur Verfügung: ein wichtiger Baustein für eine einfache, sichere und schnelle Behandlung.

 Read the most important information in English

Ihre Gesundheitsdaten an einem Ort – das ist Ihre elektronische Patientenakte

Ab 2025 hat jeder eine elektronische Patientenakte. In unserem Video haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Ein Audiotranskript des Sprechertextes gibt es zum Download als PDF.

Das Wichtigste im Überblick

Ab wann gibt es die elektronische Patientenakte?

Sie und alle anderen gesetzlich Versicherten erhalten ab dem 15. Januar 2025 eine elektronische Patientenakte. Sie wird automatisch für Sie angelegt – ab Ende Februar können Sie auf Ihre ePA zugreifen. Die Nutzung ist freiwillig.

Was wird genau gespeichert?

Ihre elektronischen Patientenakte enthält Ihre wichtigsten medizinischen Unterlagen, wie zum Beispiel Laborbefunde, Arztbriefe und Krankenhausberichte. So haben medizinische Einrichtungen sofort einen vollständigen Überblick über Ihre Behandlungshistorie. 

Wer kann meine Daten einsehen?

Sie entscheiden, wer auf Ihre elektronische Patientenakte Zugriff bekommt. Beim Einstecken Ihrer Gesundheitskarte geben Sie der jeweiligen Praxis oder Klinik die Erlaubnis – ohne PIN. Wenn Sie das nicht möchten, informieren Sie die Praxis bei der Anmeldung. Nutzen Sie die Barmer eCare-App, um Ihre Daten selbst einzusehen.

Das sind Ihre Vorteile mit der elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte ist ein wichtiger Baustein für eine einfache, sichere und schnelle Behandlung.

  • Ihre Gesundheitsgeschichte ist an einem Ort verfügbar.
  • Ihre Arztpraxen sehen, ergänzen und aktualisieren Ihre wichtigsten medizinischen Unterlagen. 
  • Sie müssen nicht mehr alles von Neuem erzählen und Dokumente können nicht verloren gehen.
  • Ihre medizinischen Unterlagen bleiben dauerhaft und sicher gespeichert.
     

Die elektronische Patientenakte im Praxiseinsatz

Die elektronische Patientenakte vereinfacht und verbessert Ihre ärztliche Behandlung.

Illustration ePA als App

Ihre Daten bleiben geschützt

Die elektronische Patientenakte setzt auf ein umfassendes Sicherheitskonzept, um Ihre Gesundheitsdaten zu schützen. Sie entscheiden, wer Zugriff darauf bekommen darf. 

Illustration Sicheres Handy

eCare: Die App für Ihre elektronische Patientenakte

Die eCare-App ermöglicht es Ihnen, selbst auf Ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen.
 

Illustration Gesundheitsdaten in der ePA

Fragen und Antworten zu der elektronischen Patientenakte

Ja. Bei der Anlage ist Ihre elektronische Patientenakte erst einmal leer. Es erfolgt keine automatische Übertragung Ihrer medizinischen Dokumente aus der Vergangenheit. Ihre Ärztinnen und Ärzte werden Ihre elektronische Patientenakte nach und nach mit den Unterlagen und Daten, die sie erzeugen, befüllen. Über die Barmer eCare-App haben Sie außerdem die Möglichkeit, vorhandene medizinische Dokumente selbst in Ihre Akte hochzuladen.  

Ganz praktisch: Ihre E-Rezeptdaten werden zur Erstellung Ihrer persönlichen Medikationsliste automatisch in die elektronische Patientenakte übertragen. Die Barmer erstellt außerdem einmal im Quartal einen Überblick über alle Leistungen, die Sie von Arztpraxen oder Krankenhäusern erhalten haben. 

Ja. Damit die elektronische Patientenakte auf dem aktuellen Stand bleibt, ist es wichtig, die Daten zu aktualisieren, wenn sich etwas bei Ihrem Gesundheitszustand oder Behandlungsverlauf verändert. Von Ihnen berechtigte Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, Ihre Daten auf Ihren Wunsch hin zu aktualisieren. Dabei muss es sich um Informationen handeln, die im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erhoben werden und in digitaler Form verfügbar sind, wie zum Beispiel Laborbefunde, Therapieberichte oder Arztbriefe. 

Ja. Sie können bestimmte Funktionen ablehnen und trotzdem von der elektronischen Patientenakte profitieren. Folgende Funktionen lassen sich einzeln sperren: 

  • die automatische Übertragung der Übersicht aller Kassenleistungen, die Sie erhalten haben.
  • die automatische Übertragung Ihrer E-Rezeptdaten.
  • die Weiterleitung von Daten aus Ihrer Patientenakte an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit.

Sie möchten diese Funktionen nicht nutzen? Ab dem 15. Januar 2025 können Sie Funktionen selbst über die Barmer eCare-App sperren oder Sie melden sich bei der Vertrauensstelle der Barmer. Die Sperrung der Datenweiterleitung an das Forschungsdatenzentrum wird ab dem 15. Juli 2025 möglich sein.

Sollten Sie Ihre Meinung später ändern, können Sie die Funktionen jederzeit wieder aktivieren. 
 

Ja. Über die Barmer eCare-App können Sie einzelne Dokumente ausblenden. Dann ist das Dokument nur für Sie sichtbar und keiner Ihrer berechtigten Leistungserbringenden hat Zugriff darauf.  
Ja. Die elektronische Patientenakte gibt es für Versicherte jeden Alters – auch für Kinder. Die Anlage erfolgt automatisch, unabhängig vom Alter. Möchten die Eltern jedoch keine elektronische Patientenakte für ihr Kind unter 15 Jahren, so widersprechen sie der Anlage bei der Krankenkasse. Ist die Person zwischen 15 und 17 Jahre alt, so kann sie nach Rücksprache mit ihren Eltern selbst entscheiden. 
Nein. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für Sie freiwillig. Haben Sie keine, so erfahren Sie keine Nachteile in Ihrer ärztlichen Behandlung. Ihre Gesundheitsversorgung erfolgt wie gewohnt über die etablierten Verfahren. 
Ja. Die Löschung der gesamten elektronischen Patientenakte ist jederzeit möglich. Diese beantragen Sie entweder selbst über die Barmer eCare-App oder bei der Barmer. Folglich werden sämtliche Daten unwiderruflich gelöscht.

Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V haben wir für Sie in einem eigenen Artikel zur ePA bereitgestellt. 

Sie möchten widersprechen?

Die elektronische Patientenakte ist freiwillig. Sie haben zwei Möglichkeiten, um ihr zu widersprechen:

  • Nutzen Sie das Online-Formular und halten Sie den Antwort-Code aus dem Brief, den Sie erhalten haben, bereit.
  • Verwenden Sie diese PDF-Datei – einfach das Dokument runterladen, ausfüllen und an uns per Post zurücksenden.