Die elektronische Patientenakte hilft Ihnen ganz konkret, wenn Sie ärztlich behandelt werden. Vier Beispiele für die ePA im Praxiseinsatz.
Ihre Hausärztin überweist Sie zum Facharzt. Den Arztbrief hat sie schon in Ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert, sodass der Facharzt ihn direkt dort abrufen kann. Sie müssen keine Unterlagen mitbringen oder faxen lassen – so geht nichts mehr verloren.
Ihre Fachärztin stellt Ihnen ein neues E-Rezept aus und die Daten, samt Namen, Wirkstoffen und Dosierung werden direkt in Ihrer persönlichen Medikationsliste gespeichert. Mit diesen aktuellen Informationen im Blick, können andere Arztpraxen auf Wechselwirkungen achten. Das Ausblenden einzelner Medikamente ist übrigens nicht möglich.
Sie sind schwanger und dank Ihrer elektronischen Patientenakte prüfen Ihre Gynäkologin und Ihre anderen Ärzte schnell und einfach, ob Ihre Medikamente schädlich für Sie und Ihr Baby sein könnten. Außerdem sehen sie dort vorhandene Diagnosen und können alle Faktoren in Ihrem Schwangerschaftsverlauf berücksichtigen.
Ihr Hausarzt nimmt Ihnen Blut ab. Die Laborergebnisse werden in Ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert. Jetzt haben nicht nur er, sondern auch andere Fachärztinnen und Fachärzte die relevanten Informationen direkt parat. Sie müssen die Unterlagen nicht mehr hin und her tragen, es sind keine Doppeluntersuchungen mehr notwendig und keine Informationen gehen verloren.