Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat in leichter Sprache

Lesedauer unter 4 Minuten

Der Verwaltungsrat erledigt wichtige Aufgaben bei der Barmer.

Der Verwaltungsrat von der Barmer

Die Mitglieder von der Barmer wählen alle 6 Jahre den Verwaltungsrat.

Im Verwaltungsrat arbeiten 30 Personen:
27 Personen vertreten die Mitglieder von der Barmer.
3 Personen vertreten die Arbeitgeber.

Alle 30 Personen im Verwaltungsrat arbeiten ehrenamtlich.
Das bedeutet: Sie bekommen kein Geld für ihre Arbeit.

Was sind die Aufgaben vom Verwaltungsrat?

Der Verwaltungsrat wählt den Barmer-Vorstand.
Und der Verwaltungsrat sammelt gute Ideen 
und entscheidet viele Dinge.

Zum Beispiel:
Was ist gut für die Mitglieder der Barmer?
Was kann die Barmer mit dem Beitrags-Geld 
von ihren Mitgliedern machen?
Wie können wir die Barmer modern machen?

Die Personen vom Verwaltungsrat diskutieren und entscheiden 
die Themen in Besprechungen. 
Ein anderes Wort für Besprechung ist Sitzung.

Auch Sie können die Sitzungen vom Verwaltungsrat besuchen. 
Hier stehen die Termine von den Sitzungen.

Ausschüsse im Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat hat viele Aufgaben.

An jeder Aufgabe arbeitet ein Ausschuss.
Ein Ausschuss sind einige Personen aus dem Verwaltungsrat.

Es gibt Fach-Ausschüsse und Widerspruchs-Ausschüsse.

Fach-Ausschüsse arbeiten zum Beispiel an Fragen zum Geld, 
an der Versorgung und an der Organisation von der Barmer.

Widerspruchs-Ausschüsse arbeiten an Widersprüchen 
von den Mitgliedern.

Bei der Barmer gibt es 20 Widerspruchs-Ausschüsse. 
In jedem Widerspruchs-Ausschuss arbeiten 4 Personen.

Die Sitzungen von den Ausschüssen können Sie nicht besuchen.

Widerspruch
Was ist das? 
Und wie mache ich einen Widerspruch?

Sie wollen von der Barmer eine Leistung bekommen.
Deshalb haben Sie einen Antrag bei der Barmer gestellt. 
Die Barmer antwortet mit einem Brief.
Dieser Brief von der Barmer heißt Bescheid.
In dem Bescheid steht:
Sie werden die Leistung nicht bekommen.

Manchmal schreibt die Barmer auch ohne Antrag einen Bescheid.
Dann heißt es oft: Die Leistungen an Sie werden eingestellt.
Oder: Die Leistungen an Sie werden gekürzt.

Sie sind mit der Entscheidung von der Barmer nicht einverstanden?
Dann können Sie Widerspruch einlegen.
Widerspruch einlegen geht am einfachsten so:
Sie sagen oder schreiben der Barmer: 
Ich bin mit der Entscheidung nicht einverstanden.

In dem Bescheid gibt es eine Rechtsbehelfs-Belehrung.
Die Rechtsbehelfs-Belehrung ist eine Info für Sie.
In der Rechtsbehelfs-Belehrung steht:
So können Sie Widerspruch einlegen.

Das müssen Sie beachten:
Sie haben nur wenige Wochen Zeit 
für Ihren Widerspruch.
Diese Zeit heißt Frist.
Die Frist steht in der Rechtsbehelfs-Belehrung 
von Ihrem Bescheid.

1. Sie können schriftlich Widerspruch einlegen.

Das heißt: 
Sie schreiben einen Brief an die Barmer.

Sie müssen Ihren Widerspruch-Brief mit der Post 
an die Barmer schicken.
Sie können Ihren Widerspruch nicht mit einer E-Mail schicken.

Und diese Dinge müssen Sie in Ihrem Widerspruch schreiben:

  • Die Adresse von der Barmer
  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse
  • Das Datum von Ihrem Widerspruch
  • Den Satz:
    Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid ein. 
  • Sie können zusätzlich eine Begründung schreiben:
    Das sind die Gründe, warum ich Widerspruch einlege:
  • Sie können wichtige Papiere für Ihre Begründung mitschicken.
    Zum Beispiel: Papiere vom Arzt oder vom Krankenhaus.

Wichtig: Sie müssen den Brief unterschreiben.

2. Sie können Ihren Widerspruch auch persönlich bei der Barmer melden. 

Das heißt:
Sie gehen rechtzeitig in eine Geschäftsstelle von der Barmer. 
In der Geschäftsstelle sagen Sie den Mitarbeitenden:
Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid ein. 
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle 
schreibt Ihren Widerspruch auf.
Sie bekommen eine Kopie von Ihrem Widerspruch.

Für einen Widerspruch müssen Sie keinen Termin mit der Geschäftsstelle machen.

Was passiert, wenn Sie einen Widerspruch eingereicht haben? 
Dann muss die Barmer noch einmal prüfen:
War die Entscheidung über Ihren Antrag richtig?
War der Bescheid richtig?

Wenn die Barmer Ihren Widerspruch akzeptiert:
Dann bekommen Sie einen neuen Bescheid.
Dieser Bescheid heißt Abhilfe-Bescheid.
Das bedeutet:
Die Barmer bezahlt die Leistung.

Wenn die Barmer Ihren Widerspruch nicht akzeptiert:
Dann prüft ein Widerspruchs-Ausschuss Ihren Antrag.

Vielleicht sagt der Widerspruchs-Ausschuss: Ihr Widerspruch ist richtig.
Dann bezahlt die Barmer die Leistung.

Vielleicht sagt der Widerspruchs-Ausschuss Nein zu Ihrem Antrag?
Dann bekommen Sie einen Widerspruchs-Bescheid.
Der Widerspruchs-Bescheid ist ein Brief von der Barmer.
In dem Widerspruchs-Bescheid steht:
Sie werden die Leistung von der Barmer nicht bekommen.
In dem Widerspruchs-Bescheid steht auch,
warum die Barmer die Leistung nicht bezahlt.

Was können Sie gegen einen Widerspruchs-Bescheid machen?

Vielleicht sind Sie mit der Entscheidung vom Widerspruchs-Ausschuss 
nicht einverstanden.
Und vielleicht sind Sie mit den Gründen im Widerspruchs-Bescheid 
nicht einverstanden.

Dann können Sie bei einem Sozial-Gericht klagen.
Das bedeutet: Sie kämpfen bei einem Gericht für Ihre Rechte.
In dem Widerspruchs-Bescheid steht, 
bei welchem Sozial-Gericht Sie klagen können.

Die Frist für Ihre Klage ist ein Monat.

Ein Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin oder ein Sozial-Verband 
kann Ihnen bei der Klage helfen.