Ein junges Pärchen sitzt gemeinsam auf der Couch und schaut auf den Bildschirm eines Laptops.
Sozialwahl 2023

Sozialwahl 2023 erstmals auch als Online-Wahl

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Alle sechs Jahre werden die Verwaltungsräte bei den Krankenkassen im Rahmen der Sozialwahlen neu gewählt. Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl mit mehr als 51 Millionen Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland.

Die Wahl erfolgte bis heute ausschließlich durch briefliche Stimmabgabe. Wahlberechtigte Mitglieder sollen jedoch bei den Sozialwahlen 2023 erstmals alternativ auch online wählen können. Am 17. Dezember 2019 ist auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Kabinett ein entsprechendes Gesetz beschlossen worden, den das Bundeskabinett am 18. Dezember 2019 verabschiedet hat. 
 

Im Rahmen eines Modellprojekts können so die wahlberechtigten Mitglieder der teilnehmenden Kassen im Jahr 2023 erstmals auch ergänzend auf elektronischem Weg über das Internet ihre Stimme in der Online-Sozialwahl 2023 abgeben. 

Der Verwaltungsrat der Barmer hat sich bereits im Juni 2020 für eine Teilnahme am Modellprojekt entschieden und die erforderliche Satzungsänderung beschlossen. 

Allein bei den Ersatzkassen erhalten damit rund 22 Millionen Wahlberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme auch online abzugeben.

Nach einer Forsa-Umfrage haben sich zwei Drittel (64 Prozent) der Versicherten der Ersatzkassen für die Einführung von Online-Wahlen ausgesprochen, bei den unter 16- bis 44-Jährigen waren es sogar 75 Prozent.

Allzu oft werden ältere Menschen pauschal als diejenigen dargestellt, die digitalen Technologien und dem Internet skeptisch gegenüberstehen, und denen es schwerfällt, entsprechende Geräte und Anwendungen zu nutzen. Viele ältere Menschen haben gerade in der Zeit der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen erkannt, welche Möglichkeiten digitale Kommunikations- und Informationstechnologien ihnen bieten und diese stärker als bisher für sich genutzt. Wichtig ist: Auch wer seine Stimme weiterhin per Briefwahl abgeben möchte, kann dies tun.

Es nehmen 5 Krankenkassen an dem Modellprojekt Online-Sozialwahl 2023 teil. 

Gemeinsame Organisation der Krankenkassen

Die Krankenkassen werden die Stimmabgabe per Online-Wahl vorbereiten und durchführen (§ 194a Abs. 2 Satz 1 SGBV). Hierfür wurde die Arbeitsgemeinschaft “ARGE-Modellprojekt Online-Wahlen 2023” der teilnehmenden Krankenkassen gebildet. 

Diese ARGE stellt die ordnungsgemäße Vorbereitung und Umsetzung der Online-Sozialwahl 2023 entsprechend der Anforderungen der Rechtsverordnung und der technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sicher. In der ARGE-Geschäftsführung sind alle teilnehmenden Kassen vertreten und treffen Entscheidungen im Namen der teilnehmenden Kassen.

Das zur Durchführung der Online-Sozialwahl erforderliche Online-Wahlsystem wird durch externe Unternehmen bereitgestellt. Die grundsätzliche Verantwortung für die Durchführung der Wahl zum Verwaltungsrat verbleibt aber bei den einzelnen Kassen.