Was ist eine Urwahl? Wer ist wahlberechtigt? Kann man auch online wählen? Hier die wichtigsten Antworten zur Sozialwahl.
2023 fand wieder eine Sozialwahl statt. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu Terminplan, Wahlmodus und Kandidatenkür.
Der Verwaltungsrat ist das Versichertenparlament der Krankenkasse. Er erfüllt wichtige Aufgaben bei der Barmer. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, wählt und kontrolliert den Vorstand und verabschiedet den Haushalt.
Der Verwaltungsrat ist außerdem an vielen Entscheidungen beteiligt, die Versicherte direkt betreffen: Er beschließt Satzungsleistungen wie zum Beispiel Bonusprogramme oder Wahltarife, verantwortet wichtige Finanzentscheidungen und wählt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse.
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine echte Wahl vor, bei der die Wahlberechtigten ihre Stimme für eine Liste ihres Versicherungsträgers abgeben können. Alternativ ist allerdings auch eine Wahl ohne Wahlhandlung möglich. Dabei befinden sich auf den zur Wahl stehenden Listen nicht mehr Bewerber, als Sitze in der Selbstverwaltung zu vergeben sind.
Bei der Barmer findet eine sogenannte Urwahl statt. Das heißt, die Wahlberechtigten können sich für eine der zur Wahl antretenden Listen entscheiden.
Alle Wahlberechtigten erhielten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post und konnten die roten Wahlbriefumschläge kostenlos zurücksenden – die über 100.000 Briefkästen der Post und viele DHL-Stationen sind sozusagen die Wahlurnen. Wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert und Mitglied der Barmer ist, erhielt somit zwei Wahlbriefe.
Die Sozialwahl erfolgte bisher als reine Briefwahl. Erstmalig konnten im Rahmen eines Modellvorhabens bei der Sozialwahl 2023 die Wahlberechtigten bei den teilnehmenden Krankenkassen Ihre Stimme nicht nur in bewährter Form per Briefwahl, sondern alternativ auch per Mausklick abgeben.
Die Wahlberechtigten der Barmer erhielten ihre Wahlunterlagen und die Zugangsdaten für die Online-Wahl automatisch per Post. Entschieden sie sich für den Weg der Briefwahl, konnten sie die roten Wahlbriefumschläge kostenlos zurücksenden. Bei doppelter Stimmabgabe von Briefwahl- und Online-Wahlstimme, zählte die Online-Wahlstimme.
Wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert und Mitglied der Barmer ist, erhielt somit zwei Wahlbriefe.
Für die Dauer von einem Monat nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses wird ab dem 19.09.2023 für die Wahlberechtigten ein technisches Verfahren nach § 17 Abs. 3 Online-Wahl-Verordnung zur Verfügung gestellt.
Anfragen richten Sie bitte via Mail an: sozialwahl@barmer.de