Die Barmer GEK hat am 7. April eine Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in Thüringen unterzeichnet. Die Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen sowie die Unfall- und Rentenversicherung haben sich in der Landesrahmenvereinbarung erstmals verpflichtet, gemeinsam mit der Landesregierung die Gesundheitsförderung und Prävention in Thüringen voranzutreiben.
Damit setzt Thüringen als eines der ersten Bundesländer das im Sommer 2015 verabschiedete Präventionsgesetz um. Ziel ist es, flächendeckend durch Kooperationen die Qualität der Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebenswelten - von der Kita bis zur Pflegeeinrichtung - weiterzuentwickeln. Wir stoßen bei der Behandlung vieler Wohlstandskrankheiten immer öfter an Grenzen. Deshalb müssen wir präventiv ansetzen. Aber wir schaffen das als Kassen nicht alleine. Funktionierende Primärprävention ist eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Deshalb begrüßen wir das gemeinsame Vorgehen. Neben dem Land sollten sich aber auch die Thüringer Kommunen in Zukunft stärker engagieren. Denn eins ist klar: Prävention muss vor Ort gelebt werden, sagt Hermann Schmitt, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK in Thüringen.
Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen
Thüringen hat den Strukturwandel in den letzten Jahren deutlich gespürt. Das wird auch anhand der Gesundheitsdaten der Thüringer Bevölkerung deutlich. So nehmen beispielsweise chronische und psychische Leiden zu. Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Die zukünftigen Aufgaben sind durch die Landesrahmenvereinbarung in drei Zielbereiche aufgeteilt:
1. Gesund aufwachsen
2. Gesund leben und arbeiten
3. Gesund im Alter
Um sicherzustellen, dass alle Lebenswelten erreicht werden und keine Doppelstrukturen entstehen, sind die Träger der Landesrahmenvereinbarung breit aufgestellt. Neben den Gesetzlichen Krankenkassen sind auch Träger der Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung Teil der Vereinbarung.
Werner: Gemeinsam Thüringer Gesundheitsziele angehen
Gesundheitsförderung und Prävention waren aber auch bisher ein fester Bestandteil der Arbeitsaufgaben aller Sozialversicherungsträger. Dies zeigt sich unter anderem in derzeit etwa 40 durchgeführten Projekten. Auf dieser Grundlage werden zukünftig gemeinsame Kooperationen entstehen. Eine Aufgabe für die Zukunft wird dabei der Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention im Zielbereich "Gesund im Alter" sein, da dort großer Nachholbedarf besteht. Aber auch die übrigen Lebenswelten werden Berücksichtigung finden.
Die Besonderheit des Thüringer Präventionsmodells ist das Zusammenspiel von Landesrahmenvereinbarung und der von Gesundheitsministerin Heike Werner einberufenen Landesgesundheitskonferenz. Durch diese Verbindung kann eine detaillierte Bedarfsermittlung erfolgen, um Kooperationen entstehen zu lassen und die Qualität der Gesundheitsförderung und Prävention wesentlich zu steigern. Ich freue mich sehr, dass es uns mit der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes des Bundes gelungen ist, die Landesgesundheitskonferenz bereits zu ihrem Auftakt mit Leben zu füllen. In den kommenden Monaten werden wir gemeinsam die praktische Ausgestaltung des Präventionsgesetzes vor dem Hintergrund der gemeinsam zu erarbeitenden Thüringer Gesundheitsziele angehen, äußerte sich Ministerin Heike Werner.