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STANDORTinfo Sachsen

Positionen zur Landtagswahl 2024 in Sachsen

Lesedauer unter 22 Minuten

Redaktion

  • Rick Ulbricht (Politik-Referent Barmer Sachsen)

Bild_Sachsen Flagge

Sachsen wählt 2024 einen neuen Landtag. Der politische Handlungsdruck im Gesundheitswesen ist groß. Die nächste Landesregierung steht vor der Aufgabe neue Antworten für die drängendsten gesundheitspolitischen Fragen zu finden, damit Sachsen auch in Zukunft gut aufgestellt ist. Für uns als Barmer steht das Wohl der Patientinnen und Patienten an erster Stelle. Der Mensch steht im Mittelpunkt. Wir sind der Überzeugung, dass gerade in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen und mit Blick auf die bereits geleisteten Fortschritte jetzt nicht nachgelassen werden darf. Das bedeutet auch einen grundlegenden strukturellen Wandel in einigen Bereichen. Allein kurzweilige oder kleinteilige Anpassungen werden nicht reichen. 

Mit insgesamt fünf gesundheitspolitischen Positionen samt Forderungen zur Landtagswahl 2024 setzt sich die Barmer für die Menschen im Land und eine moderne, hochqualitative Gesundheitsversorgung ein.

1. Sachsens Krankenhauslandschaft neu denken

Mit der geplanten Krankenhausreform auf Bundesebene steht eine tiefgreifende Strukturreform der stationären Versorgung zur Diskussion. Allein die schwierige wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser im Land sowie der zunehmende Fachkräftemangel zeigen einen dringenden Handlungsbedarf auf. Es zeigt sich, dass der effizientere
Einsatz vorhandene Ressourcen, in Verbindung mit einer grundlegenden Strukturreform, dringend geboten ist, um wirtschaftlich bedingten Schließungen, wie beispielweise in Reichenbach im Vogtland, künftig zuvor zu kommen.
Die Ausgangslage für eine solche Strukturreform ist dabei jedoch deutschlandweit durchaus unterschiedlich. Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern, hat die sächsische Krankenhauslandschaft nach der Wendezeit bereits einen großen Umbruch erlebt. Seit Mitte der 90-iger Jahre hat sich die Anzahl der Krankenhäuser in Sachsen um gut 20 Prozent verringert. Dieser Umbruch in der Vergangenheit birgt somit eine andere Ausgangssituation für die angestrebte Krankenhausreform. Der Grund: Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, sprechen wir in Sachsen nicht über die Schließung weiterer Standorte, sondern vielmehr über eine Transformation, eine Weiterentwicklung der bestehenden Krankenhauslandschaft.

Grafik 1_vdek Krankenhauslandschaft SN

Mehr zu Ausgewählten Basisdaten des Gesundheitswesen 2023/2024 

Ein stabiles Netz an Krankenhäusern – Wandel von Alleskönnern, hin zu Fachzentren

Oberstes Ziel dieses Transformationsprozesses muss es sein, eine weiterhin gute und stabile Versorgung, in allen Regionen Sachsens, zu gewährleisten, auch wenn nicht an allen Standorten die gleichen Spezialisierungen und Fachgebiete angeboten werden können. Das Ziel eines abgestuften Netzes von gleichmäßig über Sachsen verteilten, einander ergänzenden Krankenhäusern, bei gleichzeitig zunehmender Spezifikation der einzelnen Standorte, ist die
Zukunft. Dies hat nicht nur einen positiven Effekt in der effizienteren Nutzung der vorhandenen Ressourcen, sondern erhöht zugleich die Qualität der Versorgung. Denn erfahrene Ärzte mit Routine in spezifischen Eingriffen, denen die erforderliche Ausstattung zur Verfügung steht, sichern einen besseren Behandlungserfolg.

Sachsen ist bereits erste Schritte in diese Richtung gegangen. Unter Einbeziehung aller relevanten Akteure des Sächsischen Gesundheitswesens, in der Zukunftswerkstatt 2021 und der daraus resultierenden Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes zum 1. Januar 2023, wurde ein erster wichtiger Rahmen geschaffen, um eine Transformation der Sächsischen Krankenhauslandschaft voranzutreiben.

Mit dem Anfang 2024 in Kraft getretenen neuen Krankenhausplan wurde auf diesen Prozess aufgebaut und den Entwicklungen aus den vergangenen fünf Jahren, seit dem letzten Krankenhausplan, Rechnung getragen. Zugleich wird aber auch seitens des Sozialministeriums richtigerweise darauf verwiesen, dass es sich dabei nur um einen Übergangsplan, hin zu einer allgemeinen Reform handelt, dessen Ziel die Schaffung einer neuen Krankenhausstruktur sein muss. Hervorzuheben sind hier die Krankenhäuser in Borna und Bautzen als neu ausgewiesene Schwerpunktversorger. Begrüßenswert ist auch, dass z.B. das Krankenhaus am Standort Weißwasser eines der ersten ist, das als Regionalversorger mit dem Zusatz Gesundheitszentrum ausgewiesen ist. Diese Änderungen resultieren aus den neuen Regelungen im sächsischen Krankenhausgesetz. 

Die ebenfalls durch das neue Gesetz geschaffene Möglichkeit der Einrichtung von Regionalkonferenzen, bieten die Chance wichtige Impulse aus den Landkreisen und Kreisfreien Städten in der Versorgungsplanung aufzunehmen und zu berücksichtigen. Diese Impulse helfen im Transformationsprozess auch bei der Bedarfsermittlung. Ganz besonders wichtig ist es, dass zielgerichtet und entsprechend der Bedürfnisse der jeweiligen Region, die passenden Akteure des Gesundheitswesens eingebunden werden. Dabei muss, entsprechend der gesetzlichen Regelung, nach einem zielgerichteten Auftrag gehandelt werden.

Wandel braucht Struktur – Investitionspflicht im Krankenhausbereich nachkommen

Ein Umbruch in der Krankenhauslandschaft wird aber nicht zum Nulltarif möglich sein. Neben dem Bund, sind hier im Besonderen auch die Länder gefordert. Die Investitionen in der stationären Versorgung ist Länderaufgabe. Sachsen liegt hier, mit Blick auf die letzten Jahre, im bundesweiten Vergleich eher auf den hinteren Plätzen. Dies muss sich ändern, denn nur mit einer gut aufgestellten Krankenhausinfrastruktur wird die Transformation gelingen. Als Barmer halten wir die Festlegung einer Investitionsquote von mindestens acht Prozent, entsprechend der Einschätzung der Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V., für sinnvoll, um dem über Jahre aufgebauten Investitionsstau entgegenzuwirken. Zusätzlich zu diesen Investitionen müssen ebenfalls Mittel für den Transformationsprozess einplant werden, um die notwendigen Umstrukturierungs- und Umbaumaßnahmen für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft zu unterstützen. Der Grundsatz für den Umbau der sächsischen Krankenhauslandschaft muss lauten: Für die erfolgreiche Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen sind die nötige technische Ausstattung, Infrastruktur und routiniertes Personal relevanter, als die räumliche Distanz zum nächsten Krankenhaus. Nur Häuser mit der erforderlichen spezialisierten Ausstattung und qualifiziertem Fachpersonal sollten daher solche Behandlungen
übernehmen dürfen. Der Freistaat ist in der Verantwortung die ausreichende Finanzierung der Standorte zu gewährleisten, um hier eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Grafik_InvestitionenderLänder GKV SpiV

 

> Transformation der bestehenden Sächsischen Krankenhauslandschaft mit dem Ziel der Bewahrung einer qualitativ hochwertigen Versorgungsstruktur, unter gleichzeitiger Zentralisierung und Bündelung bestehender Ressourcen 

> Gestaltungsmöglichkeiten des neuen Krankenhausgesetzes nutzen und Regionalkonferenzen zielgerichtet zur Bedarfsermittlung eines Transformationsprozesses einbeziehen

> Steigerung der Investitionsquote von mindestens 8 Prozent und Einplanung von Mitteln für einen notwendigen Transformationsprozess 

2. Eine vernetzte Versorgung über die Sektoren hinaus

Die Anforderungen an das Gesundheitssystem haben sich in den vergangenen Jahrzehnten elementar gewandelt. Die Menschen werden, maßgeblich unterstützt durch den medizinischen Fortschritt, immer älter. Zeitgleich nehmen chronische Erkrankungen und immer komplexere Krankheitsbilder sowie deren Behandlungsmöglichkeiten zu. Der medizinisch-technische Fortschritt stellt das moderne Gesundheitswesen damit vor neue Herausforderungen. Daraus resultiert eine wachsende Zahl spezifischer medizinische Fachbereiche, welche ein stärkeres, ein sektorenübergreifendes Miteinander sowie eine bessere Vernetzung der Akteure erfordern.

Eine strikte Trennung in einzelne, voneinander losgelöste Sektoren ist daher nicht mehr zeitgemäß. Sie wird bereits den aktuellen Herausforderungen nicht mehr gerecht. Insbesondere die Planung von ambulanten und stationären Bereichen in voneinander getrennten Sektoren muss dabei der Vergangenheit angehören, denn genau hier liegt auch das große Risiko für Fehlanreize.

Klare Strukturen für die Versorgungsplanung

Die Gestaltung einer sektorenübergreifenden Versorgung bedeutet eine grundlegende Strukturänderung und erfordert einen entschlossenen politischen Willen. Nach wie vor liegen einige der wichtigsten Hebel hierfür auf Bundesebene. Dazu zählt unter anderem etwa die Schaffung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen zur gemeinsamen Planung und Vergütung sektorenunabhängig erbrachter Leistungen sowie die Ermittlung von Versorgungsbedarfen, denn nur auf deren Grundlage kann eine kann eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung auf regionaler Ebene durchgeführt werden.

Dennoch können auch die Länder wichtige Impulse setzen. Genannt seien hier nur die Überprüfung von Notfallstrukturen und die Einteilung von Krankenhäusern in verschiedene Versorgungsebenen. Gerade kleine Standorte behalten weiterhin eine wichtige Funktion in der Grundversorgung. Sie müssen, als erste Anlaufstelle für die meisten Einwohner des Freistaates, im Zentrum der Überlegungen stehen und klar getrennt sein von der Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung.

Eine funktionierende sektorenübergreifende Versorgung kann dabei nur auf der Grundlage einer neu strukturierten Krankenhauslandschaft gelingen. Hier ist nicht nur der Bund, sondern auch der Freistaat gefragt. Dieser muss sich gezielt in die Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen einbringen, damit stationäre, ambulante sowie medizinisch-pflegerische Leistungen im Sinne einer zukunftsfesten Versorgung miteinander verzahnt werden.

Der Bündelung verschiedenster Akteure an einem Ort, beispielsweise in Form von Regionalen Versorgungszentren, sowie die Vernetzung weiterer Akteure wie Praxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen muss zukünftig zum Standard werden. Die im neuen Krankenhausgesetz vorgesehenen und im neuen Krankenhausplan erstmals eingerichteten regionalen Gesundheitszentren gehen dabei einen ähnlichen Weg und sind ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser Weg muss aber konsequent fortgesetzt werden, denn nur durch diese Vernetzung des Gesundheitswesens gelingt es, die vorhandenen Ressourcen zu bündeln und effizient zum Wohle der Patientinnen und Patienten einzusetzen.

Neue Wege beschreiten – Hürden für innovative Ansätze senken

Auch neue Ideen und innovative Lösungen müssen hier einbezogen werden. Zu nennen wären hier die Chancen der Digitalisierung, allen voran die Telemedizin, eine interprofessionelle Kooperation der medizinischen Berufsgruppen sowie die stärkere Einbindung medizinischer Fachkräfte in delegierbare heilkundliche Aufgaben.

Als Barmer unterstützen wir den Gedanken, potentielle Pilotprojekte zur Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung, auch durch eine zeitlich begrenzte Lockerung von gesetzlichen Restriktionen, zu fördern. 

Zur Verwirklichung solch innovativer Konzepte stellt insbesondere der Innovationsfond Mittel zur Verfügung, um neue Strukturen der sektorenübergreifenden Versorgung von der Theorie in die Praxis zu überführen. Wichtig ist dabei aber sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene der Wille, diese auch schnell und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen.

Mit Blick auf die vernetzte und sektorenübergreifende Versorgung der Zukunft dürfen darüber hinaus auch bundeslandübergreifende Ansätze nicht gescheut werden. Gerade bei einer regionalen Bedarfsplanung sollten einzelne Bundesländer in speziellen Fällen zukünftig gemeinsam an einem Strang ziehen. Gemeint ist damit die Nutzung von Versorgungsstrukturen über Bundesländergrenzen hinweg. Eine Beispielregion ist hier im Besonderen das mitteldeutsche Dreiländereck zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

> Schaffung bzw. Anpassung rechtlicher Grundlagen zur Verwirklichung einer sektorenübergreifenden Versorgung in Sachsen auf Grundlage der zukünftigen Krankenhausreform
 
> Erhebung regionaler Versorgungsbedarfe und vorhandener Kapazitäten

> Förderung der Vernetzung einzelner Akteure und der Bildung von Regionalen Versorgungszentren
Unterstützung der Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten und interprofessioneller Kooperationen

> Lockerung von gesetzlichen Einschränkungen zugunsten von Pilotprojekten zur Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung

> Prüfung einer länderübergreifenden Versorgungsplanung in möglichen Modellregionen

3. Gut versorgt in Stadt und Land - Versorgungssicherheit im ländlichen Raum stärken

Die zukunftsfähige Gestaltung der wohnortnahen Versorgung in ländlichen Regionen ist eine der drängendsten Aufgaben. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Versorgungsbedarfe und Ressourcen in den einzelnen Regionen, kommt vor allem integrierten Versorgungsformen eine Schlüsselfunktion zu. Mit Ihnen kann es gelingen, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. Dieser trifft nämlich nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch medizinisches Fachpersonal. Er führt beispielsweise auch zu einer zunehmend schlechteren Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte in ländlichen Regionen, welche obendrein durch eine zunehmende Teilzeitquote verstärkt wird. Hinzu kommt ein weiterer Effekt. Immer mehr Behandlungen werden zukünftig ambulant durchgeführt werden können. Das altbewährte System wird somit auf die Probe gestellt.

Ein verschwommener Krankenhausflur

Das ist ein weiterer Grund, warum die Umwandlung ländlicher Krankenhausstandorte in Regionale Versorgungszentren (RVZ) ein möglicher Schritt wäre. Durch diesen können nicht nur Medizinerinnen und Mediziner verschiedenster Fachrichtungen zusammenarbeiten, sondern es können auch zusätzlich Dienstleister und Angebote der Daseinsvorsorge am gleichen Ort einbezogen werden. Auf diese Weise profitieren Patientinnen und Patienten beispielsweise von kurzen Wegen zu Optikern, die mit im RVZ ansässigen Augenärzten zusammenarbeiten.

In welchen Umfang diese Zentren verschiedene Angebote bündeln, sollte dabei abhängig von dem entsprechenden Versorgungsbedarf vor Ort sein. Wichtig ist, dass diese genau geprüft und in Zusammenarbeit mit den Akteuren der jeweiligen Regionen klar definiert werden.

Hinzu kommen alternative Praxis- und Kooperationsmodelle, bei denen Ärztinnen und Ärzte sowie nichtärztliche Heilberufe zusammenkommen, um Patientinnen und Patienten auf deutlich definierten Behandlungspfaden leiten.

Eine bedarfsgerechte Kombination dieser Modelle, in Verbindung mit der Bündelung regionaler Leistungserbringer und Pflegeeinrichtungen bildet das Grundgerüst für eine, auf die Patienten ausgerichtete, Versorgungsstruktur im ländlichen Raum. Auch hier bieten digitale Lösungen das Potential eine Vernetzung und Kooperation aller relevanten Akteure zu fördern und sinnvoll zu ergänzen.

Qualität in Versorgung und regionaler Kommunikation

Als Barmer sind wir der Überzeugung: Jede Patientin und jeder Patient muss die Möglichkeit haben, eine auf Ihn zugeschnittene Behandlung in einem dafür spezialisierten Zentrum zu erhalten. Deshalb darf nicht allein der Abbau von Kapazitäten, sondern muss vielmehr der Aufbau zukunftsfähiger und bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen das Ziel sein.

Der Umbau bzw. die Anpassung der Krankenhausstruktur an moderne Bedarfe ist auch Bedingung für eine sektorenübergreifende Versorgung. Gemessen an Qualität und Sicherheit, wirkt sich eine bestmögliche Versorgung bei speziellen Eingriffen aber auch auf die Entfernung zum dafür in Frage kommenden Krankenhaus aus. Dies ist aber keine neue Realität. Bereits heute nehmen viele Patienten freiwillig weitere Wege auf sich, um die eigene Behandlung in Fachkliniken sicherzustellen.

Das Anfang 2023 in Kraft getretene neue Krankenhausgesetz stellt einen solchen Impuls für die sektorenübergreifende Zusammenarbeit dar. Das Miteinander der unterschiedlichen Leistungserbringer wird stärker fokussiert. Durch die gesetzliche Verankerung der Gesundheitszentren als eine Untergruppe in der Regelversorgung wurde ein erster Schritt gegangen, um die bedarfsgerechte Versorgung im ländlichen Raum weiterzuentwickeln und auch in Zukunft sicherzustellen.

Eine erfolgreiche Reform der Versorgungsstruktur bedarf aber nicht nur eines klaren Bekenntnisses von Bund und Land, sondern auch einer breiten Akzeptanz der Bevölkerung. Hierfür müssen strukturelle Veränderungen sowie die angestrebte Verbesserung der Versorgungsqualität klar kommuniziert werden. Patientinnen und Patienten müssen ein klares Bild davon haben, dass weitere Wege für eine bessere Behandlungsqualität in spezialisierten Krankenhäusern lohnenswert sind und ihre Versorgung verbessern.

Die in ganz Sachsen von Staatsregierung und zahlreichen Akteure des Gesundheitswesens durchgeführten Regionalgespräche mit der kommunalen Ebene sowie deren Vertreter, sind hierzu ein guter und wichtiger Schritt und im Bundesvergleich einmalig. Sachsen ist damit anderen Ländern deutlich voraus.

Demografischer Entwicklung und Fachkräftemangel entgegenwirken

Die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland ist ein weiterer, wichtiger Schlüssel um einem Fachpersonalmangel entgegenzuwirken. Der Ausbau von internationalen Kooperationen des Freistaates ist begrüßenswert. 

Darüber hinaus müssen aber auch Lösungen im Inland weiterverfolgt werden. Die sächsische Landarztquote kann ohne Frage als Erfolg bezeichnet werden. Die gezielte Vergabe von Medizinstudienplätzen an angehende Ärztinnen und Ärzte, die sich verpflichten zehn Jahre in unterversorgten oder von Unterversorgung betroffenen Regionen zu praktizieren, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die jüngsten Zahlen belegen ein steigendes Interesse an den angebotenen Studiengängen durch eine deutliche wachsende Zahl an Bewerbungen. Die Prüfung einer Landzahnarztquote, um den absehbaren demografisch bedingten Mangel auch hier zu begegnen, ist daher ebenfalls eine wichtige Maßnahme, genauso wie eine kontinuierliche Prüfung der Erhöhung von Studienkapazitäten. Insbesondere eine Erhöhung der Landarztquote sollte in Betracht gezogen werden.

Die demografische Entwicklung bedeutet jedoch nicht nur einen Mangel an Fachkräften sowie an Medizinerinnen und Medizinern, sondern auch einen erhöhten Bedarf an geriatrischer Versorgung. 

Eine Pflegerin schiebt eine ältere Dame im Rollstuhl

Nachdem in den vergangenen Jahren bereits der Aufbau der Akutgeriatrie in Sachsen erfolgte, ermöglicht der neue sächsische Krankenhausplan seit Anfang 2024 nun vollkommene Freiheit zur Einrichtung von geriatrischen Abteilungen in Kliniken. Diese Entwicklung ist zu begrüßen, sollte aber konstant, gemessen an den Erfordernissen geprüft werden.

Sektorenübergreifend planen und Ambulantisierungspotentiale nutzen

Eine wichtige Lehre aus der Corona-Pandemie ist, dass ein starker ambulanter Bereich die Krankenhäuser insgesamt entlasten kann. Gerade mit Blick auf die Weiterentwicklung der Versorgung im ländlichen Raum, unter gleichzeitiger Wahrung von Sicherheit und Qualität, muss weiterhin der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gelten.

Die verstärkte Verzahnung des ambulanten und stationären Bereiches sowie die Einrichtung von regionalen Versorgungszentren oder die Ausweisung weiterer Gesundheitszentren in der künftigen Krankenhausplanung sind erste richtige Schritte, hin zu einer zunehmenden ambulanten Versorgung vor Ort.

Zahlen des Barmer Institutes für Gesundheitssystemforschung (bifg) belegen, dass das Ambulantisierungspotential in Deutschland beachtlich ist. Allein in Sachsen hätte in der Vergangenheit über jede fünfte stationäre Behandlung auch ambulant behandelt werden können.

Grafik bifg Ambulantisierungspotential

Zum Versorgungskompass des bifg..

Ein wichtiger Ansatzpunkt zur Ambulantisierung ist eine, bereits eingangs beschriebene gemeinsame und über Sektorengrenzen gedachte Planung. Die einheitliche Planung von Leistungsübergängen zwischen dem niedergelassenen Bereich und dem Krankenhaussektor ist ein erster Schritt, hin zu einer qualitätsgesicherten Verlagerung medizinischer Eingriffe aus dem stationären in den ambulanten Bereich.

Zur Unterstützung dieser gemeinsamen sektorenübergreifenden Planung, eignen sich unter Umständen auch die im neuen Krankenhausgesetz vorgesehenen Regionalkonferenzen. Sie bieten, insbesondere in stark unterversorgten Regionen, eine Möglichkeit zur genaueren Bedarfsermittlung. Diese könnten demzufolge über die Krankenhausplanung hinaus, allgemein als unterstützendes Gremium zur Versorgungsplanung in den entsprechenden Regionen etabliert werden.

> Fokussierung auf das Prinzip der regionalen Versorgungszentren bzw. Ausbau des   Konzepts der Gesundheitszentren im ländlichen Raum

> Förderung einer stärkeren Vernetzung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum im Sinne einer lückenlosen Bedarfsdeckung

> Fortführung der Kommunikation mit den einzelnen Regionen zur Schaffung von Akzeptanz geplanter Strukturänderungen

> Erfolgsmodel Landarztquote weiterentwickeln und ausbauen sowie eine Zahnarztquote prüfen

> Ambulantisierungspotentiale ausfindig machen und nutzen, um im ländlichen Raum die Qualität und Sicherheit der Versorgung zu erhalten

> Gemeinsame Planung von ambulanten und stationärem Bereich unter Einbeziehung regionaler Erfahrungen 

4. Gesundheitswesen 2.0 – Digitale Wege beschreiten

In einigen Praxen bestimmen leider auch heute noch Klebezettel, Notizblöcke und sogar Faxgeräte den Behandlungsalltag. Die Zeiten der Papierwirtschaft müssen in Kommunikation und Dokumentation endgültig digitalen Lösungen weichen, denn die Anforderungen an das moderne Gesundheitswesen steigen fortlaufend. Sie erfordern eine beständige Anpassung an neue Arbeitsweisen. Dabei wird die Digitalisierung den Menschen in der klassischen Medizin und der Pflege niemals vollständig ersetzen können. Richtig eingesetzt kann sie aber Arbeitsabläufe effizienter gestaltet und Fachkräfte entlasten. Sie bietet, gerade auch in ländlichen Regionen, neue Möglichkeiten für eine effizientere Versorgungsstruktur. Eine Versorgung von Patienten, durch verschiedene medizinische Fachkräfte, sowohl aus niedergelassenen als auch stationären Bereichen, ist ohne eine fortschreitende Digitalisierung kaum mehr denkbar. Für die Vernetzung und das Zusammenwirken zwischen Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie regionale Versorgungszentren ist sie elementar. Kürzere Wege, die Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen und eine reduzierte Fehlerquote sind dabei nur einige der zahlreichen Chancen, welche die Digitalisierung bietet.

Ausbau der digitalen Infrastruktur vorantreiben

Digitalisierung braucht die notwendige Struktur und Ausgangslage, um ihre Potentiale zu entfalten. Der Ausbau von leistungsfähigen und stabilen Internetverbindungen ist nicht nur nötig, sondern unabdingbar für ein Gelingen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Alle Akteure, angefangen von den Patientinnen und Patienten bis hin zu den Leistungserbringern und den Krankenkassen, sind darauf angewiesen. Bei der Frage nach schnellem Internet in Kliniken belegte Sachsen in der Vergangenheit im Bundesvergleich den letzten Platz. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!

Grafik Bundesnetzagentur 12-2022

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Ohne die notwendige Infrastruktur können Telemedizin und sonstige digitale Lösungen wie die elektronische Gesundheitskarte, die elektronische Patientenakte (kurz ePA) oder das eRezept, nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden. Damit bliebe das Potential der Telematikinfrastruktur ungenutzt.

Um die Digitalisierung zu beschleunigen ist das Schaffen von Anreizen für eine voranschreitende Digitalisierung sinnvoll. Im neuen Krankenhausgesetz für Sachsen werden u.a. im Rahmen einer Pauschalförderung erste Impulse gesetzt. Diese müssen zwingend weiterverfolgt werden.

Innovative Ideen fördern

Allen voran im Bereich der Digitalisierung, insbesondere mit Blick auf das Thema KI, als nächste Stufe der Digitalisierung, gilt es innovative Ideen zu fördern. An der Uniklinik Dresden gibt es beispielsweise im Bereich der Mammografie bereits Erfahrungen mit deren Einsatz. Die neuen Möglichkeiten, die sich in diesem Bereich ergeben, sind für die medizinische und pflegerische Versorgung der Zukunft von zentraler Bedeutung. Beispielsweise können digital unterstützte Pflegeassistenzsysteme oder Robotik Pflegebedürftigen dabei helfen, länger Zuhause zu wohnen. Wichtig dabei ist aber, dass die klassischen Formen der Versorgung sinnvoll mit neuen Optionen der Digitalisierung kombiniert und ergänzt werden.

Die im „20-Punkte-Programm zur medizinischen Versorgung 2030“  festgehaltenen Punkte des Sozialministeriums, welche beispielsweise die Förderung von Telemedizin und Digitalisierung in den Modelregionen Marienberg und Weißwasser vorsehen, gehen dabei in die richtige Richtung. Die dort gesammelten Erfahrungen  und Erkenntnisse müssen sinnvoll in sachsenweite Konzepte übertragen werden.

> Offenheit gegenüber neuen, innovativen Ansätzen; gezielte Förderung der Forschung, allen voran im Bereich Künstliche Intelligenz.

> Ergebnisse des „20-Punkte-Programms zur medizinischen Versorgung 2030“ für die Modellregionen aufarbeiten und auf sachsenweite Konzepte übertragen.

5. Starke Pflegelandschaft zukunftsfest machen

Seit vielen Jahren kennt die demografische Entwicklung des Freistaates eine klare Tendenz: Die Menschen im Freistaat werden immer älter. Der Bedarf an Kranken- und Altenpflege steigt seit Jahren und ein Ende dieses Trends ist bislang nicht in Sicht. Gleichzeitig fehlen Fachkräfte. Diese Lücke wird noch größer, da in naher Zukunft geburtenstarke Jahrgänge zunehmend das Rentenalter erreichen werden. Mit einem Durchschnittsalter von 46,8 Jahren war die sächsische Bevölkerung 2022 mehr als zwei Jahre älter als der Bundesdurchschnitt.  Die Sicherstellung einer stabilen und zukunftsfähigen Pflegelandschaft ist in Sachsen damit eine der drängendsten Herausforderungen.

Pflegende Angehörige entlasten

Der allergrößte Anteil der Pflege findet nicht im stationären Sektor, sondern im privaten Umfeld der Pflegebedürftigen statt. Allein in Sachsen trifft dies auf mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu. Die Pflege wird vor allem durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder durch ambulante Pflegedienste geleistet. Eine konsequente Prüfung von strukturellen und finanziellen Entlastungen für pflegende Angehörige ist daher unbedingt notwendig.

Für die Pflege von Menschen im eigenen Zuhause hat jedes Bundesland bislang eigene Vorgaben bei Betreuungs- und Unterstützungsangeboten. Als bundesweite Kasse sehen wir es als erstrebenswert an, diese Vorgaben deutschlandweit zu harmonisieren, die Anerkennung von Leistungsangeboten zu vereinfachen und den Zugang zu den Leistungen niederschwelliger auszugestalten. Denn die Pflege durch Angehörige macht nicht vor Ländergrenzen halt und muss von diesen oftmals parallel zu eigenen Berufstätigkeit erbracht werden. Daher muss eine Absenkung bürokratischer Hürden bei der Antragstellung und der Organisation der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen das Ziel sein.

Grafik vdek SN_Pflege_Versorgungsarten 2021

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Attraktivität des Berufsbildes der Pflegefachkraft stärken

Der Fachkräftemangel trifft besonders die Pflege. Immer mehr Arbeit muss auf eine gleich bleibende Anzahl an Beschäftigten oder sogar weniger werdende Schultern verteilt werden. Hier gilt es neue Wege zu gehen um das Berufsbild attraktiver zu gestalten und neue Pflegefachkräfte zu gewinnen. Die Fokussierung auf eine Stärkung der Ausbildung im Pflegebereich sowie die Gewinnung ausländischer Fachkräfte ist dabei zentral. Angestrebte neue beziehungsweise der Ausbau bestehender Kooperationen, auch im internationalen Bereich, sind ein guter erster Schritt im Freistaat.

Sachsen muss die notwendigen Rahmenbedingungen für eine schnelle Integrierung neuer Pflegekräfte aus dem Ausland schaffen. Dazu zählt auch eine deutlich schnellere Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen. Hier hinkt der Freistaat vielen anderen Bundesländern hinterher.

Neben der Entlastung des Personaldrucks durch die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte muss gleichzeitig auch das Berufsbild an sich attraktiver gestaltet und öffentlichkeitswirksamer wertgeschätzt werden.

Pflegerin mit Pflegebedürftige

Erst dann werden sich mehr Menschen für eine Qualifizierung oder eine Ausbildung im Pflegebereich interessieren. Das gilt es zu fördern. Eine Möglichkeit der Aufwertung des Pflegeberufs wäre beispielsweise die Übertragung von zusätzlichen Kompetenzen auf die Pflegekräfte, im Einklang mit einer modernen Arbeitsteilung zwischen ärztlichen und pflegerischen Berufen. Erst wenn die Menschen sektorenübergreifend denken, ist es auch möglich die Versorgung der Patienten bereichsübergreifende zu gestalten und damit ein möglichst langes Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit zu unterstützen. Derartiges Handeln und Denken ist gerade hier von Nöten.

Investitionspflicht in die Pflegeinfrastruktur nachkommen

Aufgrund der demografischen Entwicklung kann die pflegerische Versorgung in Zukunft nur dann sichergestellt werden, wenn gesamtgesellschaftlich an einem Strang gezogen wird. Sowohl der Bund, als auch die Länder und die Träger der Sozialversicherungen müssen ihren Verpflichtungen nachkommen, um auch für künftige Generationen eine menschenwürdige Pflege sicherzustellen. In erster Linie ist es Aufgabe des Bundes ist hier zuerst gefragt, um beispielsweise gesamtgesellschaftliche Aufgaben ausreichend zu finanzieren, welche derzeit über die Pflegeversicherung getragen werden. Genannt seien hier u.a. die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder die über die Pflegeversicherung getragenen Pandemiekosten, welche bislang nicht vollständig erstattet wurden. Die Länder sind ebenfalls in der Pflicht, ihrer Verantwortung bei den Investitionskosten für eine stabile Pflegeinfrastruktur nachzukommen. Diese Pflichtaufgabe wurde mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung festgelegt und bis heute leider oftmals nur unzureichend verfolgt. Dies führte nicht zuletzt, beispielsweise bei Modernisierungskosten, auch zu einer Belastung der Pflegebedürftigen mit zusätzlichen Kosten, für die eigentlich die Bundesländer verantwortlich sind.

Für die Sicherung der Versorgung ist neben der Übernahme von Investitionskosten aber auch die Planung der Pflegestrukturen von Relevanz. Gerade beim Übergang von einer stationären Behandlung in die Anschlusspflege bzw. –versorgung darf es nicht zu Versorgungsbrüchen kommen. Aus diesem Grund müssen die Bundesländer, und somit auch Sachsen, die notwendige Struktur für Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages-, und Nachtpflege weiter ausbauen.

Im Zusammenhang mit der Planung und der Investition in die Pflegestruktur gilt es auch hier sektorenübergreifend zu denken. Medizinische und pflegerische Ressourcen müssen auch hier gemeinsam gedacht und geplant werden. Gerade im ländlichen Raum können beispielsweise regionalen Versorgungszentren viele verschiedene Gesundheitsberufe und Versorgungsformen vereinen und damit Versorgungskompetenzen bündeln.

 

> Die Landesregierung soll sich verstärkt für eine bundesweite Harmonisierung von Betreuungs- und Unterstützungsangeboten einbringen.

> Ausbau von internationalen Kooperationen zur Gewinnung von Pflegefachkräften.

> Integrierung ausländischer Fachkräfte einfacher gestalten; Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen beschleunigen.

> Sektorenübergreifende Zusammenarbeit fördern; mehr Kompetenzen auf Fachkräfte übertragen.

> Investitionsverpflichtung in die Pflegeinfrastruktur nachkommen; Ausbau notwendiger Strukturen vorantreiben.

 

#regionalstark: Projekte der Barmer in Sachsen

Papilio-U3: Auf die Beziehung kommt es an!

Programm zur Förderung der psychosozialen Gesundheit und Prävention von Verhaltensproblemen für Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten

Papilio-U3 spricht die gesamte Lebenswelt der Kita an, die zentrale Rolle haben jedoch die pädagogischen Fachkräfte. Sie absolvieren bei speziell ausgebildeten Papilio-U3-Trainerinnen oder -Trainern eine Fortbildung, die sie unterstützt, die Kinder im Kita-Alltag kompetent und nachhaltig in ihrer Entwicklung zu fördern. 

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Kleiner Junge mit Erzieherin - Papilio gGmbH – Gregor Eisele

Wichtig ist dabei vor allem die Eingewöhnung in der Kita und die Zusammenarbeit mit den Eltern. Für die Kinder werden Spielideen, Lieder und Gefühlskarten zur Verfügung gestellt. Für Fachkräfte gibt es einen attraktiven „Hingucker“ für den Kita-Alltag.

Die Barmer fördert die nachhaltige bundesweite Verbreitung des neu entwickelten Programms in Kitas auf Grundlage des gesetzlichen Auftrages als Präventionspartner. Die Papilio gGmbH setzt als verantwortlicher Programmträger Papilio-U3 um.

In Sachsen werden in verschiedenen Regionen Fortbildungen angeboten. So zum Beispiel in Dresden, Chemnitz oder der Region Aue / Stollberg, wo seit vielen Jahren Erzieherinnen und Erzieher zu Papilio-U3 oder Papilio 3-6 fortgebildet werden.

Weitere Informationen zum Papilio-Programm unter papilio.de
 

Ernährungsinitiative: Ich kann kochen!

Ich kann kochen! wurde gemeinsam von der Barmer und der Sarah Wiener Stiftung initiiert. Seit 2015 begeistert es Kinder für eine vielseitige Ernährung und fördert so die Ernährungskompetenz. Die Ernährungsinitiative bietet kostenfreie Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte in ganz Deutschland an. 

Bild_Logo Ich kann kochen

Bild_Sarah Wiener mit Kindern Foto_Sarah Wiener Stiftung

Die Fortbildungen vermitteln in unterschiedlichen Formaten Wissen darüber, wie mit Kindern in Kitas, Grundschulen und Horten frische Lebensmittel entdeckt und zubereitet werden können.

Die Fortbildungen werden durch praxisnahe Bildungsmaterialien, Rezepte und Selbstlernmodule ergänzt. Die Inhalte der Fortbildungen orientieren sich an den Bildungs- und Lehrplänen der Bundesländer. Die Barmer fördert Kitas und Grundschulen mit einmalig bis zu 500 Euro für Lebensmittel.

Seit 2024 haben ganze Kitateams auch die Möglichkeit „Ich kann kochen!“ in ihre Einrichtung zu holen - als Teamfortbildung, kostenfrei und in ganz Sachsen. Egal, ob in der Kita gekocht wird oder ein Caterer das Essen liefert: Um Kinder beim Essen(lernen) zu unterstützen, ist das ganze Team gefragt.

In Sachsen werden seit 2016 pädagogische Fachkräfte zu Genussbotschafterinnen und Genussbotschaftern fortgebildet. Mittlerweile gibt es 2.318 Genussbotschafter:innen in 1.188 sächsischen Einrichtungen – davon 545 Kita, 171 Hort und 156 Grundschulen.

Weitere Informationen Zur Ernährungsinitative unter ichkannkochen.de 

MindMatters

MindMatters ist ein erprobtes und wissenschaftlich fundiertes Setting-Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit an Schulen von der Primarstufe über die Sekundarstufen einschließlich der Berufsbildenden Schulen. 

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Die Barmer unterstützt das Programm seit vielen Jahren als Kooperationspartner.

Es basiert auf dem Konzept der guten gesunden Schule und hilft Schulen durch die Förderung der psychischen Gesundheit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften, die Schulqualität unter Aspekten der Gesundheitsförderung zu verbessern. 

Spezielle Unterrichts- und Schulentwicklungsmaterialien stellen die Basis von MindMatters dar und liefern zahlreiche Anregungen und Arbeitsmaterialien, mit denen Schulen und Lehrkräfte selbstständig ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag gesundheitsförderlich ausbauen können. Die Materialien werden kostenfrei an Schulen ausgereicht.

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In Sachsen werden bereits seit dem Jahr 2014 Fortbildungen in fast allen Regionen des Landes angeboten und seitdem ca. 900 pädagogische Fachkräfte aller Schularten direkt erreicht.

Das Programm sowie die Veranstaltungen werden seitens der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. (SLfG) koordiniert und geleitet, in Abstimmung mit der Barmer und dem MindMatters-Programmzentrum der Leuphana Universität Lüneburg.

Weitere Informationen https://mindmatters-schule.de/