Der Krieg in der Ukraine, die Corona-Pandemie, Waldbrände im Sommer, eine Energiekrise im Winter – das Jahr 2022 war geprägt von Negativ-Ereignissen, mögen die Pessimisten sagen. Die Optimisten blicken vielmehr auf Ankündigungen von Großansiedlungen, Erfolge der hiesigen Sportlerinnen und Sportler und privates Glück. Mit Blick auf die Realität möchte ich in den folgenden Abschnitten gern auf das Jahr 2022, insbesondere auf das Geschehen in der Gesundheitsbranche Sachsen-Anhalts, zurückschauen und einen kleinen Ausblick auf das kommende Jahr geben.
Krankenhauslandschaft
Es war ein kleiner Paukenschlag für die doch etwas verhaltene Versorgungslandschaft Sachsen-Anhalts, als die Landesregierung in diesem Jahr verkündete, man habe ein Krankenhausgutachten in Auftrag gegeben. Eine umfassende Analyse als Basis für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in unserem Bundesland wurde seit Jahren von verschiedenen Seiten gefordert. Das nun beauftragte Gutachten will nicht nur den Investitionsbedarf der Krankenhäuser ermitteln, sondern auch den medizinischen Versorgungsbedarf der Bevölkerung Sachsen-Anhalts abbilden. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung muss vorgedacht werden und auf tatsächlichen Bedarfen fußen. Es steht außer Frage, dass uns die Ergebnisse des Gutachtens im Jahr 2023 beschäftigen werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit beteiligte Institutionen, Gesellschaften und Verbände bei der zukünftigen Gestaltung der Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt eingebunden werden. Eine Art Gesundheitskabinett, das federführend vom hiesigen Gesundheitsministerium geleitet wird und aus Vertretern ebendieser Institutionen, vornehmlich jedoch der Krankenhäuser und Krankenkassen besteht, können wir uns zur Besprechung der Ergebnisse des Gutachtens gut vorstellen. Dass die Gesundheitsministerien der Länder in diesem Jahr ausdrücklich und mehrfach gefordert haben, dass die Gestaltung der Krankenhauslandschaft föderal verankert bleiben soll, legt zumindest nahe, dass man Willens ist, sich des selbst eingeforderten Arbeitsauftrags anzunehmen.
Transparenz in der Pflege
Wir haben zu Jahresbeginn 2022 öffentlich gefordert, relevante Teile der Prüfberichte der Heimaufsicht in Sachsen-Anhalt zu veröffentlichen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben hierzulande – anders als in anderen Bundesländern – bisher keinerlei Einsicht in die Heimaufsichtsberichte. Aus ihnen geht zum Beispiel hervor, ob in einer Pflegeeinrichtung Personal fehlt oder Hygienemängel bestehen. Mit dem Wohn- und Teilhabegesetz gibt es in Sachsen-Anhalt eigentlich eine Rechtsgrundlage, die die Veröffentlichung der Prüfberichte regelt. Das Gesetz findet jedoch seit acht Jahren keine Anwendung, da sich ein Heimbetreiber auf die Wahrung von Betriebsgeheimnissen berief und klagte. Die wirtschaftlichen Interessen der Pflegeheimbetreiber scheinen hier aktuell über dem Informationsbedürfnis der Pflegebedürftigen zu stehen. Eigentlich sollte das WTG noch im Jahr 2022 angepasst werden. Dies ist nicht geschehen. Hoffen wir, dass man Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen im kommenden Jahr die nötige Transparenz zugesteht.
Leitstellen und Rettungsdienst
Im Mai 2021 forderten wir öffentlich, die Anzahl der Leitstellen in Sachsen-Anhalt zu reduzieren, um ein effizientes Agieren zu ermöglichen und eventuelle Technik- und Personalausfälle kompensieren zu können. Andere Bundesländer haben die Zentralisierung bereits erfolgreich umgesetzt. Innerhalb Sachsen-Anhalts war die Altmark Vorreiter. Im Jahr 2022 gab es nun auch von Seiten weiterer Landkreise Bestrebungen, in Sachen Leitstelle gemeinsame Sache zu machen. Die Landeshauptstadt kann sich vorstellen mit der Börde und dem Salzlandkreis zusammenzuarbeiten, die kreisfreie Stadt Halle (Saale) hat beim Saalekreis nach einer Zusammenlegung gefragt. Ob sich der Burgenlandkreis dem Konstrukt anschließen möchte, ist noch fraglich. Diese Teilschritte sind notwendig und absolut richtig auf dem Weg zu einer neuen, modernen Leitstellenstruktur in Sachsen-Anhalt.