Düsseldorf, 13. Februar 2020 – Kinder sollen nur dann einen Platz in der Kindertagesbetreuung bekommen, wenn sie gegen Masern geimpft wurden. So sieht es das Masernschutzgesetz vor, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt. „Bisher konnten nicht genug Kinder und Erwachsene gegen Masern geimpft werden, als dass ein ausreichender Infektionsschutz für die Bevölkerung besteht. Mit dem Masernschutzgesetz sollen die Menschen nun besser vor dieser gefährlichen Infektionskrankheit geschützt und Masern auf Dauer ausgerottet werden“, sagt Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der Barmer. Wie häufig Masern in Deutschland und Nordrhein-Westfalen vorkommen, wie die Impfpflicht umgesetzt wird und wie gegen Masern geimpft wird, ist hier zusammengefasst:
Wie häufig kommen Masern in Deutschland vor?
Die Anzahl der Masernfälle, die vom Robert Koch-Institut (RKI) erfasst werden, schwankt von Jahr zu Jahr. Obwohl Maserninfektionen weltweit und europaweit erheblich zugenommen haben, sank in Deutschland zuletzt die Zahl der Infektionen: 2018 wurden bundesweit 543, 2019 hingegen 514 Masernfälle erfasst (Rückgang um 5,3 Prozent).
Wie viele Masernfälle gab es zuletzt in NRW?
In den Jahren 2018 und 2019 registrierte das Robert Koch-Institut für Nordrhein-Westfalen deutlich mehr Masernfälle als im Bundesdurchschnitt: 2018 erkrankten in NRW 211 Menschen. Damit stammten 38,9 Prozent der deutschlandweit erfassten Fälle aus NRW. 2019 gab es in NRW 135 Masernfälle – 26,3 Prozent aller Masernerkrankungen bundesweit.
Wie hoch ist die Impfquote gegen Masern in NRW?
83,3 Prozent der Kinder in NRW, die im Jahr 2015 geboren wurden, haben entsprechend der Impfempfehlung innerhalb der ersten beiden Lebensjahre zwei Masernschutzimpfungen erhalten. Damit sind in NRW mehr Zweijährige vollständig gegen Masern geimpft als bundesweit (78,9 Prozent). Das ergab der Barmer Arzneimittelreport 2019.
Insgesamt sind die regionalen Unterschiede bei der Masernschutzimpfrate groß. Die höchste Impfquote (alle Altersklassen) hat Hamburg mit 83,8 Prozent, die geringste Bayern mit 76,0 Prozent.
Was sind die Gründe für die Einführung der Impfpflicht?
Masern werden häufig als „Kinderkrankheit“ unterschätzt. Dabei gehören sie zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Masern können schwere Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen und bei schwerem Verlauf tödlich enden. Bereits im Jahr 1984 haben die Mitgliedstaaten der europäischen Region und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen, Masern schrittweise zu eliminieren und weltweit auszurotten. Zur Prävention von Masern stehen gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln. Um die Verbreitung von Masern zu verhindern, ist eine Impfrate von mehr als 95 Prozent erforderlich (sogenannter Herdenschutz). Diese wird in Deutschland nicht erreicht. Mit der Einführung der Masernschutzimpfung möchte der Gesetzgeber das Weltgesundheitsorganisation-Ziel erreichen.
Wie funktioniert eine Impfung gegen Masern?
Eine Masernschutzimpfung erfolgt mit abgeschwächten Masernviren, also mit einem Lebendimpfstoff. Sie wird in der Regel als sogenannte MMR- Impfung in Kombination mit der Impfung gegen Mumps, Röteln und Windpocken verabreicht und gut vertragen.
Wann sollte man sich gegen Masern impfen lassen?
Um die gesetzlichen Vorgaben für die Aufnahme in die Kita zu erfüllen, sollte ein Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres die erste, und vor Vollendung des zweiten Lebensjahres die zweite Masernschutzimpfung erhalten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt bei Kindern, die in diesem Zeitraum nicht geimpft wurden, die Impfung unbedingt bis zum 18. Lebensjahr nachzuholen. Auch Erwachsene sollten sich gegen Masern impfen lassen, wenn sie nach 1970 geboren wurden und nicht wissen, ob sie in der Kindheit an Masern erkrankt waren oder wie es um ihren Impfschutz steht.
Weiterführende Informationen:
Fragen und Antworten zu aus medizinischer Sicht: www.barmer.de/s000553
Zahlen und Fakten zu Masern in NRW: www.barmer.de/p012523
Informationen zum Thema Impfen allgemein: www.barmer.de/s000862
Informationen der STIKO am RKI: www.stiko.de