Pressemitteilung aus Hamburg

Gesundheits-Apps auf Rezept im Kommen – Barmer regt zweiwöchigen Testzeitraum an

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Hamburg, 24. Juni 2024 – Die Barmer fordert für künftige Verordnungen von Gesundheits-Apps auf Rezept mehr Transparenz, mehr Informationen und ein angepasstes Preissystem. Die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) kamen in der Stadt bislang nur selten zum Einsatz, unter anderem deshalb, weil sowohl Behandlerinnen und Behandler als auch Patientinnen und Patienten häufig nur wenig darüber wissen oder sich ihre Erwartungen nicht erfüllt haben. Das ist das Ergebnis des Barmer Arztreports 2024, für den Verordnungsdaten der Jahre 2020 bis 2022 ausgewertet sowie Behandler und Patienten zu ihren Erfahrungen befragt wurden. Seit Herbst 2020 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten DiGA auf Rezept auf Kassenkosten verordnen. In Hamburg geschah dies im untersuchten Zeitraum rund 9.150 Mal, davon entfielen gut 6.200 Verordnungen auf das Jahr 2022. „Die Zahl der Verordnungen hat sich vom Jahr 2021 auf das Folgejahr mehr als verdoppelt. Der absolute Wert ist für sich betrachtet sehr gering und zeigt, dass Gesundheits-Apps noch nicht in der medizinischen Versorgung angekommen sind. Allerdings ist der Aufwärtstrend vielversprechend. DiGA können ein wertvoller Bestandteil in der Versorgung der Patientinnen und Patienten werden“, sagt Dr. Susanne Klein, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Hamburg. Ziel der DiGA sei es, Erkrankungen zu erkennen und damit verbundene Beschwerden zu lindern.

Hausärzte verordnen die meisten Gesundheits-Apps

Am häufigsten haben Hamburgs Hausärztinnen und Hausärzte die Apps auf Rezept verschrieben. Gut 36 Prozent aller im Jahr 2022 ausgestellten Verordnungen stammen von ihnen. Der Anteil der von Neurologen, Orthopäden und Chirurgen sowie Hals-Nasen-Ohren-Ärztinnen und -Ärzten ausgestellten App-Rezepte lag bei jeweils rund zwölf Prozent. Etwa jede zehnte DiGA haben Versicherte in Hamburg selbst beantragt. „Viele Menschen wissen nicht, was Gesundheits-Apps leisten können und wo deren Grenzen sind. Die Inhalte der einzelnen digitalen Anwendungen müssen unbedingt einheitlich und verständlicher als bislang im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte dargestellt werden“, so Klein.

Informationsbedarf auf Behandlerseite 

In ihren Arztreport hat die Barmer außer Verordnungsdaten auch Umfrageergebnisse einfließen lassen. Dazu ließ sie bundesweit mehr als 1.700 Versicherte sowie 1.000 Ärzte und Psychotherapeuten zu ihren Erfahrungen mit DiGA befragen. Dabei zeigte sich, dass zwar mehr als 95 Prozent der Behandler um die Möglichkeit wissen, eine Gesundheits-App verordnen zu können, getan hat es jedoch erst gut die Hälfte von ihnen. Laut Umfrage schätzt ein Drittel der Behandler den eigenen Informationsstand zu DiGA als schlecht oder sogar sehr schlecht ein. Das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte haben 45 Prozent der befragten Behandler noch nicht genutzt. Gleichwohl gibt die Hälfte der Ärzte und Psychotherapeuten an, Gesundheits-Apps in den kommenden zwölf Monaten häufiger verordnen zu wollen.

BARMER fordert 14-Tage-Testzeitraum für DiGA

Auf Patientenseite zeigt sich, dass etwa ein Drittel der Nutzerinnen und Nutzer die digitalen Anwendungen nicht über die vorgesehene Erstanwendungsdauer von 90 Tagen genutzt hat, 15 Prozent sogar weniger als einen Monat. Als Grund für den Abbruch gab mehr als ein Drittel an, dass die Anwendung die Erwartungen nicht erfüllt habe. „Nur kurzzeitig genutzte Gesundheits-Apps verursachen Kosten ohne einen nennenswerten Nutzen. Wir fordern deshalb, einen vorgeschalteten zweiwöchigen Testraum einzuführen. In diesen 14 Tagen können Versicherte prüfen, ob der Einsatz einer DiGA ihnen wirklich liegt“, sagt Barmer-Landeschefin Klein. Pro verordneter App auf Rezept erstatteten die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2022 durchschnittlich Kosten in Höhe von 367 Euro.  

Pressekontakt:

Mareike Rehberg-Sossidi
Pressesprecherin Barmer Hamburg
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