Pressemitteilung aus Hamburg

Anspruch auf Kinderkrankengeld steigt im Jahr 2024

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Hamburg, 19. Dezember 2023 – Eltern haben ab dem 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil dann jährlich für 15 Tage anstatt für regulär zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der jährliche Anspruch auf 30 Tage je Kind. „Die Erhöhung der Kinderkrankentage sehen wir als positives Signal. Es ist wichtig, dass Eltern entlastet werden, wenn ihr Kind krank ist. Deshalb ist es auch richtig, dass trotz Wegfall der Sonderregelungen die Anspruchstage nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau zurückgehen“, sagt Dr. Susanne Klein, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Hamburg. Die pandemiebedingte Erhöhung der Kinderkrankentage endet am 31. Dezember dieses Jahres. Klein begrüßt zudem die Einführung eines neuen Kinderkrankengelds bei stationären Aufenthalten. Eltern könnten ab Januar ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen, wenn sie im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Kindes aus medizinischen Gründen mit aufgenommen werden. Hier gebe es keine Höchstanspruchsdauer, daher erfolge auch keine Anrechnung auf die Anspruchstage.

Frauen stellen dreimal häufiger Antrag auf Kinderkrankengeld 

In Hamburg nehmen Eltern Kinderkrankengeld regelmäßig in Anspruch. In den Jahren 2021 und 2022 haben Barmer-Versicherte rund 10.100 beziehungsweise 8.310 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt. Bis Ende September dieses Jahres seien bereits mehr als 4.700 Kinderkrankengeldanträge eingegangen. „Wir rechnen aufgrund der aktuellen Infektionswelle vor allem in den letzten Monaten dieses Jahres mit nochmals steigenden Zahlen“, so Klein. Bei der Frage, wer Kinderkrankengeld in Anspruch nehme, bestätige sich in Hamburg der bundesweite Trend, wonach Frauen die Leistung fast drei Mal häufiger beantragen als Männer. So kamen von den bisher gestellten Anträgen in der Stadt 3.400 von Frauen und 1.300 von Männern.

Entlastung für Eltern mit digitalen Angeboten 

Die Barmer unterstützt Eltern im Krankheitsfall ihres Kindes auch mit digitalen Angeboten, so Landeschefin Klein. Beispielsweise gebe es die Möglichkeit, sich den Kinderkrankenschein digital in der Videosprechstunde der Barmer Teledoktor-App ausstellen zu lassen. Kinderkrankengeld könne jederzeit von zu Hause aus online über die Barmer-App beantragt werden. Das spare Zeit und Wege und helfe, das Infektionsgeschehen einzudämmen.

FAQ Kinderkrankengeld

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Eltern, die in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung wie zum Beispiel Weihnachtsgeld erhalten haben, bekommen sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehaltes.

Wer kann Kinderkrankengeld beantragen? 
Berufstätige Eltern, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, können die Leistung beantragen. Voraussetzung ist, dass ein ärztliches Attest bestätigt, dass das Kind erkrankt ist und eine Betreuung benötigt.

Wo beantrage ich Kinderkrankengeld?
Eltern können Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Barmer-versicherte Eltern können den Antrag jederzeit von zu Hause digital über die Barmer App einreichen.

Ist das Kinderkrankengeld abhängig vom Alter des Kindes?
Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Auf wie viele Kinderkrankentage habe ich Anspruch? 
Der Anspruch der Kinderkrankentage erhöht sich ab 2024 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil. Der Anspruch ist insgesamt begrenzt auf maximal 35 Tage im Jahr. Der reguläre Anspruch betrug bisher zehn Tage im Jahr. Während der Corona-Pandemie hatte ein Elternteil Anspruch auf 30 Kinderkrankentage. Für Alleinerziehende besteht ab 2024 ebenfalls ein höherer Anspruch. 
 

Pressekontakt:

Mareike Rehberg-Sossidi
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