Zwei Männer mit Anzug und Kravatte stehen an einem Tisch im Büro und sind im Gespräch

Satzungen

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Für die Barmer Krankenkasse und Barmer Pflegekasse als Körperschaften des öffentlichen Rechts ist die Erstellung einer Satzung gesetzlich vorgeschrieben. Satzung und Satzungsnachträge werden vom Verwaltungsrat beschlossen. Satzungsnachträge werden wirksam, wenn sie von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Soziale Sicherung, genehmigt und auf der Internetseite www.barmer.de bekannt gemacht worden sind. Die Bekanntmachung gilt mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen. Satzungsnachträge treten zu dem dort jeweils bestimmten Zeitpunkt in Kraft.