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Sitzungen

Berichte und Termine der Verwaltungsratssitzungen 2024

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Berichte von den Sitzungen des Verwaltungsrats und wichtigen Veranstaltungen

Barmer-Verwaltungsrat erteilt Kostenschub durch Krankenhausreform klare Absage

Patientinnen und Patienten drohen Verlierer der geplanten Krankenhausreform zu werden. Davor warnte der Barmer-Verwaltungsrat anlässlich seiner Sitzung in Kassel. „Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zeichnet sich vor allem eins ab, nämlich erhebliche zusätzliche Ausgaben für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob aber die Qualität der Versorgung spürbar verbessert wird, ist mehr als fragwürdig“, kritisierte Sylvi Krisch, Verwaltungsratsvorsitzende der Barmer. Vor allem die geplanten Regelungen zum Transformationsfonds würden innerhalb der kommenden zehn Jahre die Beitragszahlenden mit bis zu 25 Milliarden Euro belasten. Einer Zweckentfremdung von Beitragsgeldern erteile der Barmer-Verwaltungsrat eine deutliche Absage. Diese Mittel seien ausschließlich für die Versorgung von Patientinnen und Patienten gedacht und nicht für Investitionen in zukünftige Krankenhausstrukturen. Die Vorsitzende des Verwaltungsrates forderte die politischen Verantwortlichen auf, sich auf den Ursprungsgedanken der Krankenhausreform zu fokussieren. Im Sinne der Patientinnen und Patienten müsse vor allem eine echte Verbesserung der Versorgungsqualität erreicht werden. Es brauche eine verbindliche Spezialisierung und Zentralisierung der Krankenhausstrukturen, um diesen dringend notwendigen Fortschritt in der medizinischen Versorgung zu erzielen.

Finanzdruck in der GKV nimmt zu – Politik ist gefordert

Der Finanzdruck im deutschen Gesundheitswesen hat auch im Jahr 2023 deutlich zugenommen. Insbesondere die Aufwendungen für den Krankenhausbereich haben sich massiv erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen sie GKV-weit um 6,1 Milliarden Euro beziehungsweise sieben Prozent. Rund 1,1 Milliarden Euro musste allein die Barmer für stationäre Leistungen zusätzlich ausgeben. Damit war sie im Vergleich zu anderen gesetzlichen Krankenkassen überproportional von der Ausgabensteigerung betroffen. Dieser Entwicklung liegen einerseits ein Mehr an Behandlungen und höhere Fallpreise zugrunde. Andererseits zeichnet sich die Versichertenstruktur der Barmer durch eine hohe Morbidität und Leistungsinanspruchnahme aus. Die dramatischen Kostenzuwächse haben bei fast jeder zweiten Krankenkasse zu einer Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes Anfang 2024 geführt. Der Finanzdruck steigt jedoch weiter an – auch auf Kassen mit aktuell noch relativ hohen Rücklagen, sodass kurz- und mittelfristig mit weiteren Belastungen für die Beitragszahlenden zu rechnen ist.

Die Beitragsspirale muss durchbrochen werden, denn sie führt über kurz oder lang zur finanziellen Überforderung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auf die Politik warten zahlreiche Hausaufgaben. So gehören beispielsweise versicherungsfremde Leistungen in der GKV durch Steuermittel ausgeglichen.

Belastung durch hohe Krankenhauskosten

Die Barmer blickt auch in finanzieller Hinsicht auf ein herausforderndes Jahr 2023 zurück. Aufgrund der positiven Entwicklung der vorherigen Jahre konnte der Beitragssatz – im Gegensatz zu den meisten Mitbewerbern – auch im Jahr 2023 konstant gehalten werden. Jedoch haben sich die Leistungsausgaben deutlich stärker entwickelt als ursprünglich prognostiziert. Hier sind insbesondere die deutlich anziehenden Ausgaben im Krankenhausbereich zu nennen, die in diesem Ausmaß nicht zu erwarten waren. Sie sind in diesem Jahr um fast sieben Prozent gestiegen. Über alle Leistungsbereiche hinweg waren Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr von über 1,7 Milliarden Euro zu verzeichnen. Dies hat schließlich dazu geführt, dass die Barmer in ihrem Jahresergebnis 2023 einen Fehlbetrag in Höhe von 147 Millionen Euro ausweisen muss. Die hohe Entwicklung im Krankenhausbereich ist das Resultat aus einer dynamischen Mengenentwicklung und einer hohen Dynamik beim Pflegeentgeltwert. Der Bereich der Arzneimittel wird dagegen durch einen deutlichen Anstieg der Rabatte entlastet. Einerseits ergeben sich Mehreinnahmen auf der Seite der gesetzlichen Rabatte aufgrund des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, auf der anderen Seite beschert die Weiterentwicklung des Gesetzes zur Nutzenbewertung und Preisfindung bei neuen Medikamenten der Barmer zusätzliche Rabatteinnahmen. Im Herbst 2022 ist das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollte ein drohendes Defizit bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abgewendet werden. Wie bereits im Jahr 2021 sind bei den Krankenkassen erneut „überschüssige“ Finanzreserven abgeschöpft und in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt worden. Der Anteil der Barmer am Vermögensabbau beträgt für das Gesamtjahr 104 Millionen Euro.

Die Krankenhausausgaben werden – so die derzeitige Prognose – auch im Jahr 2024 weiterhin stark steigen. Dies liegt vor allem an der Versichertenstruktur, denn viele ältere und kranke Menschen sind bei der Barmer versichert und verlassen sich auf deren Leistungsstärke. Aus diesem Grunde musste die Barmer nach drei Jahren der Beitragsstabilität erstmals wieder ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf 2,19 Prozent anheben. Hinzu kommt der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent.

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz lässt Beitragssatz steigen

Die Barmer-Pflegekasse wurde – ebenso wie die soziale Pflegeversicherung (SPV) insgesamt – in den letzten Jahren von ständigen finanziellen Herausforderungen geprägt. Dazu trug zunächst die COVID-19-Pandemie massiv bei. Die soziale Pflegeversicherung musste gegenüber den Pflegeeinrichtungen erhebliche finanzielle Unterstützungen leisten. Diese Regelungen wurden immer wieder verlängert, sind inzwischen jedoch ausgelaufen. Allerdings wurde mit den Ergänzungshilfen zum Ausgleich steigender Energiekosten eine neue Leistung eingeführt. Auch die im Jahr 2021 beschlossene Pflegereform hat fortlaufend zu massiven Ausgabensteigerungen geführt. Bei der Barmer-Pflegekasse lagen die Leistungsausgaben per Saldo im Jahr 2023 um über 530 Millionen Euro über dem Vorjahr – eine Steigerung von 7,3 Prozent. Nahezu alle Leistungssegmente waren von dieser Entwicklung betroffen. Wären die erwähnten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht so massiv rückläufig gewesen, wären die Leistungen sogar um über 10 Prozent gestiegen. Eine Beitragssatzanpassung wurde schließlich unausweichlich.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7. April 2022 die Verteilung der Beitragslast zwischen kinderreichen und kinderarmen Familien in der sozialen Pflegeversicherung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes für unvereinbar erklärt. Die Entscheidung zwang den Gesetzgeber, der wirtschaftlichen Belastung von Familien bei der Beitragsbemessung in differenzierter Art und Weise Rechnung zu tragen. Das war bei der Gestaltung eines neuen Beitragssatzes zusätzlich zu beachten. Am 26. Mai 2023 hat der Deutsche Bundestag das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ (PUEG) verabschiedet. Danach ist der allgemeine Beitragssatz zum 1. Juli 2023 auf 3,4 Prozent angehoben worden.

Für Kinderlose ist der Beitragssatz auf 4,0 Prozent gestiegen. Auf der anderen Seite greifen Beitragsabschläge je nach Anzahl der Kinder. Mit dem PUEG wurden auch erneute Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige beschlossen. Zum 1. Januar 2024 erfolgte eine Dynamisierung der ambulanten Leistungsbeträge (Pflegegeld und Pflegesachleistung) um 5 Prozent. Auch die Entlastungszuschläge für Pflegeheimbewohner wurden zum 1. Januar 2024 erhöht. Der Eigenanteil für die Pflege wird damit gesenkt. Dies ist abhängig von der Dauer des Heimaufenthalts.

Gesundheits-Apps bleiben hinter Erwartungen zurück

Beim Einsatz von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), wie etwa zertifizierten Gesundheits-Apps, gibt es nach wie vor viele Unsicherheiten. Das ist das zentrale Ergebnis des diesjährigen Barmer-Arztreports. Er basiert neben Routinedaten auf Umfragen unter mehr als 1.700 Patientinnen und Patienten sowie unter 1.000 Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Patientenkontakt. Obwohl die Verordnung von DiGA seit Herbst 2020 auf Kassenkosten möglich ist, sind sie dem Arztreport zufolge noch lange nicht in der medizinischen Versorgung Deutschlands angekommen. In zwölf Monaten vor der Befragung Ende 2023 hatten 44 Prozent der Behandelnden keine DiGA verordnet, ein Drittel bescheinigte sich selbst einen schlechten Kenntnisstand zum Thema. Digitale Gesundheitsanwendungen sind für viele Menschen immer noch eine Blackbox. Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen führen dazu, dass DiGA zurückhaltend verordnet werden und deren Einsatz oftmals vorzeitig abgebrochen wird. Zu kurz genutzte DiGA verursachen jedoch Kosten ohne einen nennenswerten Nutzen. Deshalb braucht es für die Versicherten einen Testzeitraum von 14 Tagen anstatt der bislang gängigen Verordnung über 90 Tage.  

Mehr als jeder Dritte bricht DiGA-Einsatz vorzeitig ab

Unter den mehr als 1.700 für den Arztreport befragten Versicherten nutzten etwa 600 Personen den digitalen Helfer nicht über die vorgesehene Erstanwendungsdauer von 90 Tagen, darunter 230 weniger als einen Monat. Die Inhalte der digitalen Anwendungen müssen unbedingt einheitlich und verständlicher als bislang im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte dargestellt werden. Davon würden sowohl die Leistungserbringenden als auch die Patientinnen und Patienten profitieren, und dies würde letztlich dazu beitragen, dass die Hürden beim Einsatz abgebaut werden und DiGA in der Versorgung ankommen. Der Einsatz von DiGA steckt noch in den Kinderschuhen. Auf längere Sicht können sie aber ein wertvoller Bestandteil in der Versorgung der Patientinnen und Patienten werden. 

Resolution des Barmer-Verwaltungsrats - Selbstverwaltung gegen Rechtsextremismus schützen

Der Barmer-Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 10. April 2024 in Berlin eine Resolution für eine Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung verabschiedet. Damit setzt das Gremium ein deutliches Zeichen gegen jede Form der Diskriminierung und Schwächung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. „Die ehrenamtliche Selbstverwaltung ist gelebte Demokratie, denn sie beruht auf gesellschaftlicher Mitbestimmung und bürgerschaftlichem Engagement. Sie ist die Basis des Sozialstaates und gehört unter allen Umständen geschützt.“, sagte die Vorsitzende des Verwaltungsrates, Sylvie Krisch.

Soziale Selbstverwaltung stärken, Rechtsextremismus zurückdrängen

Der Verwaltungsrat der Barmer erinnert in seiner Resolution an Zeiten, in denen totalitäre Kräfte der Sozialen Selbstverwaltung den Garaus gemacht hätten. Diese Geschichte dürfe sich keinesfalls wiederholen. Krisch: „Die Erfahrung lehrt uns, dass in solchen Systemen Sozialstaatlichkeit und Gesundheitsversorgung zur Farce werden. Millionen von Menschen wurden ob ihrer Haut- und Haarfarbe, ihrer sexuellen Neigung, Religion und Erkrankung verfolgt und ermordet.“ Der Verwaltungsrat der Barmer wehre sich deshalb massiv gegen jede Form der Diskriminierung und mache sich dafür stark, dass in Deutschland die Grundmauern einer gerechten Demokratie, einer offenen und pluralen Gesellschaft sowie einer unabhängigen, starken Sozialen Selbstverwaltung bestehen bleiben.

Hier finden Sie die Resolution des Barmer-Verwaltungsrates vom 10. April 2024.

Barmer-Arztreport 2024 – Gesundheits-Apps bleiben hinter Erwartungen zurück

Beim Einsatz von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie etwa zertifizierten Gesundheits-Apps gibt es nach wie vor viele Unsicherheiten. Das ist das zentrale Ergebnis des diesjährigen Barmer -Arztreports. Er basiert neben Routinedaten auf Umfragen unter mehr als 1.700 Patientinnen und Patienten sowie unter 1.000 Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Patientenkontakt. Obwohl die Verordnung von DiGA seit Herbst 2020 auf Kassenkosten möglich ist, sind sie dem Arztreport zufolge noch lange nicht in der medizinischen Versorgung Deutschlands angekommen. In zwölf Monaten vor der Befragung Ende 2023 hatten 44 Prozent der Behandelnden keine DiGA verordnet, ein Drittel bescheinigte sich selbst einen schlechten Kenntnisstand zum Thema. „Digitale Gesundheitsanwendungen sind für viele Menschen immer noch eine Blackbox. Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen führen dazu, dass DiGA zurückhaltend verordnet werden und deren Einsatz oftmals vorzeitig abgebrochen wird. Zu kurz genutzte DiGA verursachten jedoch Kosten ohne einen nennenswerten Nutzen. Deshalb braucht es für die Versicherten einen Testzeitraum von 14 Tagen anstatt der bislang gängigen Verordnung über 90 Tage.

Die Barmer gestaltet Innovationen aktiv mit

Die Digitalisierung bewirkt, Gesundheit und das Gesundheitswesen völlig neu zu denken. Zahlreiche digitale Services und Leistungen hat die Barmer in jüngster Zeit selbst entwickelt oder zusammen mit Wissenschaftlern und innovativen Start-ups auf den Weg gebracht – nach strengen Qualitäts- und Datenschutzrichtlinien. Im Vordergrund stand dabei immer das digitale Kundenerlebnis und der Nutzen für die Gesundheit der Menschen. Hier einige Beispiele: Mit der Teledoktor-App bekommen Barmer-Versicherte immer und überall verlässlichen medizinischen Rat. Mit der Barmer-App können sie digital Bonuspunkte für ihre Gesundheit sammeln.

Gesundheitsdaten speichern: Mit der elektronischen Patientenakte

Ein weiteres zentrales Digitalprojekt ist die Entwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Sie wird als persönlicher Lotse für die eigene Gesundheit fungieren. Die ePA der Barmer trägt den Namen eCare. Auch hier treibt die Barmer das Thema Digitalisierung weiter und positioniert die eCare als die „elektronische Patientenakte mit Mehrwert“. Außerdem soll eCare das Fundament für die sektorenübergreifende Digitalisierung des Gesundheitssystems sein. Dank Barmer-eCare wird eine bessere Kommunikation zwischen Leistungserbringern sowie zwischen Leistungserbringern und ihren Patienten möglich, und dadurch eine bessere Versorgung für die Versicherten.

Von Antrag bis Zahlung alles im Blick

Kompass-Lösungen bieten wichtige Mehrwerte und zeigen transparent auf, ob ein Antrag eingegangen ist oder ob eine Auszahlung bereits erfolgt ist. Mit der Kompass-Funktion in Meine Barmer und in der Barmer App besitzt die Barmer ein Alleinstellungsmerkmal in Sachen Transparenz: Er macht bei Leistungsprozessen die Kommunikation mit der Krankenkasse, den aktuellen Bearbeitungsstatus und die Entscheidungen einsehbar und verständlich.

Gemeinsam für bessere Ernährung bei Kindern sorgen – Bundesminister Özdemir unterstützt ‚Ich kann kochen!‘

Bei der Ernährungsbildung von Kindern herrsche Handlungsbedarf. Nach dem Arztreport der Krankenkasse waren im Jahr 2022 in Deutschland rund 182.000 Kinder im Alter bis neun Jahren nachweislich adipös. „Fettleibigkeit steigert das Risiko für Folgeerkrankungen wie Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Wer selbst kocht, kann sich besser gut ernähren. Daher unterstützt Bundesernährungsminister Cem Özdemir das Ziel der Initiative ‚Ich kann kochen!‘, rund zwei Millionen Kinder bis zum Jahr 2026 das Basiswissen für eine gesunde Ernährung zu vermitteln. Bisher wurden 1,4 Millionen Kinder erreicht. Dazu möchte Deutschlands größte Initiative für praktische Ernährungsbildung von Kita- und Grundschulkindern von der Sarah Wiener Stiftung und der Barmer in jeder fünften Kita und fünften Grundschule Fach- und Lehrpersonal zu Genussbotschafterinnen und Genussbotschaftern weiterbilden.

Barmer erneut als „Top-Krankenkasse“ ausgezeichnet – Hervorragender Service und digitale Leistungen

Die Barmer bietet „Ausgezeichnete Leistungen“ und erhält erneut das Prädikat „Top-Krankenkasse“. Das geht aus den Ergebnissen des aktuellen Krankenkassen-Tests des Wirtschaftsmagazins „Focus-Money“ (Ausgabe 7/2024) hervor. In dem Test erzielt die Kasse unter anderem die Bestnote für „Hervorragenden Service“, „Hervorragende Digitale Leistungen“ und „Besten Digitalen Service“. „Auf die außerordentliche Leistungs- und Servicestärke und eine individuelle Versorgung dank exklusiver Ärztenetze können sich unsere Versicherten verlassen. Sie profitieren beispielsweise von Videosprechstunden in der Barmer Teledoktor-App, von kostenfreien ärztlichen Zweitmeinungen und vielen digitalen Service- und Gesundheitsangeboten“, sagt Siegmar Nesch, Vorstandsmitglied der Barmer.