Sitzungen

Berichte und Termine 2021

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Hier finden Sie Berichte von den Sitzungen des Verwaltungsrats und wichtigen Veranstaltungen. Sie wollen selbst einmal dabei sein? Wir informieren über die Sitzungstermine. 

Hier finden Sie Berichte von den Sitzungen des Verwaltungsrats und wichtigen Veranstaltungen. Sie wollen selbst einmal dabei sein? Wir informieren über die Sitzungstermine.

Aufgrund des wieder steigenden Infektionsgeschehens hat der Verwaltungsrat der Barmer am 10. Dezember 2021 ausnahmsweise nicht in öffentlicher Sitzung sondern per Videokonferenz beraten. Beschlüsse wurden anschließend im schriftlichen Abstimmungsverfahren durchgeführt.

Stabile Finanzentwicklung

Aufgrund der positiven Finanzentwicklung der Krankenkasse beschloss der Barmer-Verwaltungsrat, den Beitragssatz im Jahr 2022 stabil zu halten. „Trotz deutlich steigender Leistungsausgaben und den enormen Herausforderungen der Corona-Pandemie ändert sich der Beitragssatz der Barmer nicht. Das ist ein gutes Signal für die 8,8 Millionen Versicherten der Barmer. Solidität, Zuverlässigkeit und ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis sind und bleiben unsere Markenzeichen“, so Bernd Heinemann, Vorsitzender des Barmer-Verwaltungsrates.

Appell in Sachen Corona-Impfung

Anlässlich der dramatischen Entwicklung bei den Corona-Infektionen erklärte der Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat der Barmer dankt den 8,7 Millionen Versicherten der Kasse für ihre hohe Impfbereitschaft zum Wohle einer starken Solidargemeinschaft. Der Verwaltungsrat bittet alle noch nicht Geimpften, sich kurzfristig bei ihrem Arzt oder einem Impfzentrum impfen zu lassen. Jede Impfung hilft uns allen, die vermissten Freiheiten wieder zu gewinnen. Wir sollten uns bemühen, mit unseren Argumenten alle Unentschlossenen und ihre Angehörigen mit diesem Anliegen zu erreichen. Wir unterstützen jede Initiative, die hilft, in letzter Konsequenz die Intensivstationen zu entlasten und die hohe Sterberate durch Corona zu senken.

Digitalisierung muss Menschen dienen, nicht umgekehrt

Die Barmer beteiligt sich als erste Krankenkasse an der Corporate Digital Responsibility-Initiative, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der Vorgängerregierung ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, digitale Verantwortung zu einer Selbstverständlichkeit in Unternehmen aller Branchen zu machen. „Die Barmer engagiert sich seit längerem in Sachen digitaler Ethik. Wir müssen der Digitalisierung einen moralischen Rahmen geben, weil sie kein Selbstzweck ist, sondern immer dem Menschen dienen muss. Die Corporate Digital Responsibility-Initiative des Justizministeriums ist eine wertvolle Ergänzung zu unseren bisherigen Bestrebungen“, sagte Bernd Heinemann, Vorsitzender des Verwaltungsrates der BARMER. Bei der Corporate Digital Responsibility-Initiative-Initiative stünden für die BARMER Fragen im Vordergrund, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter digital fit gemacht werden könnten und wie man digitale Potenziale nutze, um Menschen zu helfen.

Neues zur Sozialwahl

Der Verwaltungsrat der Barmer freute sich sehr, Daniela Kolbe, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, bei seiner Videokonferenz am 10. Dezember 2021 begrüßen zu dürfen. In Deutschland können Versicherte und Arbeitgeber alle sechs Jahre ihre eigenen Vertreterinnen und Vertreter in die Gremien der Sozialversicherungsträger wählen. Bei den Ersatzkassen, zu denen auch die Barmer zählt, sind dies die sogenannten Verwaltungsräte. Die nächsten Sozialwahlen finden am 31. Mai 2023 statt. Dabei wird es einen Modellversuch geben: Zum ersten Mal kann die Stimmabgabe nicht nur traditionell per Brief, sondern wahlweise auch online erfolgen. Damit soll die Sozialwahl attraktiver und die Wahlbeteiligung gesteigert werden. Auch die Barmer räumt ihren Mitgliedern die Möglichkeit der Online-Abstimmung ein. Begleitet werden die Sozialwahlen im Jahr 2023 durch den neuen Bundeswahlbeauftragten Peter Weiß. Seit Oktober 2021 koordiniert er die Wahlen gemeinsam mit seiner Stellvertreterin Daniela Kolbe.
 

Simone Schwering komplettiert den Barmer-Vorstand

Simone Schwering wird neues Vorstandsmitglied der Barmer. Das hat der Verwaltungsrat der Kasse heute in seiner außerordentlichen Sitzung in Berlin einstimmig beschlossen. Sie folgt auf Dr. Mani Rafii, der im Juni dieses Jahres die Barmer verlassen hatte. Schwering wird ihre neue Tätigkeit zum 1. November 2021 aufnehmen und unter anderem für die Bereiche Personal, Organisation/Beitrag und Zentrale Dienste zuständig sein. „Wir freuen uns, mit Simone Schwering eine ausgewiesene Krankenkassenexpertin für den vakanten Vorstandsposten gefunden zu haben. Ihre langjährige erfolgreiche Arbeit bei der Barmer macht sie zur idealen Besetzung im Vorstand“, erklärt der Verwaltungsratsvorsitzende der Barmer, Bernd Heinemann.

Ausgewiesene Expertin mit viel Krankenkassenerfahrung

In herausgehobenen Positionen bei verschiedenen Krankenkassen sammelte Simone Schwering seit dem Jahr 2004 umfangreiche Erfahrungen. Seit dem Jahr 2017 ist sie bei der Barmer tätig, seit März 2020 als Bereichsleiterin Personal/Organisation. Schwering ist ausgebildete Juristin und Mutter zweier Kinder. In einer ersten Stellungnahme von Simone Schwering heißt es: „In der heutigen schnelllebigen Zeit müssen Unternehmen in der Lage sein, neue Herausforderungen und stetige Veränderungen von Geschäftsmodellen frühzeitig zu antizipieren und flexibel zu agieren. Ich freue mich darauf, in dieser verantwortungsvollen Position gemeinsam mit meinen Vorstandskollegen wichtige Impulse zur strategischen Weiterentwicklung der Barmer zu geben.“

Barmer-Verwaltungsrat - Mehr Aufklärung über geschlechtsspezifische Medizin

Geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Prävention, Diagnostik und Behandlung von Krankheiten müssen stärker in den Fokus der Medizin und der Bevölkerung rücken. Dies fordert der Verwaltungsrat der Barmer anlässlich seiner heutigen Sitzung in Berlin. „Obwohl wir heute bereits viel über die unterschiedlichen Krankheitssymptome und Therapieoptionen bei Frauen und Männern wissen, gibt es nach wie vor bedenkliche Informationsdefizite über eine gendersensible Medizin. Deshalb bedarf es umfangreicher Aufklärung und Information über dieses Thema“, sagt Bernd Heinemann, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Barmer. Die Barmer starte aus diesem Grund ab Oktober dieses Jahres eine bundesweite Informationskampagne, um der geschlechtsspezifischen medizinischen Versorgung mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Herzinfarkt bei Frauen und Männern mit unterschiedlichen Symptomen

Eines der bekanntesten Beispiele für die mangelnde Sensibilität für unterschiedliche Symptome von Krankheiten sei der Herzinfarkt. Anhaltender, stechender Schmerz in der Brust, der in den linken Arm ausstrahle und häufig von Angstzuständen begleitet werde, gelte häufig noch als typisches Symptom, obwohl diese Anzeichen vorwiegend bei Männern aufträten. Bei Frauen hingegen deuteten häufiger Symptome wie Schwindel, Übelkeit und Schmerzen im Bauch auf einen Herzinfarkt hin. Sie unterschieden sich damit grundlegend von den Männersymptomen. Die Unwissenheit darüber führe oft zu verspäteter, dringend notwendiger medizinischer Hilfe. Mit dramatischen Konsequenzen für die Heilungs- und Überlebenschancen.

Geschlechtssensible Medizin hilft Frauen und Männern

Heinemann: „Die Unwissenheit über geschlechtsspezifische Krankheiten und deren Symptome betrifft gleichermaßen auch Männer.“ So würden sie beispielsweise noch zu selten mit Krankheiten wie Osteoporose oder Brustkrebs in Zusammenhang gebracht. „Mit unserer Informationskampagne werden wir über weit verbreitete Vorurteile und falsche Annahmen aufklären und das Bewusstsein für eine gendersensible Medizin schärfen“, erklärt Heinemann. So könne die medizinische Versorgung von Frauen und Männern entscheidend verbessert werden.

Barmer-Arzneimittelreport 2021 – Riskante Medikamente gefährden Ungeborene

Viele Frauen im gebärfähigen Alter bekommen potenziell kindsschädigende Arzneimittel verordnet, auch Teratogene genannt. Allein bei der Barmer waren im Jahr 2018 fast 154.000 Frauen zwischen 13 und 49 Jahren davon betroffen. Problematisch wird deren Einnahme ab dem Beginn der Schwangerschaft. Im ersten Schwangerschaftsdrittel bekamen 663 von rund 66.500 Barmer-Versicherten mit Entbindung im Jahr 2018 Teratogene verordnet. Das geht aus dem Arzneimittelreport 2021 hervor. Die grundsätzliche Verordnung von Teratogenen vor einer Schwangerschaft ist nicht das Problem. Vor allem dann nicht, wenn verhütet wird. Spätestens mit Eintritt der Schwangerschaft darf aber kein Teratogen mehr zum Einsatz kommen. Genau genommen muss der Schutz des ungeborenen Kindes bereits davor beginnen. Deshalb sollten auch Frauen im gebärfähigen Alter mit Dauermedikation einen Rechtsanspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan erhalten. Damit könne das Risiko für das ungeborene Leben bei einer notwendigen teratogenen Medikation massiv reduziert werden. Derzeit werde die Arzneimitteltherapie unzureichend dokumentiert. Das führe zu gefährlichen Informationslücken zu Beginn der Schwangerschaft. Vor allem für Gynäkologinnen und Gynäkologen sei es schwer bis unmöglich, rechtzeitig Teratogene abzusetzen.

Laut Arzneimittelreport dürften rund 30 Prozent der Frauen vor einer Schwangerschaft regelmäßig Arzneimittel einnehmen. Allerdings besitzt offenbar nur eine kleine Minderheit einen Medikationsplan. Das legt eine vertiefende Umfrage für den Arzneimittelreport nahe. Befragt wurden dabei knapp 1.300 Barmer-Versicherte, die im vergangenen Jahr entbunden haben. „Der Schutz des ungeborenen Kindes muss schon vor der Schwangerschaft beginnen. Dazu sollte die Gesamtmedikation junger Frauen grundsätzlich auf kindsschädigende Risiken geprüft werden.

Teratogen-Einsatz muss in Frühschwangerschaft „never event“ werden

Für einen bestmöglichen Schutz sei ein weiterer Schritt erforderlich. In Großbritannien etwa gelte das Verschreiben eines teratogenen Arzneimittels in der Schwangerschaft als „never event“. Das seien Ereignisse, die grundsätzlich vermeidbar seien und solche katastrophalen Konsequenzen hätten, dass sie nie auftreten dürften. In Deutschland muss die Verordnung teratogener Arzneimittel ebenfalls zum „never event“ werden, zumindest in der Frühschwangerschaft.

Barmer-Projekte sollen kindsschädigende Verordnungen reduzieren

Die Barmer treibt mehrere Innovationsfondsprojekte voran, bei denen es auch darum gehe, dass riskante Verordnungen bei Schwangeren zu „never events“ werden. Das neueste geplante Projekt eRIKA soll etwa dafür sorgen, dass die Ärztin oder der Arzt bereits beim Ausstellen eines Rezeptes Transparenz zur Gesamtmedikation erhält. Hier arbeitet die Barmer neben Ärzteschaft und Apotheken mit der Berliner Charité zusammen. Für Frauen im gebärfähigen Alter werden die Ärztinnen und Ärzte im Rahmen von eRIKA so zum Zeitpunkt der Verordnung automatisch Hinweise auf Arzneimittel erhalten, die in der Frühschwangerschaft problematisch seien. Weiterhin kann eine patientenfokussierte digitale Anwendung bereitgestellt werden, um ergänzend Schwangeren oder Frauen, die eine Schwangerschaft planen, derartige Warnhinweise zu geben.

Gelegenheitschirurgie gefährdet Leben

Wie kann Qualität in der medizinischen Versorgung sichergestellt werden? Erfahrung zahlt sich bei der Behandlungsqualität aus. Dazu beitragen können Mindestmengen bei bestimmten Eingriffen. Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 100.000 Menschen nach einer Operation im Krankenhaus. Viele dieser Todesfälle wären durch eine Operation in einer Klinik mit mehr Erfahrung vermeidbar.

Zu fordern ist eine konsequente Anwendung der Qualitätsvorgaben im stationären Bereich, wie die Regelungen für Mindestmengen. Nur so kann die Behandlungsqualität für die Patienten deutlich verbessert werden. Um bessere Qualität bei planbaren Operationen zu erzielen, kann sich ein etwas längerer Anfahrtsweg lohnen. Vor allem bei komplizierten Eingriffen sollten hohe Fallzahlen und Spezialistenteams bei der Auswahl gewichtiger sein als die unmittelbare Wohnortnähe. Halten Krankenhäuser die Mindestmengenregelungen nicht ein, so sollte das auch Konsequenzen haben.

Barmer-Pflegecoach – Intuitive Online-Hilfe für pflegende Angehörige

Mit einem digitalen Pflegecoach erleichtert die Barmer den Alltag pflegender Angehöriger. Ziel ist es, rund um die Uhr einfache, verständliche und intuitiv nutzbare Module anzubieten. Dabei werden für die betroffenen Angehörigen ganz praktische Fragen geklärt. Wie können Pflegende sich im Alltag Auszeiten verschaffen? Und was hilft, wenn ein an Demenz erkrankter Mensch das Essen und Trinken verweigert? Die Module knüpfen direkt an die Pflege- und Lebenssituation und die damit verbundenen Belastungen, Probleme und Sorgen der Angehörigen an. Angehörige benötigen Hilfen, um die Herausforderungen der Pflege zu Hause bewältigen zu können. Dies hatte bereits der Barmer-Pflegereport 2018 deutlich gemacht. Darauf reagierte die Barmer unter anderem mit Angeboten wie dem Online-Pflegeantrag und mit dem digitalen Pflegecoach. Der Coach ergänzt als Wissens- und Informationsplattform die bereits seit Langem bestehenden Informations- und Kursangebote der Barmer für pflegende Angehörige. Auch so kommt die Barmer dem von der Mehrheit der pflegenden Angehörigen geäußerten Wunsch nach, mehr Unterstützung bei der Pflege zu erhalten.

Barmer-Transparenzbericht – Orientierung für Versicherte durch Qualitätskennzahlen

Der Verwaltungsrat ist letztlich dafür verantwortlich, dass die Barmer als moderne, flexible Kasse überzeugen und bei den Versicherten mit einem exzellenten Service punkten kann. Transparenz wird bei der Barmer seit Langem großgeschrieben. Mit der bei den Versicherten sehr beliebten Barmer-App kann beispielsweise der aktuelle Bearbeitungsstand von Anliegen unkompliziert auf dem Smartphone verfolgt werden.

Die Barmer hat als eine der größten Krankenkassen Deutschlands ihren ersten Transparenzbericht vorgelegt. Damit stehen den rund neun Millionen Versicherten der Krankenkasse und allen Interessierten umfassende Informationen zum Leistungsgeschehen wie Zahnersatz, Hilfsmittel oder Krankengeld zur Verfügung.

Der Bericht ergänzt die Transparenz für den einzelnen Versicherten mit einem Rundblick über das ganze Unternehmen. Zuweilen ist die Arbeit einer Krankenkasse für viele Versicherte eine Black Box. Qualitätskennzahlen ändern das. Sie zeigen offen, wie gut eine Krankenkasse ihre Versicherten berät. Anhand des Transparenzberichts wird die Leistungs- und Servicestärke der Barmer noch besser zum Ausdruck gebracht. Der Bericht wird künftig jährlich veröffentlicht.

Dass sie den Ansprüchen der Versicherten auch und gerade in Krisenzeiten gerecht wird, stellt die Barmer seit Beginn der Corona-Pandemie tagtäglich unter Beweis, indem sie alles daransetzt, den Versicherten in allen Belangen weiterhin die notwendige Beratung und Unterstützung zu bieten, die sie gerade in diesen Zeiten brauchen. Dass die Barmer auch in der anhaltenden Krise mit Konstanz, Zuverlässigkeit, Sicherheit und einem kompetenten Service punkten kann, liegt unter anderem daran, dass der Verwaltungsrat bereits weit vor der Pandemie die Barmer dahingehend weiterentwickelt hat, dass sie auch mit unerwarteten Herausforderungen souverän umgehen kann. So hat sich beispielsweise der konsequente Ausbau der digitalen Angebote, allen voran die Barmer-App, mit der Versicherte zeit-, orts- und krisenunabhängig zahlreiche Anliegen erledigen können, gerade in den vergangenen Monaten als absolut richtig erwiesen. Und auch nach Corona dürfen sich die Versicherten auf weitere Digital-Innovationen freuen, die ihnen einen möglichst niederschwelligen Zugang zu den Leistungen und Services der Barmer ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk legt der Verwaltungsrat dabei auf Maßnahmen, die die psychische Gesundheit betreffen. Denn viele Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass die Corona-Pandemie vielfältige psychische Belastungen und Herausforderungen mit sich bringen wird. Doch natürlich liegt die Zukunft nicht ausschließlich in der Digitalisierung. Und so setzt sich der Verwaltungsrat zum Wohl der Versicherten auch für die Umsetzung zahlreicher sogenannter Innovationsfondsprojekte ein. Ziel solcher Projekte ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Sozialwahl 2023 wirft ihre Schatten voraus.

Alle sechs Jahre wird der Verwaltungsrat der Barmer neu gewählt. Die nächste Sozialwahl findet im Jahr 2023 statt. Dann können die Mitglieder darüber abstimmen, wer im Verwaltungsrat ihre Interessen vertritt. Der Verwaltungsrat der Barmer hat für die Vorbereitung der Sozialwahl 2023 einen Erledigungsausschuss eingesetzt. Dessen Aufgabe ist unter anderem die Bestellung des Wahlausschusses. Spätestens am 1. Februar 2021 muss ein Wahlausschuss gebildet werden. Die Hauptaufgabe dieses Gremiums ist es, dafür zu sorgen, dass alle Barmer-Mitglieder rechtzeitig von der Sozialwahl erfahren und wissen, wen und warum sie wählen können. Dafür prüft der Wahlausschuss, wer sich zur Wahl stellen darf. Die Sozialwahl ist eine Listenwahl.

 

Barmer-Verwaltungsrat - Transparenzbericht soll digitale Ethik weiter stärken

Die Barmer wird noch transparenter. Künftig veröffentlicht die Krankenkasse jährlich einen Transparenzbericht, der zentrale Entscheidungen für alle verständlich erläutert. Die Transparenz-Offensive fußt auf der digitalen Ethik der Barmer, also der Frage nach dem moralischen Rahmen für die Digitalisierung. Sie wird ab sofort bei der Barmer zur Chefsache, denn ab Juli wird sich ein eigens dafür eingestellter Chief Digital Officer dem Thema annehmen. Digitale Verantwortung ist somit ein fester Punkt der Digitalagenda 2025 der Barmer. „Uns ist es wichtig, dass Versicherte nachvollziehen können, auf welcher Grundlage wir Entscheidungen treffen. Offenheit, Transparenz und klare ethische Maßstäbe stärken das Vertrauen in uns als Kasse. Wir wollen für digitale Ethik sensibilisieren und eine Diskussion zu diesem noch sehr jungen Feld in der Gesundheitsbranche anstoßen“, sagt Bernd Heinemann, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Barmer. Digitalisierung sei kein Selbstzweck, sondern müsse einen tatsächlichen Nutzen für die Versicherten haben. Bereits im vergangenen Jahr habe die Barmer daher ethische Grundsätze für die Digitalisierung eingeführt.

Zentrale Ethikwerte geben Orientierung

Die digitale Verantwortung der Barmer fuße auf acht Säulen, so Heinemann weiter. Dazu zähle etwa, dass Versicherte selbst über die Nutzung digitaler Angebote entscheiden könnten und dass die Daten sowie die Privatsphäre bestmöglich geschützt blieben. Weiter stehe der Mensch als Individuum im Mittelpunkt digitaler Gesundheitstechnologien. Diese müssten allen Patientinnen und Patienten zugutekommen, ihren Nutzen nachweisen und zertifiziert sein. „Die Digitalisierung kann das Gesundheitswesen von Grund auf revolutionieren. Deshalb ist es wichtig, ethische Leitplanken zu setzen. Unsere ethischen Grundsätze tragen dazu bei, dass die Digitalisierung die Versorgung unserer Versicherten nachhaltig verbessert“, so Heinemann.

Barmer Verwaltungsrat erteilt Entlastung

Die Barmer lässt die Jahresrechnung durch einen externen Wirtschaftsprüfer prüfen. Der Wirtschaftsprüfer hat zu der Jahresrechnung 2020 einschließlich des Anhangs mit Datum vom 29. Mai 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Verwaltungsrat der Barmer auf seiner Sitzung am 30. Juni 2021 die Jahresrechnung 2020 abgenommen und dem Vorstand Entlastung erteilt.

Leistungsausgaben durch Corona-Pandemie entlastet

Die Planungen für das Jahr 2020 waren im Vorfeld von Unsicherheiten geprägt. Es war zu erwarten, dass verschiedene im Vorfeld verabschiedete Gesetze zu erheblichen Mehrausgaben führen würden. Dazu gehörten zum Beispiel das „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ und das „Terminservice- und Versorgungsgesetz“. Per Saldo sind die Leistungen bei der Barmer im Jahr 2020 jedoch nur um 3,6 Prozent je Versicherten gestiegen. Wie bereits erwähnt, war dies eine Folge der COVID-19-Pandemie, aufgrund derer in vielen Segmenten Mengenrückgänge zu verzeichnen waren. Auch die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes führte in einigen Bereichen zu Kosteneinsparungen. Hierdurch konnten per Saldo die Mehrbelastungen aus den neuen Gesetzen zum Teil kompensiert werden.

Auch die Ausgabenentwicklung im Bereich der ärztlichen Behandlung wurde durch die Corona-Pandemie geprägt. Auf der einen Seite sind zwar Mengenrückgänge zu beobachten gewesen. Auf der anderen Seite haben die Ärztinnen und Ärzte von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch Ausgleichzahlungen erhalten, sodass hierdurch mengenbedingte Einnahmeausfälle teilweise kompensiert wurden. Darüber hinaus hatten die Kassen zusätzliche Aufwendungen infolge der Pandemie wie Testkosten, Schutzausrüstung oder Aufwendungen für den Betrieb von Testzentren zu stemmen. Zusätzlich haben sich Belastungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz ergeben.

Auch bei der zahnärztlichen Behandlung zeigten sich im ersten Halbjahr erhebliche Mengenrückgänge. Aufgrund des Kontaktverbots und des Ansteckungspotenzials sind insbesondere verschiebbare Leistungen (zum Beispiel Vorsorgeleistungen) tendenziell weggefallen. Erst im zweiten Halbjahr hat sich die Situation wieder normalisiert. Beim Zahnersatz ist nach den pandemiebedingten Mengenrückgängen in der ersten Jahreshälfte eine langsame Normalisierung zu beobachten gewesen. Zudem wirkte sich die Anhebung des Kassenanteils für die Festzuschüsse von 50 auf 60 Prozent ab 1. Oktober 2020 belastend auf die Kostensituation aus.
Im Bereich der Arzneimittel zeigte sich zu Beginn der Pandemie eine gegenläufige Entwicklung. Zum Ende des ersten Quartals bewirkte ein Vorzieheffekt aufgrund des bevorstehenden ersten Lockdowns einen deutlichen Anstieg der Menge (Bevorratung von Präparaten für chronische Erkrankungen wie Blutdrucksenker und Cholesterinsenker). In der Folge sank die Mengenentwicklung jedoch wieder deutlich.

Im Heil- und Hilfsmittelbereich zeigten sich die Folgen der Corona-Pandemie im ersten Lockdown mit teils deutlichen Mengenrückgängen. Hier wurden Leistungen vermutlich aufgrund fehlender Dringlichkeit aufgeschoben. In der zweiten Jahreshälfte wirkte zudem die Absenkung der Mehrwertsteuer im Hilfsmittelbereich entlastend. Im Heilmittelbereich wurde der Mengenrückgang in der ersten Jahreshälfte teilweise durch die Nachwirkungen der Preisanpassung (bundeseinheitliche Preise zum 1. Juli 2019) kompensiert, weshalb der Kostenrückgang moderater verläuft als der Mengenrückgang.

Im Krankenhausbereich hatte die Corona-Pandemie direkte und indirekte Auswirkungen. Eine direkte Auswirkung war bei der Zahl der Krankenhausaufenthalte zu beobachten, die im Zuge der ersten Corona-Welle deutlich rückläufig waren. Nachdem sich diese Entwicklung im dritten Quartal wieder stabilisiert hatte, führten die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie im vierten Quartal wieder zu stärkeren Verschiebungen von elektiven Operationen. Eine indirekte Auswirkung der Pandemie ist bei den Kosten je Krankenhausaufenthalt zu beobachten gewesen. Diese ist im Jahresverlauf relativ dynamisch verlaufen und ist dem Umstand geschuldet, dass eher einfachere und damit kostengünstigere Behandlungen verschoben worden sind.

Im Krankengeldbereich wird das Jahr 2020 mit einer Überschreitung des Haushaltsplanansatzes abgeschlossen. Auch diese Entwicklung hat ihre Ursache in den Folgen der Corona-Pandemie. Der erste Lockdown in den Monaten März bis Mai hat zu einer deutlichen Steigerung der Krankengeld-Ausgaben geführt. Die Mehrausgaben resultieren zum Beispiel aus nicht durchgeführten beziehungsweise verschobenen Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen, die eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten. Zum Jahresende haben sich die gebuchten Ausgaben wieder normalisiert.

Die COVID-19-Pandemie wirkt sich auch auf die Pflegeversicherung aus

Per Saldo hat die Barmer-Pflegekasse das Jahr 2020 mit einem Überschuss in Höhe von 66 Millionen Euro abgeschlossen. Dieses Ergebnis wurde durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt. Das zeigt sich zum einen deutlich auf der Einnahmeseite. Die Beitragseinnahmen liegen um über 50 Millionen Euro unter den ursprünglichen Annahmen aus dem Haushaltsplan. Die wirtschaftlichen Folgen insbesondere des Lockdowns im Frühjahr sowie zum Jahresende haben ihre Spuren hinterlassen.

Der Anstieg der Leistungsempfänger hält bei der Barmer-Pflegekasse trotz eines sinkenden Gesamtversichertenbestandes unvermindert an. Insbesondere in den unteren Pflegegraden im ambulanten Bereich ist eine dynamische Entwicklung zu verzeichnen, während die Zahl der Leistungsempfänger im vollstationären Bereich dagegen stagniert. Der Trend geht in den unteren Pflegegraden weiterhin deutlich in Richtung der selbst organisierten Pflege.

Die Bundesregierung will die Pflege in Deutschland auch weiterhin spürbar besser machen. Mit einem Pflegereformgesetz strebt der Gesetzgeber die Stärkung der Pflege durch einen Ausbau der Pflegeleistungen (flankiert durch verbesserte digitale Informationsangebote) und durch eine leistungsgerechte Bezahlung der Pflegekräfte an. Zur Finanzierung dieser Reform sollen wegen der gesellschaftspolitischen Bedeutung der Pflegeversicherung verstärkt Steuermittel eingesetzt werden.

Barmer bietet Sicherheit in Krisenzeiten

Der Verwaltungsrat ist letztlich dafür verantwortlich, dass die Barmer als moderne, flexible Kasse überzeugen und bei den Versicherten mit einem exzellenten Service punkten kann. Dass sie diesem Anspruch auch und gerade in Krisenzeiten gerecht wird, stellt die Barmer seit Beginn der Corona-Pandemie tagtäglich unter Beweis, indem sie alles daransetzt, den Versicherten in allen Belangen weiterhin die notwendige Beratung und Unterstützung zu bieten, die sie gerade in diesen Zeiten brauchen. Dass die Barmer auch in der anhaltenden Krise mit Konstanz, Zuverlässigkeit, Sicherheit und einem kompetenten Service punkten kann, liegt unter anderem daran, dass der Verwaltungsrat bereits weit vor der Pandemie die Barmer dahingehend weiterentwickelt hat, dass sie auch mit unerwarteten Herausforderungen souverän umgehen kann. So hat sich beispielsweise der konsequente Ausbau der digitalen Angebote, allen voran die Barmer-App, mit der Versicherte zeit-, orts- und krisenunabhängig zahlreiche Anliegen erledigen können, gerade in den vergangenen Monaten als absolut richtig erwiesen. Und auch nach Corona dürfen sich die Versicherten auf weitere Digital-Innovationen freuen, die ihnen einen möglichst niederschwelligen Zugang zu den Leistungen und Services der Barmer ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk legt der Verwaltungsrat dabei auf Maßnahmen, die die psychische Gesundheit betreffen. Denn viele Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass die Corona-Pandemie vielfältige psychische Belastungen und Herausforderungen mit sich bringen wird.
Doch natürlich liegt die Zukunft nicht ausschließlich in der Digitalisierung. Und so setzt sich der Verwaltungsrat zum Wohl der Versicherten auch für die Umsetzung zahlreicher sogenannter Innovationsfondsprojekte ein. Ziel solcher Projekte ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den aktuellen Projekten gehören beispielsweise die Schmerzstudie PAIN2020 und das Projekt TOP (Transsektorale Optimierung der Patientensicherheit), das einen neuen, digital unterstützten Arzneimitteltherapie-Prozess erprobt, der Medikationsfehler und Arzneimittelnebenwirkungen vermeiden soll.

Barmer-Zahnreport 2021: Kreidezähne – Sind Antibiotika die Ursache?

Mindestens 450.000 Kinder in Deutschland haben sogenannte Kreidezähne, die behandelt werden müssen. Das entspricht rund acht Prozent aller Sechs- bis Zwölfjährigen, die unter gelblich oder bräunlich verfärbten, porösen und beim Putzen schmerzenden Zähnen leiden. Das geht aus dem Zahnreport der Barmer hervor. Den Ergebnissen zufolge gibt es einen erkennbaren Zusammenhang zwischen Medikamenten und der Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation, umgangssprachlich Kreidezähne genannt. Kinder haben häufiger Kreidezähne, wenn sie in den ersten vier Lebensjahren bestimmte Antibiotika erhalten haben.

Über mögliche Ursachen der Kreidezähne wird viel diskutiert, und es bestehen verschiedene Hypothesen dazu. Hier wird auch das mögliche Zusammenwirken von Arzneimitteln und Kreidezähnen diskutiert. Der Zahnreport hat vor diesem Hintergrund unterschiedliche Gruppen von Medikamentenverordnungen bei Kindern mit und ohne Kreidezähnen untersucht. Dabei sind auch unterschiedliche Antibiotika geprüft worden, die etwa bei Atem- oder Harnwegsinfekten zum Einsatz kommen. Hier zeigt sich, dass Kinder mit Kreidezähnen in den ersten vier Lebensjahren häufig angewendete Antibiotika bis zu etwa zehn Prozent mehr verschrieben bekommen als Gleichaltrige ohne Kreidezähne. Die Verordnung von Antibiotika steht in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem Auftreten von Kreidezähnen. Allerdings ist noch unklar, wie dieses Zusammenwirken genau funktioniert. Hier sind weitere Untersuchungen erforderlich. Bei der Antibiotikavergabe ist man bereits auf einem guten Weg. So hat sich die verordnete Antibiotikagabe bei Kindern bis fünf Jahren zwischen den Jahren 2005 und 2019 mehr als halbiert. Im vergangenen Jahr ist die Menge noch einmal deutlich gesunken, wohl auch deswegen, weil die Abstands- und Hygieneregeln während der Corona-Pandemie zu weniger sonstigen Infektionen geführt haben.

Barmer-Verwaltungsrat – Gesundheitssystem für die Zeit nach Corona rüsten

Mit den Positionen zur Bundestagswahl unterbreitet die Barmer ihre gesundheitspolitischen Reformvorschläge für die neue Legislaturperiode. Die Schwerpunkte liegen auf strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen, von einer grundlegenden Krankenhausstrukturreform über den Ausbau der Digitalisierung bis hin zu einer stärkeren Vernetzung der Versorgung.

Die Corona-Krise hat Stärken, aber auch Schwächen des Gesundheitssystems in Deutschland deutlich gemacht. Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden. Das fordert der Verwaltungsrat der Barmer anlässlich seiner heutigen Sitzung in Berlin. „Das deutsche Gesundheitssystem hat in der Vergangenheit immer wieder seine hohe Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Doch die Pandemie belegt auch, wo wir besser werden müssen. Viele Probleme der Gesundheitsversorgung existieren seit Jahrzehnten. Strukturelle Defizite müssen endlich behoben werden, um uns für die Zeit nach Corona zu rüsten“, fordert Bernd Heinemann, Vorsitzender des Barmer-Verwaltungsrates. Die Reformen sollten vor allem die Strukturen in der ambulanten und stationären Versorgung sektorenübergreifend und zukunftssicher machen. Dafür müsste unter anderem die ambulante Versorgung flächendeckend gestärkt werden. In der stationären Versorgung sollten Leistungen stärker konzentriert werden, damit Expertise und Erfahrung zu besseren Ergebnissen führten. Zudem müsse die Digitalisierung im Gesundheitswesen deutlich beschleunigt werden. Die Forderungen seien Teil der gesundheitspolitischen Agenda, die der Verwaltungsrat mit Blick auf die Bundestagswahl 2021 beschlossen habe.

Selbstverwaltung muss gestärkt werden

Dass das deutsche Gesundheitssystem grundsätzlich gut aufgestellt sei, liege auch an der starken Selbstverwaltung. Sie habe in der Krise ihre Gestaltungsmacht im Sinne der Versicherten und der Patientinnen und Patienten bewiesen. Damit das so bleibe, brauche sie in Zukunft uneingeschränkte Freiräume. Daher müssten staatliche Eingriffe, wie zum Beispiel die fachliche Aufsicht der Politik über die Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses, verhindert werden. „Der Patientinnen- und Patientennutzen sollte das entscheidende Kriterium sein, ob eine Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet wird“, betont Heinemann. Die Entscheidung werde umso sicherer, je mehr sie sich auf Wirksamkeitsnachweise stützen könne. Dies falle in den Kompetenzbereich der Selbstverwaltung. Ministererlasse dürften sie nicht ersetzen.

Barmer stellt Vorstand neu auf

Der Verwaltungsrat der Barmer hat in seiner heutigen Sitzung den Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Christoph Straub vorzeitig um weitere sechs Jahre verlängert. „Mit der vorgezogenen Vertragsverlängerung wollen wir angesichts der vielfältigen Herausforderungen, die die Gesetzliche Krankenversicherung in den kommenden Monaten und Jahren bewältigen muss, Planungssicherheit für eine stabile und verlässliche Führung der Kassengeschäfte schaffen“, erklärt der Vorsitzende des Barmer-Verwaltungsrates Bernd Heinemann. Prof. Straub hat eine klare Strategie für die erfolgreiche Zukunft der Barmer entwickelt, die er im Team sehr gut umsetzt. Von seinem breiten Netzwerk in Politik und Wissenschaft profitiert die Kasse sehr. Heinemann: „Die vorzeitige Verlängerung des Vertrages ist Ausdruck unserer großen Anerkennung für Prof. Straubs sehr erfolgreiche Tätigkeit. Sein besonderer Verdienst in den vergangenen Jahren lag darin, mit unermüdlichem Einsatz die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zukunft der Barmer zu schaffen.“

Im besten gegenseitigen Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat der Barmer verlässt Dr. Mani Rafii zum 15. Juni 2021 den Vorstand der Barmer, um einen neuen Karriereweg einzuschlagen. Der Verwaltungsrat bedauert dies sehr und würdigt ausdrücklich Dr. Rafiis erfolgreiche Tätigkeit als Vorstandsmitglied sowie seinen Beitrag zum Erfolg der Barmer. Dr. Rafii gehört der Kasse seit Januar 2015 an und verantwortet das Leistungs- und Vertragsgeschäft. Im Zuge einer tiefgreifenden Reorganisation hat Dr. Rafii die Aufbau- und Ablauforganisation in seinem Verantwortungsbereich erfolgreich neu aufgestellt. Dazu gehört die Modernisierung sämtlicher Organisations- und Prozessabläufe in der Hauptverwaltung und der komplett neue Aufbau zahlreicher bundesweit angesiedelter Fachzentren. Gemeinsam mit der Implementierung und stetigen Weiterentwicklung von Führungs- und Steuerungsinstrumenten hat Dr. Rafii damit einen grundlegenden Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Kasse geleistet. Entscheidend hat er zudem die digitale Transformation in den Vertrags- und Leistungsbereichen sowie in der Schnittstelle zu den Leistungserbringern und Versicherten vorangetrieben. Dr. Rafii ist eine gleichermaßen herausragend verantwortungsbewusste, loyale und dynamische Führungspersönlichkeit, die auf sämtlichen Ebenen der Barmer wie auch gegenüber externen Partnern höchsten Respekt und höchste Anerkennung genießt. Der Verwaltungsrat der Barmer bedankt sich bei Dr. Rafii für die stets hervorragende Arbeit und Zusammenarbeit und wünscht ihm beruflich sowie privat alles erdenklich Gute.

Frühestmöglich soll als Nachfolge Dr. Rafiis eine Frau in den Vorstand der Barmer berufen werden, um ein wichtiges Zeichen der Frauenförderung zu setzen – auch mit Blick auf den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz).