Verwaltungsrat

Berichte und Termine 2019

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Hier finden Sie Berichte von den Sitzungen des Verwaltungsrats und wichtigen Veranstaltungen. Sie wollen selbst einmal dabei sein? Wir informieren über die Sitzungstermine.

Beitragssatz bleibt zum vierten Mal stabil

Der Verwaltungsrat der Barmer hat am 18. Dezember 2019 in Berlin den Gesamthaushalt für das Jahr 2020 in Höhe von mehr als 41 Milliarden Euro verabschiedet. Das Gremium beschloss zudem, den Beitragssatz stabil bei 15,7 Prozent zu halten. „Dass es uns gelingt, trotz permanent steigender Leistungsausgaben zum vierten Mal in Folge mit einem stabilen Beitragssatz ins neue Jahr zu gehen, ist ein gutes Signal für unsere neun Millionen Versicherten. Solidität, Zuverlässigkeit und ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis sind und bleiben unsere Markenzeichen“, so Bernd Heinemann, Verwaltungsratsvorsitzender der Barmer.

Bearbeitungsstatus Krankengeld online auf einen Blick

Im neuen Jahr werde die Barmer als erste Krankenkasse hierzulande ihren Versicherten die Möglichkeit bieten, den Status ihrer Krankengeld-Bearbeitung jederzeit online nachzuverfolgen. Das entsprechende Pilotprojekt „Barmer-Kompass“ sei gerade in der Region Braunschweig gestartet. Heinemann: „Was bei Online-Käufen mittlerweile Standard ist, führen wir nun erstmals in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein. Mit der Übertragung etablierter Standards aus dem E-Commerce auf Krankenkassenprozesse untermauern wir unseren Anspruch als Innovationsführer im digitalen Gesundheitswesen.“ Weitere Prozesse, wie die Statusanzeige bei Anträgen auf Mutterschaftsgeld oder Hilfsmittel würden folgen.

Barmer eCare - Startschuss für Aufbau der ePA 

Im November 2019 startete die Barmer den Aufbau ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) mit Namen „Barmer eCare“. Dabei wird sie von IBM unterstützt, das IT-Unternehmen hat den Zuschlag dafür erhalten. Von der elektronischen Patientenakte der Barmer werden die rund 9,1 Millionen Versicherten der Kasse ab dem 1. Januar 2021 profitieren. Barmer eCare ist ein weiterer Meilenstein der Digitalstrategie der Barmer. Die Anforderungen an die elektronische Patientenakte sind hoch, weil für deren Erfolg Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Akteure datensicher vernetzt werden müssen. Mit Barmer eCare werden wir mehr als nur einen reinen Datenspeicher schaffen. Ziel ist ein sicheres Speichermedium, das individuell genutzt werden kann“, so der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. Christoph Straub. In der Akte würden Versichertendaten so vorgehalten, dass sie vor allem für die Kunden einen echten Mehrwert und umfangreiche Services böten. Das erwarteten die Menschen zu Recht.

Patienteninteressen im Blick

Am 18. September 2019 fand ein ausführlicher Austausch des Barmer Verwaltungsrates mit der Hamburger Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Cornelia Prüfer-Storcks, zu den wichtigsten aktuellen Gesetzentwürfen, wie dem Faire-Kassenwahl-Gesetz und dem MDK-Reformgesetz, statt.

Eines der wichtigsten Ziele der sozialen Selbstverwaltung ist es, die Interessen der Versicherten nachhaltig zu vertreten. Dafür setzen sich viele Frauen und Männer ehrenamtlich ein. Diese Arbeit ist gelebte Demokratie, denn sie beruht auf gesellschaftlicher Mitbestimmung und bürgerschaftlichem Engagement. Die durch die Sozialwahl legitimierten Verwaltungsratsmitglieder üben in den verschiedenen Selbstverwaltungsgremien eine Kontrollfunktion aus und sind an vielen Entscheidungen beteiligt. Sie setzen sich nachhaltig für die Solidargemeinschaft der Barmer ein. Gleich zwei Gesetzesentwürfe von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gefährden diesen wichtigen demokratischen Prozess. Zum einen sieht der Referentenentwurf für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, dass die ehrenamtlich engagierten Mitglieder des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes aus diesem Gremium ausgeschlossen werden. Denn im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes sorgen aktuell ausschließlich ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter dafür, dass die Interessen der Versicherten berücksichtigt werden. Ohne „Ehrenamtler” im Verwaltungsrat wächst die Gefahr, dass die Interessen der Versicherten nicht mehr auf allen Ebenen der Gesetzlichen Krankenversicherung wahrgenommen werden. Zum anderen droht den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) nach einer geplanten Organisationsreform eine Schwächung ihrer Unabhängigkeit. Damit droht der Gesetzgeber einen großen Fehler zu begehen. Die Reform der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung würde ebenfalls erhebliche Nachteile mit sich bringen. Wer Mitglied eines Verwaltungsrats einer Kasse ist oder dies in den letzten zwölf Monaten war, darf nicht in einen MDK-Verwaltungsrat entsendet werden. Das hieße, dass die Mitglieder der Verwaltungsräte der künftigen Medizinischen Dienste komplett ausgewechselt werden müssten. Damit ginge nicht nur Unabhängigkeit, sondern auch jahrzehntelange Erfahrung und gelebte Selbstverwaltung verloren. Diese politischen Eingriffe in die soziale Selbstverwaltung würden dazu führen, dass die Interessen der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten nicht wie bisher vertreten werden können. Insofern begrüßte der Verwaltungsrat Änderungsvorschläge aus den Ausschüssen des Bundesrates, der sich in seiner Sitzung am 20. September 2019 mit der MDK-Reform befasst hat.

Barmer-Verwaltungsrat: Digitaler Fortschritt erfordert Orientierung

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt enorm an Fahrt auf. Angesichts dessen bräuchten vor allem die Versicherten sowie Ärztinnen und Ärzte Unterstützung bei der Bewertung und dem Einsatz von digitalen Gesundheitsangeboten. Darauf weist der Barmer-Verwaltungsrat anlässlich seiner heutigen Sitzung in Hamburg hin, auf der das Gremium mit dem Wirtschaftsethiker Prof. Dr. Stefan Heinemann Fragen der Ethik in der Digitalisierung diskutierte. „Die mittlerweile unüberschaubare Zahl an Gesundheits-Apps stellt uns vor große Herausforderungen. Wir stehen in der Verantwortung, vor allem die Patientinnen und Patienten vor unseriösen Anwendungen zu schützen. Dafür arbeiten wir eng mit den Ärztinnen und Ärzten zusammen“, so Ronald Krüger, im Barmer-Verwaltungsrat als Vorsitzender des Digitalisierungsausschusses tätig.

Toolbox für mehr Orientierung im App Dschungel

Die Barmer habe ein spezielles Angebot entwickelt, um Patienten und Ärzten in der Transformation Orientierung zu geben. Bei dem Barmer-Angebot stehe eine digitale Toolbox im Vordergrund. Darin sei zusammen mit Ärzten eine Auswahl qualitätsgesicherter Gesundheits-App zusammengestellt worden, etwa zu Rückenschmerzen oder Schwindel. „Wir helfen Hausärzten dabei, ihre Rolle als unmittelbare Orientierungsgeber für digitale Versorgung einzunehmen. Dafür brauchen sie mehr Wissen über Gesundheits-Apps, um Patienten entsprechend beraten zu können. Eine Testphase ist gerade erfolgreich beendet worden. Nun wird das Projekt bundesweit ausgerollt“, so Krüger.

Bei der Digitalisierung geht die Barmer voran - Pflegeantrag online stellen in nur acht Minuten

Barmer-Versicherte können ab sofort über eine komfortable und selbsterklärende Anwendung einen Pflegeantrag online stellen. Hierzu sind im Durchschnitt nur acht Minuten erforderlich. Mit dem Online-Pflegeantrag setzt die Barmer ihre digitale Strategie konsequent weiter um. Ziel sind kundenfreundliche Anwendungen, mit denen Versicherte ihre Anliegen schnell und unkompliziert erledigen können. Die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen ermöglicht auch eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Versichertenanliegen. In den neuen Online-Pflegeantrag sind speziell die Wünsche der Barmer-Versicherten durch umfangreiche Tests eingeflossen. Ähnlich wie bei Programmen zur elektronischen Steuererklärung wird der Antragsteller in wenigen Schritten durch die einzelnen Kapitel geführt, in denen alle für den Pflegeantrag erforderlichen Informationen abgefragt werden. Auf Tastendruck öffne sich zu jeder Frage der Ausfüll-Assistent mit Hintergrundinformationen, einzelne Bilder veranschaulichten die Auswahloptionen, und ein Erklärvideo gibt einen Überblick zu den Pflegeleistungen.

Der Verwaltungsrat sprach sich dafür aus, die Digitalisierung voranzutreiben, wobei in deren Fokus immer der Nutzen für die Menschen und der Datenschutz stehen muss. Nach dem Vorbild des Online-Pflegeantrages wird die Barmer weitere Anträge erheblich vereinfachen und über Online-Prozesse bearbeiten.

Barmer-Arzneimittelreport 2019

In Deutschland gibt es trotz steigender Impfquoten deutliche Impflücken bei hunderttausenden Kleinkindern und Jugendlichen. So war mehr als jedes fünfte im Jahr 2015 geborene Kind in den ersten beiden Lebensjahren nicht oder unvollständig gegen Masern geimpft. Im Jahr 2017 waren damit hochgerechnet auf Basis der Daten von Barmer-Versicherten bundesweit knapp 166.000 Zweijährige ohne vollständigen Masernschutz. Zudem war jede fünfte Zweijährige, also knapp 81.000 Mädchen, nicht vollständig gegen Röteln geimpft. Dies geht aus dem Arzneimittelreport 2019 der Barmer hervor, den die Krankenkasse am Donnerstag in Berlin vorgestellt hat. 3,3 Prozent der 2015 geborenen Kinder hatten in den ersten beiden Jahren demnach überhaupt keine der 13 Impfungen erhalten, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt. Das entspricht knapp 26.000 ungeimpften Mädchen und Jungen. In Deutschland werden immer noch zu wenige Kinder geimpft. Das macht die Ausrottung bestimmter Infektionskrankheiten unmöglich und verhindert den Schutz für all diejenigen, die sich nicht impfen lassen können. Wir brauchen zielgruppenspezifische Impfkampagnen, um die Skepsis und mögliche Ängste vor Impfungen abzubauen. Erforderlich sind auch strukturierte Fortbildungsprogramme für Ärzte, um einen adäquaten Dialog mit Impfskeptikern zu trainieren.

Barmer mit digitalem Impfplaner gegen Impflücken

Fast jeder zweite Bundesbürger muss Impfungen auffrischen oder weiß nicht, ob sein Impfschutz noch ausreicht. Das geht aus einer repräsentativen Barmer-Umfrage hervor, für die bundesweit 1.000 Frauen und Männer ab 18 Jahren befragt wurden. Demnach sind 20 Prozent nicht sicher, ob ihr Impfschutz ausreicht, weil sie ihren Impfpass länger nicht mehr geprüft haben. 16 Prozent haben Zweifel, weil sie die aktuellen Impfempfehlungen nicht kennen. Zehn Prozent der Befragten wissen, dass sie Impfungen auffrischen müssen. Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere. Es ist ein Alarmsignal, dass viele Menschen ihren Impfstatus nicht kennen oder womöglich Impflücken haben. Das gefährdet den Impfschutz der Gemeinschaft, der bei einer Durchimpfungsrate von weniger als 95 Prozent nicht mehr gegeben ist. Die Barmer bietet daher ab sofort ihren Versicherten einen digitalen Impfplaner als App an. Die Impf-App der Barmer zeigt den aktuellen Impfstatus an, warnt vor drohenden Lücken und erinnert an Auffrischungsimpfungen.  

Solide Entwicklung der Finanzen

Der 30-köpfige Verwaltungsrat der Barmer hat die Jahresrechnung 2018 entgegengenommen und dem Vorstand Entlastung erteilt. Die Barmer weist in ihrem Jahresergebnis 2018 einen Überschuss in Höhe von 40 Millionen Euro aus. Damit konnte die Barmer nun zum vierten Mal in Folge ein positives Finanzergebnis erwirtschaften. Sie ist damit gewappnet, um künftige Herausforderungen in finanzieller Sicht zu meistern. Wichtige Grundlagen dafür wurden im Jahr 2017 mit dem Abschluss der tiefgreifenden Reorganisation und der Fusion mit der Deutschen BKK geschaffen. Neben spürbaren Verbesserungen bei der Servicequalität und Kundenzufriedenheit haben beide Maßnahmen auch zu finanziellen Einsparungen geführt. Die gesunkenen Verwaltungskosten bestätigen eindrucksvoll den eingeschlagenen Weg.

Die Morbi-RSA-Reform kommt

Dagegen sind die sonstigen Rahmenbedingungen weiter extrem angespannt. Über den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich werden die Zuweisungen nicht zielgenau verteilt, so dass sich das System in einem signifikanten Ungleichgewicht befindet. Die Bemühungen des Gesetzgebers werden hier erst in den Folgejahren Früchte tragen. Hinzu kommt, dass die Kassen mit positiven Deckungsbeiträgen trotz unterdurchschnittlicher Beitragssätze überproportional Vermögen aufbauen und sich damit die Ungerechtigkeit im Wettbewerb weiter verschärft.

Seit Ende März 2019 liegt der Referentenentwurf eines „Faire-Kassenwahl-Gesetzes“ aus dem Bundesgesundheitsministerium vor. Dieser sieht unter anderem vor, regionale Kassen zukünftig bundesweit zu öffnen. Kernstück des Gesetzentwurfs ist eine Reform des morbiditätsorientierten Finanzausgleichs zwischen den Kassen. Eine Reform des sogenannten „Morbi-RSA‘s“ ist bereits seit Langem eine Forderung der Barmer. Notwendig ist sie, weil es eine dramatische finanzielle Schieflage im System der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Dies ist durch den in Teilen falsch justierten Risikostrukturausgleich entstanden. Hier werden regional agierende Kassen begünstigt, während bundesweit aufgestellte Kassen nicht genügend Zuweisungen für die Deckung der Leistungsausgaben ihrer Versicherten erhalten. Das Ministerium hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode zwei Gutachten beim Wissenschaftlichen Beirat des Bundesamts für Soziale Sicherung in Auftrag gegeben. Die Forderung der Barmer war es, diese Gutachten als eine Blaupause für die anstehende Reform zu nutzen. Dafür mussten dicke Bretter gebohrt werden. Ein wichtiger Baustein der geplanten Reform ist die Einführung einer Regionalkomponente. Die Barmer sieht hier schon seit Langem Nachrüstungsbedarf. Künftig sollen regionale Merkmale in den Morbi-RSA einfließen. Somit wird gewährleistet, dass die Beitragsgelder dorthin gehen, wo sie für die Versorgung von Patientinnen und Patienten tatsächlich benötigt werden.

Verwaltungsrat der Barmer wehrt sich gegen Beschneidung der sozialen Selbstverwaltung

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant mit verschiedenen Gesetzesinitiativen die Rolle der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter zu verändern. Geplant ist, die Besetzungen der Verwaltungsräte des GKV-Spitzenverbandes und der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) umzubauen. So sollen die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber aus dem Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes entfernt werden. Auch in den MDK-Verwaltungsräten soll die Rolle der Ehrenamtler beschnitten werden. Diese Vorhaben sieht der Vorsitzende des Barmer-Verwaltungsrates, Bernd Heinemann, kritisch: „Nur die demokratisch gewählte soziale Selbstverwaltung mit ihren ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern garantiert, dass Versicherteninteressen auf allen Ebenen unserer gesetzlichen Krankenversicherung wahrgenommen werden.“

Unabhängigkeit des MDK in Gefahr
Barmer-Verwaltungsrat lehnt
 MDK-Reformgesetz ab

Dem Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) droht nach der geplanten Organisationsreform eine Schwächung seiner Unabhängigkeit. Davor warnt der Barmer-Verwaltungsrat anlässlich seiner heutigen Sitzung in Berlin. „Die fachliche Unabhängigkeit der MDK-Gutachterinnen und -Gutachter ist heute jederzeit gewährleistet. Nun riskiert die Politik durch die angedachte Besetzung mit Berufsvertreterinnen und Berufsvertretern, dass die Versicherteninteressen verlorengehen. Dies geht am Ende zu Lasten einer bestmöglichen Versorgung der Patientinnen und Patienten“, sagte der Vorsitzende des Barmer-Verwaltungsrates, Bernd Heinemann. Die derzeitigen Mitglieder der Verwaltungsräte des MDK seien ganz überwiegend ehrenamtlich tätig und vertreten neutral das Interesse aller Versicherten. Das solle sich mit der Reform ändern. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der künftigen Medizinischen Dienste würden komplett ausgewechselt. Damit ginge nicht nur Unabhängigkeit, sondern auch Know-how verloren.

 MDK-Reform – weniger Unabhängigkeit, mehr Interessenkonflikte

Künftig sollen laut Referentenentwurf des  MDK-Reformgesetzes nur noch sechs Vertreterinnen und Vertreter der Kassen als Mitglied in die Verwaltungsräte entsendet werden können. Ihre Wählbarkeit werde noch einmal deutlich eingeschränkt, so Heinemann weiter. Es dürfe nicht entsendet werden, wer Mitglied des Verwaltungsrates einer Kasse sei oder dies innerhalb von zwölf Monaten war. Darüber hinaus solle die Besetzung mit Vertreterinnen und Vertretern von Leistungserbringern, Interessen- und Berufsvertreterinnen und -vertretern erfolgen. „Werden die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste komplett ausgewechselt, führt dies nicht zu mehr Unabhängigkeit, sondern schafft neue systeminduzierte Interessenskonflikte und Risiken für das Solidarsystem“, betont Heinemann.

Kassenreform: viel Licht, etwas Schatten

Der Verwaltungsrat der Barmer begrüßt, dass Gesundheitsminister Jens Spahn die Verwerfungen im Finanzausgleich der Kassen beseitigen will. „Der Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs ist eine richtige und wichtige Weichenstellung“, sagte Bernd Heinemann, Vorsitzender des Verwaltungsrates, anlässlich dessen Sitzung am 5. April 2019 in Berlin. Es sei sehr zu begrüßen, dass Spahn einen so umfangreichen Entwurf vorgelegt habe, der viele wichtige Aspekte beinhalte, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen zu gewährleisten. Insbesondere mit der geplanten Regionalkomponente könnten die bestehenden Probleme im Finanzausgleich behoben werden.

Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes muss ehrenamtliche Struktur beibehalten

Doch der Verwaltungsrat der Barmer, der sich ausschließlich aus ehrenamtlich tätigen Versicherten- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt, übt auch Kritik. Er lehnt den Plan ab, die Besetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes rigoros umzubauen. „Nur die soziale Selbstverwaltung mit ihren ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern garantiert, dass Versicherteninteressen auch auf der höchsten Ebene unserer gesetzlichen Krankenversicherung wahrgenommen werden und der Dialog mit der Politik und den Akteuren im Gesundheitswesen nicht abreißt“, richtete Heinemann einen Appell an Spahn.

Gute Nachrichten für Versicherte – Solide Finanzgrundlagen

Rund 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zahlen seit Anfang des Jahres weniger für ihre Gesundheit. Der Grund: Seit Januar 2019 müssen sich Arbeitgeber auch beim Zusatzbeitrag zur Hälfte beteiligen. Das sind gute Nachrichten für Barmer-Mitglieder, zumal das vorläufige Rechnungsergebnis 2018 ein ausgeglichenes Ergebnis aufweist und die Barmer für das Jahr 2019 den Beitragssatz bereits zum vierten Mal in Folge stabil bei 15,7 Prozent hält. Dies ermöglichte es zusätzlich, das Leistungsspektrum zu erweitern. Hauptverantwortlich für die positiven Nachrichten ist der Barmer-Verwaltungsrat.

Fünf Mitglieder sitzen bei der Verwaltungsratssitzung am 5. April 2019 miteinander redend am Tisch.

Von links nach rechts: Dirk Wiethölter (Schriftführer), Bernd Heinemann (Vorsitzender des Verwaltungsrates), Ulrike Hauffe (stv. Vorsitzende des Verwaltungsrates), Herbert Fritsch (Präsidiumsmitglied), Dietmar Katzer (Präsidiumsmitglied).

Bernd Heinemann: Die Festlegung des Beitragssatzes gehört Jahr für Jahr mit zu den wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrates. Im Mittelpunkt aller Diskussionen steht dabei stets das Ziel, den Versicherten ein möglichst attraktives Preis-Leistungsverhältnis zu bieten, und zwar langfristig.

Ulrike Hauffe: Da gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht dem medialen Druck nachzugeben. Denn der Ruf nach Beitragssenkungen war im vergangenen Jahr immer wieder zu hören. Und natürlich belastet die Barmer ihre Versicherten finanziell nicht unnötig. Doch die pauschale Aussage: „Die gesetzlichen Krankenkassen haben übermäßig viel Geld gehortet und sollen dieses nun auch an die Versicherten weitergeben.” spiegelt schlicht und ergreifend nicht die Wirklichkeit wider.

Dietmar Katzer: Es gibt tatsächlich einige Kassen, die Milliardenrücklagen aufgebaut haben. Allerdings nicht, weil sie so gut wirtschaften. Wir haben schon oft auf die Schieflage in Bezug auf den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen hingewiesen. Weil es in den Städten mehr Ärzte, Therapeuten und Kliniken gibt, entstehen dort pro Kopf mehr Kosten als auf dem Land. Das Finanzierungssystem nimmt darauf jedoch keine Rücksicht, sodass bundesweit agierende Kassen im Schnitt zu wenig und regional aufgestellte zu viel Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Es geht also zu viel Geld an Krankenkassen in den ländlichen Regionen, wo die Versorgungskosten grundsätzlich niedriger sind, und zu wenig an die Kassen in den Metropolen.

Dirk Wiethölter: Deshalb fordert die Barmer ja auch dringend, den Finanzausgleich der Krankenkassen zu reformieren. Das Ziel muss mehr Fairness sein. Um es ganz klar zu formulieren: Der neue Finanzausgleich muss mehr Geld für Versicherte in den Metropolen bereitstellen. Dafür braucht es die Einführung einer sogenannten Regionalkomponente zur Beseitigung der beschriebenen Wettbewerbsverzerrungen.

Herbert Fritsch: Die Politik will das Thema angehen. Aber Ergebnisse einer Reform des Finanzausgleichs sind erst mittelfristig zu erwarten. Barmer-Versicherte aber möchten bereits jetzt eine finanzielle Entlastung.

Ulrike Hauffe: Und die bekommen sie auch. Durch die Rückkehr zur Parität übernehmen die Arbeitgeber schließlich auch die Hälfte des Zusatzbeitrags.

Dirk Wiethölter: Als Arbeitgeber-Vertreter schlagen bei diesem Punkt zwei Herzen in meiner Brust: Einerseits gönne ich jedem Versicherten ein finanzielles Plus, andererseits steigen durch die Parität die Lohnnebenkosten. Das ist schon eine enorme Belastung für die Arbeitgeber.

Bernd Heinemann: Aber es geht ja nicht nur um monetäre Entlastungen, sondern um Konstanz und Solidität sowie das eingangs bereits erwähnte attraktive Preis-Leistungsverhältnis. Das ist unseren Versicherten am wichtigsten.

Barmer-Verwaltungsrat erweiterte Leistungsangebot

Herbert Fritsch: Das stimmt. Deshalb setzen wir auf ein Plus an Leistungen und haben unsere Satzung entsprechend erweitert. So übernimmt die Barmer auf vielfachen Wunsch ihrer Versicherten neuerdings die kompletten Kosten für Reiseschutzimpfungen bei Privatreisen. Dabei orientiert sie sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts.

Dietmar Katzer: Zusätzlich wurde das bewährte Bonusprogramm ausgebaut, bei dem Teilnehmende Bonuspunkte sammeln, indem sie beispielsweise Präventionskurse besuchen, zur Früherkennungsuntersuchung gehen oder Mitglied im Fitnessstudio sind. Konkret können Versicherte seit Beginn des Jahres 2019 Prämien von bis zu 100 Euro anstatt bisher 30 Euro erhalten. Alternativ können sie sich auch für einen 50 Euro Zuschuss für eine private Krankenzusatzversicherung entscheiden.

Ulrike Hauffe: Außerdem wurde das Bonusprogramm digitalisiert. Wer möchte, kann ab sofort mit der neuen Barmer Bonus-App bequem Punkte sammeln, Nachweise hochladen und Prämien bestellen. Die Bonus-App kann sowohl mit einem Smartphone als auch am Computer oder mit einem Tablet-PC genutzt werden.

Bernd Heinemann: Ich bin davon überzeugt, dass die Versicherten unser attraktives Preis-Leistungsverhältnis zu schätzen wissen. Die Barmer steht für Solidität, hochwertige Leistungen und kompetenten Service.

Barmer-Heil- und Hilfsmittelreport 2018 - Ausgaben für Physio- und Ergotherapie variieren stark

Bei den Ausgaben für Physiotherapie gibt es massive regionale Unterschiede. Während sich die Therapiekosten je Barmer-Versicherten im Jahr 2017 in Bremen auf 54,74 Euro beliefen, waren sie in Berlin mit 89,45 Euro um 63 Prozent höher. Bundesweit betrugen die Kosten je Barmer-Versicherten 68,33 Euro. Das geht aus dem Barmer-Heil- und Hilfsmittelreport 2018 hervor. „Die unterschiedlich hohen Ausgaben für die Physiotherapie sind rein medizinisch nicht erklärbar. Das unterschiedliche Verordnungsverhalten der Ärztinnen und Ärzte oder verschiedenartige Angebotsstrukturen könnten eine zentrale Rolle spielen“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandvorsitzender der Barmer. Nun seien weitere Analysen erforderlich, um die Ursachen der Kostendifferenzen bei Krankengymnastik, Lymphdrainagen und Massagen näher zu beleuchten. Dies sei auch deshalb erforderlich, da rund Dreiviertel aller Heilmittelkosten auf die Physiotherapie entfielen.

Laut dem Report der Barmer wuchsen die gesamten Aufwendungen für die Heilmittel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie in den Jahren 2015 bis 2017 um sechs Prozent auf zuletzt 855 Millionen Euro. Bei Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Krankenbetten oder Atemgeräten war der Zuwachs noch deutlich stärker. Hier bedeutet der Anstieg auf 1,05 Milliarden Euro im Jahr 2017 ein Plus von 12,1 Prozent seit dem Jahr 2015. Auch in Zukunft werden die Kosten bei der Heil- und Hilfsmittelversorgung weiter ansteigen. Bereits für das Jahr 2018 hatten die Ersatzkassen Preissteigerungen von über 15 Prozent vereinbart. Durch die geplanten Gesetzesänderungen werden die Ausgaben allein bei den Heilmitteln wiederum im dreistelligen Millionenbereich anwachsen. So sehe das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor, die Vergütungen für Therapeuten im Heilmittelbereich auf dem bundesweit höchsten Niveau zu vereinheitlichen. Hinzu komme die mit dem TSVG gleichfalls geplante dauerhafte Loslösung der Therapeutenvergütungen von der sogenannten Grundlohnsteigerung. Dieses Prinzip soll eigentlich dafür sorgen, dass Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht schneller steigen als die Löhne und Gehälter. Die Zukunft wird zeigen, ob die Vergütungserhöhungen der Vergangenheit sowie die gesetzlich geplanten Anhebungen zu steigenden Arbeitsentgelten der angestellten Therapeuten führen. Nur so würden sie dem von den Leistungserbringern beklagten Fachkräftemangel entgegenwirken. Damit könnten dann auch die Patientinnen und Patienten von den Mehrausgaben der Kassen profitieren.