Was ist eine Urwahl? Wer ist wahlberechtigt? Kann man auch online wählen? Hier die wichtigsten Antworten zur Sozialwahl.
In 2023 findet die nächste Sozialwahl statt. Alle Informationen erhalten Sie hier.
2017 fand wieder eine Sozialwahl statt. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu Terminplan, Wahlmodus und Kandidatenkür.
Bei der Sozialwahl geht es darum, die Gremien der Selbstverwaltung – also etwa den Barmer Verwaltungsrat – neu zu bestimmen. Die Kandidaten für den Verwaltungsrat sind selbst Versicherte und daher Experten in eigener Sache. Sie treffen wichtige Entscheidungen zum strategischen Kurs oder zu Fusionen. So hatten die Verwaltungsräte der Barmer GEK und der Deutschen BKK entschieden, zum 1. Januar 2017 zu fusionieren, was einen späteren Wahltermin am 4. Oktober 2017 notwendig machte.
Der Verwaltungsrat ist das Versichertenparlament der Krankenkasse. Er erfüllt wichtige Aufgaben bei der Barmer. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, wählt und kontrolliert den Vorstand und verabschiedet den Haushalt.
Der Verwaltungsrat ist außerdem an allen Entscheidungen beteiligt, die Versicherte direkt betreffen: Er wählt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, beschließt Satzungsleistungen wie zum Beispiel Bonusprogramme oder Wahltarife und verantwortet wichtige Finanzentscheidungen.
Bei der Sozialwahl kandidieren Versicherte, die sich in Listen zusammenschließen. Sie sind entweder Mitglieder von Organisationen, die sie nominieren, oder sie kandidieren auf freien Listen, die sie auch selbst gründen können. Berechtigt, eine Wahlliste aufzustellen, sind Gewerkschaften sowie andere selbständige Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zielsetzung sowie Vereinigungen von Arbeitgebern sowie deren Verbände. Versicherte und Arbeitgeber können sich ebenfalls an der Sozialwahl beteiligen und als freie Liste antreten. Für die Zulassung neuer Listen zur Wahl ist eine bestimmte Anzahl von Unterstützer-Unterschriften erforderlich ("Quorum").
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine echte Wahl vor, bei der die Wahlberechtigten ihre Stimme für eine Liste ihres Versicherungsträgers abgeben können. Alternativ ist allerdings auch eine Wahl ohne Wahlhandlung möglich. Dabei befinden sich auf den zur Wahl stehenden Listen nicht mehr Bewerber, als Sitze in der Selbstverwaltung zu vergeben sind.
Bei der Barmer findet eine sogenannte Urwahl statt. Das heißt, die Wahlberechtigten können sich für eine der zur Wahl antretenden Listen entscheiden.
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Das heißt, die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post und können die roten Wahlbriefumschläge kostenlos zurücksenden – die über 100.000 Briefkästen der Post und viele DHL-Stationen sind sozusagen die Wahlurnen. Wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert und Mitglied der Barmer ist, erhält somit zwei Wahlbriefe.
Obwohl im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen, hat der Bundestag bisher noch kein Gesetz zur Ermöglichung von Online-Wahlen auf den Weg gebracht. Die Sozialwahl 2017 bleibt deshalb eine reine Briefwahl.
Die Sozialwahl 2017 ist barrierefrei: Alle Sozialversicherungsträger bieten blinden und sehbehinderten Wählern Hör-CDs, Wahlschablonen in Brailleschrift sowie barrierefreie Internetauftritte an.
Bei der Sozialwahl dürfen Mitglieder der Ersatzkassen sowie Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und Saarland wählen, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wichtig: Fusionsbedingt verschiebt sich der Stichtag für das Wahlrecht der Barmer-Mitglieder. Wählen dürfen 2017 alle Mitglieder der Barmer, die am 1. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität spielt keine Rolle.
Ja, die Wahlunterlagen werden auch ins Ausland verschickt. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gilt dabei: Versicherte mit Wohnsitz im Ausland müssen generell die Wahlunterlagen beantragen. Für die Ersatzkassen gilt: Wahlberechtigte, die in den Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz leben oder arbeiten, werden angeschrieben.
Bei der Sozialwahl 2017 gab es rund 51 Millionen Wahlberechtigte, davon 7,5 Millionen bei der Barmer.
Für Mitglieder der Barmer fand die Wahl am 4. Oktober 2017 statt. Ihnen wurden Anfang September die Wahlunterlagen per Post zugestellt. Die rund 30 Millionen Wähler der anderen Krankenkassen erhielten ihre Wahlunterlagen im April 2017.
Die Mitglieder können wählen, sobald sie ihre Unterlagen erhalten haben. Die Frist des ersten Wahltermins endete mit dem 31. Mai 2017.
Durch die von den Verwaltungsräten beider Kassen einstimmig beschlossene Fusion von Barmer GEK und Deutscher BKK entstand am 1. Januar 2017 die neue Barmer. Der Zusammenschluss beider Kassen hat auch Auswirkungen auf die Sozialwahl 2017. Aufgrund gesetzlich vorgegebener Fristen im Wahlkalender der Sozialwahl hat die Bundeswahlbeauftragte den Wahltag für die Mitglieder der Barmer auf einen späteren Wahltag, den 4. Oktober 2017, festgelegt.
Bei einer Briefwahl entstehen die Hauptkosten durch Porto. Zudem entstehen Kosten für die Produktion der Wahlunterlagen sowie für Information und Aufklärung über die Sozialwahl. Bei der letzten Sozialwahl 2011 lagen die Kosten pro Wahlberechtigtem unter einem Euro.
Direkt nach Ablauf des Wahltermins beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses. Dabei wird nach dem Verhältniswahlrecht (d’Hondtsches Höchstzahlverfahren) verfahren. Außerdem werden nur Listen berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Da die Zahl der Wahlberechtigten bei den Sozialversicherungsträgern unterschiedlich hoch ist, dauert die Stimmenauszählung unterschiedlich lange. Spätestens zwei Wochen nach Ende des Wahlgangs sind jedoch in der Regel alle Stimmen ausgezählt. Für Mitglieder der Barmer findet ein späterer Wahltermin und damit auch eine spätere Stimmenauszählung statt. Nach dem 4. Oktober 2017 beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses. Spätestens nach zwei Wochen sind alle Stimmen ausgezählt.