Berlin, 25. Februar 2021 – Die Versorgung tausender Menschen mit Herzschwäche wird in Deutschland deutlich verbessert. Sie profitieren von einer telemedizinischen Behandlungsmethode, die Klinikaufenthalte verkürzen und Leben retten kann. Grundlage dafür waren Studien der Charité und der Barmer, die nun zur Richtlinie „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ geführt haben. Mit dieser Vorgabe hat der Gemeinsame Bundesausschuss erstmals eine digitale Methode in die Regelversorgung überführt. „Digitale Angebote können die Versorgung entscheidend verbessern und werden nicht nur während Corona wichtiger. Digitalisierung ist aber kein Selbstzweck. Auch digitale Angebote sollten erst ihren medizinischen Nutzen, also ihre Evidenz, nachweisen. Anschließend sollten sie geeigneten Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt werden. Bestes Beispiel ist das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied bei der Barmer. Mit evidenzbasierten digitalen Angeboten wie diesem könne man flächendeckend qualitativ hochwertige medizinische Leistungen anbieten, auch in Regionen mit schwächerer Versorgungsstruktur.
Studie belegt geringere Sterblichkeit
„Die neue Richtlinie wird die flächendeckende Versorgung von Menschen mit Herzinsuffizienz nachhaltig verbessern. Aus unserer 15-jährigen Forschungsarbeit wissen wir, dass die telemedizinische Mitbetreuung die Sterblichkeit um drei von hundert Betroffenen im Jahr reduzieren kann“, sagt Prof. Dr. med. Friedrich Köhler, Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin an der Charité, mit Blick auf die der Richtlinie zugrundeliegende „Fontane-Studie“. Während der zwölfmonatigen individuellen Studiendauer konnte die Anzahl der ungeplanten Hospitalisierungen in der Telemedizingruppe um 30 Prozent gesenkt werden. Gemäß der neuen Richtlinie ergänze die telemedizinische Mitbetreuung die Arbeit der zuständigen Kardiologinnen und Kardiologen vor Ort. Dazu würden jeden Tag wichtige Vitalwerte wie Herzschlag, Sauerstoffsättigung oder Blutdruck durch die Patientin oder den Patienten erfasst und automatisch an ein Telemedizinzentrum übertragen. Wenn ein Wert nicht im Normbereich liege oder nicht übermittelt werde, könnten die Ärztinnen und Ärzte umgehend reagieren, auch ohne dass die oder der Betroffene in der Klinik sei.