Pressemitteilungen 2016

Reisen mit Herzerkrankung nicht ohne ärztlichen Rat planen

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Berlin (15.07.2016). Menschen mit einer Herzerkrankung müssen auf einen Urlaub nicht verzichten. Um kein unnötiges Risiko einzugehen, sollten sie allerdings ihren Arzt rechtzeitig in die Reiseplanung einbeziehen. "Welche Reise mit welcher Erkrankung möglich ist, kann am besten der behandelnde Arzt einschätzen", so Dr. Ursula Marschall, Leitende Medizinerin bei der Barmer GEK.

Bei der Einnahme von Medikamenten Zeitverschiebung beachten

So sei je nach Erkrankung nicht jedes Reiseziel geeignet. Personen mit einer fortgeschrittenen Herzschwäche sollten beispielsweise darauf achten, dass am Urlaubsort im Ernstfall schnelle medizinische Hilfe verfügbar ist. Deshalb rät Marschall, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten der kardiologischen Versorgung vor Ort zu informieren. Problematisch für Herzkranke können Reiseziele sein, die in besonders heißen und trockenen Gebieten oder in Höhen von über 2.000 Metern liegen. "Wichtig ist auch die Zusammenstellung der Reiseapotheke inklusive entsprechender Einnahmeempfehlungen bei Zeitverschiebungen", betont Marschall.

Notfallausweis für Herzpatienten

Bei Zollkontrollen ist es sinnvoll, eine vom Arzt ausgestellte Mitnahmebescheinigung für Medikamente und medizinisches Zubehör mitzuführen. Krankheitsunterlagen wie OP-Dokumente und ein für den Auslandsaufenthalt ins Englische, besser noch die Landessprache übersetzter kurzer Arztbrief mit Angaben zur Erreichbarkeit des heimischen Arztes können im Notfall sehr wertvoll sein. Außerdem empfiehlt Marschall, den europäischen Nothilfepass und den internationalen Impfausweis mitzuführen. Speziell für Herzpatienten bietet die Deutsche Herzstiftung e.V. einen Notfallausweis an, auf dem Vorerkrankungen und Informationen zu Medikamenten und deren Dosierung eingetragen werden. Diese Angaben ermöglichen im Ernstfall schnelle professionelle Hilfe, die gerade bei Herznotfällen oft entscheidend ist.

Der Notfallausweis für Herzpatienten kann bestellt werden unter: www.herzstiftung.de/notfallausweis

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