Berlin, 27. August 2021 – Wenn das selbstständige Leben immer schwerer wird, ist es Zeit, über Pflegeleistungen nachzudenken. Die gute Nachricht: Leistungen der Pflegeversicherung können unkompliziert und unbürokratisch bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Drei Schritte bis zur Pflegeleistung
Ob Pflegegeld, Pflegedienst oder Heimplatz – Leistungen der Pflegekassen müssen auf jeden Fall beantragt werden. Der Weg zu Pflegeleistungen besteht im Wesentlichen aus drei Schritten. Die Anträge kann man vielfach auf den Internetseiten der Pflegekassen herunterladen oder direkt online ausfüllen. Persönliche Beratung gibt es in den Geschäftsstellen oder am Telefon. Der zweite Schritt ist die Begutachtung. Sie ist nötig, damit die Pflegekasse entscheiden kann, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Mit dem Gutachten beauftragt sie den Medizinischen Dienst. Die Begutachtung erfolgt normalerweise bei den Antragstellern zuhause, findet jedoch in Corona-Zeiten zumeist telefonisch statt. Das Gutachten soll zeigen, welche Hilfen aufgrund der schwindenden Selbstständigkeit nötig sind. Letzter Schritt ist der Leistungsbescheid der Pflegekasse. Er informiert auf Basis des Pflegegutachtens darüber, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, wird der oder dem Versicherten mit der Höhe des Pflegegrades der Hilfebedarf und damit auch die Höhe der konkreten Leistung mitgeteilt. Zudem werden die Gründe für die Entscheidung genannt, damit sie für die Versicherten nachvollziehbar ist.
In zehn Minuten ist der erste Schritt getan
Barmer-Versicherte können den entsprechenden Antrag schnell und unkompliziert auch online stellen. Er kann innerhalb von etwa zehn Minuten ausgefüllt und verschickt werden. Weitere Unterlagen sind in den allermeisten Fällen nicht notwendig.
Mehr Informationen zu Pflegeleistungen und zum Onlineantrag unter: www.barmer.de/pflegeantrag.