Berlin, 25. April 2019 – Die Barmer fordert einen Strukturwandel in der medizinischen Versorgung in Deutschland. Sie soll künftig konsequent über Sektorengrenzen hinweg am Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtet werden. Dabei soll es eine einheitliche Vergütung für ärztliche Leistungen geben. Das sind die Kernpunkte eines neuen Zehn-Punkte-Papiers der Barmer. „Die Überwindung der Sektorengrenzen in der Medizin ist der Schlüssel für eine nachhaltig hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das Zehn-Punkte-Papier der Barmer zeigt Wege für eine zeitgemäße Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Praxen auf. Das entlastet die Akteure im Gesundheitswesen und fördert die kontinuierliche und bedarfsgerechte Behandlung der Patientinnen und Patienten“, sagte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, am Donnerstag in Berlin. Basierend auf heutigen Strukturen und Prozessen könne der Systemwechsel zunächst in Modellvorhaben umgesetzt werden.
Versorgung sektorenübergreifend planen
Straub: „Wenn wir es tatsächlich ernst meinen mit der Überwindung der Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Sektor, muss zwangsläufig die getrennte Planung beider Versorgungsbereiche konsequent entfallen.“ Im Mittelpunkt der neuen gemeinsamen Versorgungsplanung stünden fachärztliche Leistungen an der Schnittstelle von ambulanter Versorgung sowie der Grund- und Regelversorgung im Krankenhaus. „Die für eine neu justierte Versorgungsplanung geeigneten Leistungen müssen nach bundeseinheitlichen Kriterien definiert werden. Dazu sollte der Gesetzgeber die Selbstverwaltung verpflichten“, so der Vorstandsvorsitzende der Barmer. Die Zusammenführung der Leistungs- und Abrechnungsdaten und Ableitung von Referenzwerten als empirischer Anker könne durch ein neutrales Institut erfolgen, etwa das Statistische Bundesamt.
Sektorenübergreifendes Vergütungssystem schaffen
Es sei zwingend notwendig, jetzt die Weichen für eine ambulante und stationäre Versorgung aus einem Guss zu stellen. „Eine sektorenübergreifende Versorgung kann aber nur dann ohne Reibungsverluste funktionieren, wenn es für die gleiche ärztliche Leistung auch die gleiche Vergütung gibt“, sagte Straub. Deshalb sehe das Zehn-Punkte-Papier vor, für bestimmte Leistungen der fachärztlichen ambulanten Versorgung sowie der Grund- und Regelversorgung im Krankenhaus eine gleiche Vergütung zu schaffen. Damit sei es unerheblich, ob der Patient ambulant oder im Krankenhaus versorgt werde. Die einheitliche Vergütung müsse neu konzipiert und kalkuliert werden, so der Barmer-Vorstandsvorsitzende weiter. Danach müssten auf Basis des regionalen Leistungsbedarfs Mengen- und Finanzierungskontingente bestimmt werden.
Regionale Versorgungsverbünde entwickeln
Ein weiteres Element der Barmer-Vorschläge seien regionale Versorgungsverbünde, um die Leistungsanbieter optimal zu vernetzen. Zudem unterstützten digitale Technologien ihre Zusammenarbeit über Sektorengrenzen. Die Verbünde könnten besonders in ländlichen Regionen die flächendeckende Versorgung sichern. „Versorgungsverbünde können aus Ärztenetzen, Kliniken oder Medizinischen Versorgungszentren heraus gemeinsam entwickelt werden. Die Anbieter von Pflege-, Rehabilitations- und anderen Gesundheitsangeboten sollten nach und nach ergänzt werden“, sagte Straub. Die Kommunen müssten beim Um- und Aufbau geeigneter Modelle und bei der Motivation zur Gründung von Arztnetzen für regionale Versorgungsverbünde einbezogen und verbindlich beteiligt werden.