Berlin, 8. Januar 2018 - Die Barmer weist Kritik zurück, wonach bei der Ausschreibung für Beatmungs- und Atemtherapiegeräte (CPAP) zu sehr auf den Preis gesetzt werde. „Für uns steht die qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten im Vordergrund. In unserer Ausschreibung sind deshalb alle wichtigen Qualitätsanforderungen als Vorgabe an die Leistungserbringer bereits in der Leistungsbeschreibung, also den verpflichtenden Vertragsinhalten, festgeschrieben“, so der Barmer-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Christoph Straub.
Vergabekammer des Bundes gibt Barmer Recht
Dass das Preis-Leistungsverhältnis bei der Barmer-Ausschreibung für Atemtherapiegeräte korrekt sei, habe unlängst die 1. Vergabekammer des Bundes im Dezember 2017 festgestellt. Die gesetzliche Vorgabe, wonach die Gewichtung der Zuschlagskriterien, die nicht den Preis oder die Kosten betreffen, 50 Prozent nicht unterschreiten dürfe, gelte nur, soweit qualitative Anforderungen nicht bereits in der Leistungsbeschreibung festgelegt seien. Straub: „Weil wir in unseren Ausschreibungen den Qualitätsaspekt bereits in der Leistungsbeschreibung fixieren, werden unqualifizierte Produktangebote von vornherein ausgesiebt. Somit wirken wir nicht nur Dumpingpreisen entgegen, sondern verhindern, dass Patienten minderwertige Geräte erhalten.“