Krankenhausreform im Bundestag – Höhere Versorgungsqualität darf kein Placebo sein

Lesedauer unter 1 Minute

Berlin, 27. Juni 2024 – Anlässlich der heutigen 1. Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes im Deutschen Bundestag kritisiert die BARMER die zunehmende Verwässerung der ursprünglichen Bestrebungen nach mehr Qualität und Effizienz in der stationären Versorgung. „Aus dem langandauernden Gerangel zwischen Bund und Ländern ist mittlerweile ein Gesetzentwurf entstanden, der in erster Linie massive finanzielle Belastungen der Beitragszahlenden verursachen wird. Von der dringend benötigten Verbesserung der Versorgungsqualität darf jedoch am Ende kein Placebo übrigbleiben“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub.

Mehr Qualität in der stationären Versorgung muss Hauptziel bleiben

Die Parlamentarier hätten nun einen Gesetzentwurf vorgelegt bekommen, der weit hinter den ursprünglichen Vorschlägen für eine Verbesserung der Krankenhausstrukturen zurückbleibe. Straub: „Ziel sämtlicher Bemühungen muss eine konsequente Spezialisierung und Zentralisierung der Krankenhausstrukturen sein. Klare Vorgaben für die geplanten Leistungsgruppen und bundeseinheitliche Qualitätsstandards für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten sollten die Klinikreform prägen.“