Berlin, 10. Mai 2018 – Als einen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft der Medizin würdigt Barmer-Chef Prof. Dr. med. Christoph Straub die Entscheidung der deutschen Ärzteschaft, das sogenannte Fernbehandlungsverbot zu lockern. Einen entsprechenden Beschluss hat der Deutsche Ärztetag heute in Erfurt gefasst. „Der Deutsche Ärztetag hat mit seinem Votum zum Fernbehandlungsverbot erste wichtige Weichen gestellt. Das eröffnet große Chancen für eine weitere Säule der Versorgung. Mit der Fernbehandlung rücken Ärzte und ihre Patienten näher zusammen. Das fördert die rasche Abklärung allgemeiner Beschwerden, aber vor allem die intensivere Betreuung immobiler Patienten. Jetzt muss eine bundesweit einheitliche Regelung die derzeitigen regionalen Ansätze harmonisieren“, forderte Straub. Der Beschluss des Deutschen Ärztetages habe deutlich gezeigt, dass es der Ärzteschaft um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten digitaler Kommunikation gehe und sie das Heft des Handelns auch bei der digitalen Behandlung nicht aus der Hand geben wolle. Bislang war es Ärzten in Deutschland berufsrechtlich untersagt, Patienten ohne vorherigen persönlichen Kontakt zu behandeln. Lediglich in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein galten andere Regelungen.
Zeitgemäßer Kontakt zwischen Arzt und Patient
Aus Sicht der Barmer dürfe es nun nicht länger bei unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern bleiben, zumal Ärzte und Krankenkassen die technischen Systemanforderungen und die Vergütung von Videosprechstunden auf Bundesebene bereits geregelt und Rahmenbedingungen zur digitalen Versorgung von Patienten geschaffen hätten. Den Patienten wäre nicht zu vermitteln, wenn beispielsweise in Schleswig-Holstein eine ärztliche Online-Beratung möglich sei und in Brandenburg nicht. Zudem biete eine Behandlung aus der Ferne auch Großstädtern sinnvolle Erleichterungen. „Bislang hat die Barmer mit Angeboten wie dem Teledoktor allgemeinen ärztlichen Rat ohne direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient ermöglicht. Die Fernbehandlung ergänzt dieses Angebot. Sie ist sinnvoll und gut für die Patienten“, so Straub.