Berlin, 29. September 2021 – Medienberichten zufolge sind aufgrund mangelnder technischer Ausstattung nicht alle Arztpraxen und Krankenkassen in der Lage, beim offiziellen Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an diesem Freitag (1. Oktober) den neuen digitalen Service für erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzubieten. In diesem Zusammenhang unterstreicht die Barmer ihre eAU-Fähigkeit. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und freuen uns, unseren Versicherten die digitale Krankmeldung anzubieten. Sie ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Wenn die entsprechenden Arztpraxen bei der eAU mitmachen, müssen sich unsere Versicherten künftig nicht mehr um den Versand der Krankmeldung an uns kümmern“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Allein bei der Barmer ersetze der digitale „gelbe Schein“ perspektivisch etwa sieben Millionen Krankschreibungen auf Papier jährlich. Im nächsten Jahr soll die eAU für Arbeitgeber folgen.
Versand der Krankmeldung an die Krankenkasse entfällt
Die Barmer flankiere den Start der eAU mit umfangreichen Informationen auf ihrer Webseite. Diese beantworteten etwa Fragen, wie die eAU künftig von der Arztpraxis zur Krankenkasse komme oder was passiere, wenn Praxen noch nicht über die technischen Voraussetzungen verfügten. So gebe es übergangsweise bis Ende 2021 noch die papierbasierte Krankschreibung. Welches Verfahren die Arztpraxis einsetze, ließe sich daran erkennen, ob zwei oder drei Ausdrucke vorlägen. Erhielten Versicherte auch den dritten Ausdruck „Für die Krankenkasse“, müssten sie diesen an die Kasse senden, damit sie über die AU informiert sei und gegebenenfalls Krankengeld auszahlen könne. Den Versand an die Kasse könnten Versicherte der Barmer auch digital mit dem Smartphone über die Barmer-App erledigen. Hierbei würden zusätzlich Eingang und Bearbeitungsstatus jeder AU angezeigt.
Alles zur eAU: www.barmer.de/eAU