Die Barmer hat rund 1.730 Anträge auf Cannabis-haltige Medikamente bewilligt und knapp 1.130 abgelehnt.
Berlin, 28. Dezember 2017 - Zwischen dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im März dieses Jahres und November hat die Barmer fast 2.900 Anträge auf Cannabis-haltige Medikamente mehrheitlich positiv entschieden. Rund 1.730 Anträge wurden bewilligt, knapp 1.130 abgelehnt. Etwa zwei Drittel der Anträge wurden mit Hilfe des unabhängigen Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bewertet. „Medizinisches Cannabis ist aus der Versorgung schwer kranker Menschen heute nicht mehr wegzudenken. Es ist aber kein Allheilmittel. Daher bleibt es immer eine individuelle Entscheidung, bei der für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden müssen“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.
Konsolidierung bei den Antragszahlen
Nach rund neun Monaten Cannabis-Gesetz scheint sich nun offenbar eine leichte Konsolidierung bei den Antragszahlen einzustellen. Nachdem es im Juni, Juli, August und September bei der Barmer bundesweit jeweils deutlich über 400 Anträge gegeben hatte, sank deren Zahl bis November auf knapp über 400. Aus Nordrhein-Westfalen und Bayern stammte jeweils rund ein Fünftel aller Anträge. Ob Cannabis als Therapie in Frage kommt, entscheidet der Arzt. Bei der ersten Verordnung muss die Kostenübernahme vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Krankenkassen dürfen die Kosten nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen übernehmen. Dazu gehört, dass es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, bei der es zu einer Behandlung mit Cannabis-Arzneimitteln keine Alternative gibt. Außerdem muss es eine Aussicht darauf geben, dass sich der Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome positiv beeinflussen lassen. „Sollten sich Cannabis-Medikamente nicht als das Richtige erweisen, beraten wir den Patienten über Alternativen. Das kann zum Beispiel eine multimodale Schmerztherapie sein“, so Straub. Auch unter den Cannabis-Medikamenten selbst gebe es Alternativen, etwa Tropfen anstelle von Cannabis-Blüten.
Patienteninformation Cannabis-haltige Medikamente www.barmer.de/s000743