Berlin, 27. Mai 2022 – Ein Drittel aller Kinder kommt in Deutschland nach wie vor per Kaiserschnitt zur Welt. Zugleich profitiert nur eine Minderheit werdender Mütter von einer Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme während der Geburt. Das geht aus Zahlen zu Geburten von BARMER-versicherten Frauen aus dem Jahr 2020 hervor. Demnach wurde bei 20.553 von 60.685 Geburten das Kind per Kaiserschnitt zur Welt gebracht. Bei lediglich 1,7 Prozent (1.036) der Geburten im Krankenhaus stand eine Begleit-Hebamme eins zu eins zur Seite. Einer Analyse des BARMER Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) zufolge müssten Hebammen in der Regel oft zwei oder mehr werdende Mütter gleichzeitig betreuen. „Eins zu eins betreute Geburten durch eine Hebamme, wie sie beispielsweise in hebammengeleiteten Kreißsälen üblich sind, können eine natürliche Geburt begünstigen. Sie sollten deshalb gefördert werden, zumal sie bereits in der aktuellen wissenschaftlichen Leitlinie zur physiologischen Geburt als Standard gelten”, so der BARMER-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. med. Christoph Straub zum Internationalen Tag der Frauengesundheit am 28. Mai.
Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ umsetzen
Ein flächendeckendes Angebot für eins zu eins betreute Geburten fordere auch das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“. Dieses sei unter maßgeblicher Mitwirkung der BARMER entwickelt und vom Bundesgesundheitsministerium bereits im Jahr 2017 veröffentlicht worden. Der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Aktionsplan zur Umsetzung des Gesundheitsziels sei deshalb ausdrücklich zu begrüßen. Darin kündigten die Regierungsparteien zudem an, mögliche Fehlanreize rund um Spontangeburten und Kaiserschnitte evaluieren zu wollen. Während Entbindungen per Kaiserschnitt im Durchschnitt mit rund 3.400 Euro bei einem stationären Aufenthalt von vier Tagen vergütet würden, bekämen Kliniken für eine natürliche Geburt mit dreitägigem stationären Aufenthalt rund 2.250 Euro. Zudem bedürfe es eines flächendeckenden Angebots hebammengeleiteter Kreißsäle und deren kostendeckender Finanzierung über eine entsprechende Weiterentwicklung der DRG-Vergütung. Voraussetzung dafür sei, dass im Notfall schnelle ärztliche Hilfe zur Verfügung stünde.