Berlin, 20. Dezember 2024 – Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl forderte der Verwaltungsrat der BARMER bei seiner heutigen Sitzung in Berlin von der nächsten Bundesregierung, zügig und entschlossen den Reformstau im Gesundheitswesen aufzulösen. „Dringend notwendig ist sowohl die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung als auch der sozialen Pflegeversicherung. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Mittel der Beitragszahlenden in Milliardenhöhe systemwidrig für staatliche Aufgaben eingesetzt werden“, erklärte die Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrats, Sylvi Krisch. Diese Zweckentfremdung entziehe dem Kranken- und Pflegeversicherungssystem dringend benötigte Finanzmittel, führe zur finanziellen Überforderung der Beitragszahlenden und gefährde letztlich die Akzeptanz in die beitragsfinanzierte Sozialversicherung. Darüber hinaus müsse der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich umfassend weiterentwickelt werden, um einen fairen Wettbewerb unter den Kassen zu ermöglichen und die Morbiditätsrisiken zielgenauer abzusichern. Dazu habe der Verwaltungsrat der BARMER eine Resolution verabschiedet.
Mehr Unterstützung für Selbstverwaltung
Die soziale Selbstverwaltung sei die tragende Säule des deutschen Gesundheitswesens. Eine neue Bundesregierung müsse für mehr Anerkennung und Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit sorgen. Die Wichtigkeit der sozialen Selbstverwaltung müsse auch in der Öffentlichkeit sichtbarer werden. Dazu solle eine neue Regierung unter anderem kostenlose Wahlwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen und das Prinzip der Urwahlen stärken. Darüber hinaus müsse die Teilnahme an den Sozialwahlen für alle Wahlberechtigten vereinfacht werden. „Die Einführung einer regelhaften Online-Wahl bei gleichzeitiger Möglichkeit zur Briefwahl wäre ein wichtiger Schritt, um die Wahlbeteiligung zu steigern“, so Krisch.
Finanzdruck auf GKV wächst
Mehr Rückendeckung für die Selbstverwaltung sei auch mit Blick auf die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nötig. Dessen Unabhängigkeit müsse erhalten und frei von Eingriffen des Bundesgesundheitsministeriums bleiben. Nur so könne der G-BA auch weiterhin über die gesundheitliche Versorgung der Versicherten nach dem Prinzip der Wirksam- und Wirtschaftlichkeit entscheiden. Gerade in finanziell schwierigen Zeiten sei dies enorm wichtig. So wachse der finanzielle Druck auf die gesetzliche Krankenversicherung durch starke Ausgabenzuwächse weiter an. Vor diesem Hintergrund habe der Verwaltungsrat den Haushalt der Kasse fürs kommende Jahr beschlossen. Um die finanziellen Lasten zu tragen, ergebe sich ein Beitragssatz von 17,89 Prozent.
Resolution zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich