Bei der Zahngesundheit pflegebedürftiger Menschen liegt einiges im Argen. Sie werden deutlich seltener zahnmedizinisch versorgt als nicht Pflegebedürftige. Das ist das zentrale Ergebnis des Barmer GEK Pflegereports 2014.
Während nicht Pflegebedürftige zum Beispiel konservierende, chirurgische und Röntgenleistungen zu 30,4 Prozent je Quartal im Jahr 2012 nutzten, waren es bei Pflegebedürftigen 9,8 Prozentpunkte weniger. Dieser Unterschied variiert noch nach Versorgungsart und Pflegestufe. Mit Pflegestufe I bei familiärer Pflege beträgt der Unterschied lediglich 5,1 Prozentpunkte. Pflegeheimbewohner mit Pflegestufe III haben hingegen eine um 16,5 Prozentpunkte verringerte Behandlungshäufigkeit.
Der Pflegereport vergleicht erstmals anhand von Routinedaten die zahnmedizinischen Leistungen für Pflegebedürftige mit denen Nicht-Pflegebedürftiger gleichen Alters, Geschlechts und gleicher Morbidität. Auch bei Erkrankungen des Zahnhalteapparates, sogenannten Parodontopathien, sind Pflegebedürftige offenbar schlechter versorgt. Während 0,35 Prozent der nicht pflegebedürftigen Versicherten deswegen behandelt werden, liegt bei den Pflegebedürftigen die Inanspruchnahme um mehr als zwei Drittel niedriger (-0,25 Prozentpunkte). Auch unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Region und Morbidität bleibt noch eine Differenz von -0,14 Prozentpunkten bestehen. In der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen schneiden vor allem Menschen in der Pflegestufe III schlechter ab. Bekommen unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Morbidität und Region 3,2 Prozent der Nicht-Pflegebedürftigen diese Leistungen, so verringert sich die Behandlungsquote für Schwerstpflegebedürftige unter gleichen Maßstäben um 2,8 Prozentpunkte. Im Pflegeheim sinkt der Anteil noch weiter.
Vor allem die Pflegebedürftigen in Heimen sind laut Reportergebnissen zahnmedizinisch unterversorgt. Eine mögliche Ursache der Unterversorgung könne sein, dass die aktuellen zahnmedizinischen Behandlungsleitlinien kaum auf ältere und pflegebedürftige Menschen eingingen.
Routinedaten des aktuellen Pflegereports
Die Zahl der Pflegebedürftigen ist auch im Jahr 2013 gestiegen und zwar um weitere 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Inzwischen sind somit 2,5 Millionen Versicherte pflegebedürftig. Diese Zahl wird laut Rothgangs Schätzung bis zum Jahr 2050 auf mehr als 4,5 Millionen ansteigen. Die Prognosen je Region seien jedoch sehr unterschiedlich. Während sich die Zahl der Pflegebedürftigen in den Jahren 2010 bis 2050 in Sachsen-Anhalt um 57 Prozent erhöhen werde, liege diese Steigerungsrate in Baden-Württemberg knapp doppelt so hoch (113 Prozent).
Pflegestärkungsgesetz verbessert Bedingungen
Barmer GEK Vorstandsvize Schlenker verwies auf die ab 2015 deutlich verbesserten Leistungen für Pflegebedürftige. So werde durch das vom Bundesrat Anfang November gebilligte erste Pflegestärkungsgesetz der Zuschuss für barrierefreies Wohnen für Pflegebedürftige auf 4.000 Euro steigen. Zuvor waren es lediglich rund 2.500 Euro. Schlenker begrüßte es, dass ab 2015 zudem sogenannte Alltagsbegleiter durch die Pflegekassen finanziert werden. Sie sollen zum Beispiel bei Behördengängen oder beim Einkaufen helfen.