Ein Ingenieur auf der Baustelle schaut auf einen Bauplan
STANDORTinfo für Thüringen

Sachsens Zukunftswerkstatt als Blaupause für Thüringen

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Patrick Krug (Pressesprecher Barmer Thüringen)

Das Thüringer Gesundheitsministerium hat eine Zukunftswerkstatt angekündigt, um ein gemeinsames Zielbild für die Gesundheitsversorgung im Freistaat zu erarbeiten. Damit folgt Thüringen dem Beispiel Sachsens. Ein analytischer Blick über den östlichen Tellerrand.

Wie in Sachsen, so ist es auch in Thüringen ein Novum und gilt als außergewöhnlich, dass schon zu einem recht frühen Zeitpunkt alle maßgeblichen Kräfte in einen Reformprozess eingebunden werden, der Auswirkungen auf die gesamte medizinische Versorgung im Land haben wird. Schon der Name „Zukunftswerkstatt“ macht den ihr innewohnenden Pioniergeist deutlich.

Im Nachbarbundesland war ein solches Vorhaben schon im 2019 geschlossenen Koalitionsvertrag der schwarz-rot-grünen Landesregierung festgehalten worden. Das Bewusstsein für eine notwendige Gesetzesnovellierung war also bereits vorhanden. Nach fast 30 Jahren sächsischem Krankenhausgesetz war offensichtlich, dass eine bloße Fortschreibung des Krankenhausplans ausgeschlossen ist.

Der Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün in Thüringen ließ aus bekannten Gründen etwas auf sich warten. Darin ist zwar kein innovatives Format beschrieben, um die Versorgungslandschaft gemeinschaftlich weiterzuentwickeln. Zumindest ist aber festgehalten, dass es moderne und zukunftssichere Strukturen brauche. Angesichts demografischer Aspekte, akuten Fachkräftemangels und Investitionsstaus dürfte also auch in Thüringen allen Beteiligten und Verantwortlichen klar sein, dass ein „Weiter so“ Einbahnstraße, Sackgasse und Mit-Anlauf-vor-die-Wand-fahren zugleich bedeutet.

Zeitgewinn durch Krankenhausplan-Verschiebung

In Sachsen also stand bereits im Frühjahr 2020 ein Konzept für die avisierte Zukunftswerkstatt. Doch dann kam Corona. Der Start der Zukunftswerkstatt verzögerte sich bis ins Folgejahr. Die Parallele zu Thüringen besteht darin, dass auch hier der bestehende Krankenhausplan aufgrund der Pandemie in die Verlängerung gegangen ist. Der große partizipative Prozess, der Meinungs- und Ideenaustausch mit all den Erwartungen an die dafür einberufene Zukunftswerkstatt begann im Nachbarbundesland also mit einem Jahr Verspätung. Daran maßgeblich beteiligt: die Landesverbände der Krankenkassen, die sächsische Landeskrankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Vereinigung und Landesärztekammer, Landkreistag sowie der sächsische Städte- und Gemeindetag. Auch die Landtagsfraktionen und das verantwortliche Ministerium waren eingebunden.

In sechs Workshops und zu einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung haben sie sich zusammengefunden. Mit der Organisation der „Zukunftswerkstatt für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz“ hatte das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) eine externe Agentur betraut, die über die methodischen Kompetenzen für ein solches Format verfügt. Eine besondere Herausforderung war, dass es pandemiebedingt vor allem digitale Workshops waren. In Thüringen soll die AGETHUR nun den Prozess organisieren. Noch zu klären ist die inhaltlich-fachliche Steuerung und Moderation. In Sachsen hatte diesen Part der Gesundheitsexperte Prof. Heinz Lohmann übernommen.

Bei genauem Hinschauen offenbart sich ein wesentlicher Unterschied zwischen den Zukunftswerkstätten. Der Titel der sächsischen Variante verrät, dass das gemeinsame Zielbild den Fokus auf die stationären Strukturen legt. Thüringen möchte darüber hinaus gehen. Zwar ist die Arbeit der Thüringer Zukunftswerkstatt im ersten Schritt als Basis für den achten Thüringer Krankenhausplan gedacht. Langfristig aber soll sie die gesamte Versorgung thematisieren und weiterentwickeln. Die Zukunftswerkstatt in Sachsen ist bereits abgeschlossen. In Thüringen werden umfassendere und langfristigere Prozesse angestoßen.

Kein offener Schlagabtausch, größtmögliche Transparenz

Dennoch gilt es, weiter auf die Parallelen zu schauen. Die Workshops in Sachsen waren strukturiert durch Impulsreferate, deren Inhalte anschließend ausgiebig von allen Beteiligten diskutiert wurden. Die Knackpunkte dürften in Sachsen ähnlich denen sein, die in Thüringen zu erwarten sind. Bei Themen wie Finanzierung und Qualität gehen die Meinungen naturgemäß auseinander. Offen ausgetragenen Streit hat es im Nachbarbundesland aber zu keinem Zeitpunkt gegeben, die Workshops waren stets geprägt von konstruktiven fachlichen Debatten. Das sollte auch in Thüringen so sein.

In Sachsen herrschte obendrein viel Transparenz in den Prozessen und Diskussionen, indem Präsentationen und Ergebnisse im Beteiligungsportal des SMS öffentlich online einsehbar waren. Nichtsdestotrotz hätten sich einige der Zielgruppen aus dem politischen Kontext mehr Beteiligung und Berücksichtigung ihrer Impulse gewünscht. In diesen Punkten kann Thüringen von Sachsen lernen.

So haben es die Akteurinnen und Akteure der Zukunftswerkstatt im Nachbarbundesland geschafft, ein gemeinsames Zielbild zu erarbeiten. Eine Blaupause für Thüringen ist also geschaffen und kann adaptiert werden.

Im Februar 2022 wurde das in Sachsen erarbeitete Zielbild öffentlichkeitswirksam an Ministerin Petra Köpping übergeben. Das Kabinett hat im März den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben. Bis Ende April konnten Institutionen und Verbände ihre Stellungnahmen und Perspektiven zum vorgelegten Entwurf einreichen. Zur Jahresmitte hin wird ein Kabinettsbeschluss erwartet, sodass sich der Sächsische Landtag im zweiten Halbjahr mit der Gesetzesinitiative befassen kann. So könnte das Gesetz, wie anvisiert, zum Januar 2023 in Kraft treten und den Grundstein für einen neuen sächsischen Landeskrankenhausplan legen.

Die Hoffnung in Sachsen ist, dass dieser Zeitplan auch gehalten wird, denn schon 2024 wird wieder gewählt - in Sachsen wie in Thüringen. Es ist kein Geheimnis, dass die Politik in solchen Kontexten dazu neigt, Dinge hinauszuzögern; dass sich Prioritäten in Zeiten des Wahlkampfs verschieben und der Handlungsbedarf eher bei anderen Themen gesehen wird. Wichtig sind zeitnahe Entscheidungen, um die Weichen zu stellen für die Versorgung von morgen.  

Es ist kein Geheimnis, dass die Politik in solchen Kontexten dazu neigt, Dinge hinauszuzögern; dass sich Prioritäten in Zeiten des Wahlkampfs verschieben und der Handlungsbedarf eher bei anderen Themen gesehen wird. Wichtig sind zeitnahe Entscheidungen, um die Weichen zu stellen für die Versorgung von morgen.  

Entscheidungs- und Steuerungspflicht

Der sächsische Krankenhausgesetzentwurf greift jedenfalls wichtige Impulse auf, die in der Zukunftswerkstatt erarbeitet wurden. Gleichwohl werden bereits aus verschiedenen Richtungen Stimmen laut, dass nachgesteuert werden müsse. Spätestens an dieser Stelle ist ein Ministerium gefragt, das seine Entscheidungs- und Steuerungspflichten wahrnimmt. Wie in Sachsen, so auch in Thüringen.