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Thüringens größten Pflegedienst stärken

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Pflegende Angehörige sind das unverzichtbare Fundament der Pflege auch in Thüringen. Das Engagement darf jedoch nicht überfordert werden. Deshalb bedarf es zur Entlastung von Angehörigen einer stärkeren Initiative des Landes beim Ausbau entsprechender Leistungen, vor allem der nach Landesrecht anerkannten Unterstützungsangebote im Alltag, aber auch der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege.

In den kommenden Jahren ist in Thüringen mit einem starken Anstieg der Eigenanteile zu rechnen. Die Anerkennung tariflicher Löhne durch die Pflegekassen führt zu steigenden Pflegesätzen, die im Rahmen des Teilkasko-Prinzips in der Pflegeversicherung zu höheren Eigenanteilen führen. Darüber hinaus kommen Pflegebedürftige über den Eigenanteil auch für Investitionskosten der Pflegeanbieter auf, beispielsweise für bauliche Modernisierungen. Gemäß §9 SGB XI ist bei den Investitionskosten eine Entlastung der Pflegebedürftigen durch das Land Thüringen möglich.

Pflegereport Pflegende Angehörige II Belastungen

Die Einführung von Personaluntergrenzen in der Krankenpflege ist zwar ein guter Ansatz, um Mindeststandards für Qualität einzuführen und den Beruf attraktiver zu gestalten. Doch gleichzeitig ist zu befürchten, dass Kliniken den kurzfristigen Mehrbedarf aus der ambulanten Pflege decken werden. Hier muss das Land sorgfältig beobachten und mit Investitionen in die Pflege-Infrastruktur und in die Pflege-Ausbildung gegensteuern.

Mehr zum Thema: §9 SGB XI

Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. […] durch Landesrecht kann auch bestimmt werden, ob und in welchem Umfang eine im Landesrecht vorgesehene und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pflegebedürftigen orientierte finanzielle Unterstützung.

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