Erfurt, 21.8.2017 - Eine bestmögliche Versorgung von Patienten darf im deutschen Gesundheitswesen nicht länger an starren Sektorengrenzen scheitern. Das forderte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, am 21. August vor rund 70 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft und Gesundheitswesen im Erfurter Augustinerkloster.
Straub: „Die sektorübergreifende Versorgung ist eine der wichtigsten Herausforderungen der Gesundheitspolitik in der kommenden Wahlperiode. Eine bessere Zusammenarbeit vor allem zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern ist entscheidend dafür, dass das deutsche Gesundheitswesen seine heutigen Qualitätsprobleme lösen kann.“ Einzelne Projekte und die Initiativen von engagierten Ärzten und Krankenhäusern seien gut. Die sektorenübergreifende Versorgung müsse aber der Regelfall überall in Deutschland werden.
Vorstellung des Barmer-Konzeptes zur sektorenübergreifenden Versorgung
„Der Patient zwischen den Sektoren“
"Transparenz und Qualität in einem sektoral geprägten Gesundheitssystem“
mit (v.l.) Rainer Poniewaß (Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft), Moderatorin Rebecca Beerheide (Deutsches Ärzteblatt), Dr. Annette Rommel (1. Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen), Birgit Dziuk (Landesgeschäftsführerin Barmer Thüringen), Prof. Dr. Christoph Straub (Vorstandsvorsitzender Barmer), Dr. Christof Veit (IQTIG), Dr. Ursula Hahn (OcuNet), Dr. Ilona Köster-Steinebach (G-BA)
Gleiche Bezahlung an den Schnittstellen der Versorgung
Heute behinderten die Schnittstellen der Sektoren oft eine bedarfsgerechte und kontinuierliche medizinische Versorgung, so Straub. In der Praxis führe dies zum Beispiel zum Verlust wichtiger Informationen und verzögerten Behandlungen. „Medizinische Versorgung sektorübergreifend zu organisieren beginnt bei einer übergreifenden Bedarfsplanung und schließt ein, dass die fachärztliche ambulante Versorgung und die stationäre Grund- und Regelversorgung im Schnittstellenbereich gleich vergütet werden“, forderte Straub. Heute sei etwa die Zuständigkeit für die Versorgungsplanung streng nach Sektoren getrennt und nicht aufeinander abgestimmt. Für den ambulanten Sektor bestimme der Gemeinsame Bundesausschuss die Grundrichtung in seiner Bedarfsplanungs-Richtlinie, bei den Krankenhäusern hingegen liege die Verantwortung bei den Bundesländern. Eine übergreifende Versorgungsplanung mit Blick auf alle Leistungen in den Regionen könne dagegen die Zusammenarbeit deutlich verbessern. Eine wichtige Voraussetzung für eine bessere Zusammenarbeit sieht Straub in regionalen Versorgungsverbünden.
Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmerin Thüringen, betont:
Wir fangen nicht bei Null an. In Thüringen gibt es bereits einige vielversprechende praktische Ansätze, wie aktuell den Aufbau von Portalpraxen und den Antrag des Landes Thüringen beim Krankenhausstrukturfonds. Nun geht es darum auch die Strukturen des Systems zu überdenken.
Weitere Informationen sowie Gastkommentare der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Landeskrankenhausgesellschaft finden Sie unter: www.barmer.de/p007992