Pressemitteilungen aus Thüringen

Patienten zweifeln am Sinn von Operationen

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Mehr als jeder zweite Patient zweifelt an der Notwendigkeit von planbaren medizinischen Eingriffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Barmer.

Erfurt, 7. August 2019 – Mehr als jeder zweite Patient zweifelt an der Notwendigkeit von planbaren medizinischen Eingriffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Barmer. Demnach sind 56 Prozent der Befragten unsicher, ob die bei ihnen geplante Operation tatsächlich notwendig ist. Die Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen, nutzen aber offenbar nur Wenige.

Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Thüringen. Foto: Michael Reichel

Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Thüringen. Foto: Michael Reichel

„Wir haben ein Informationsdefizit in Deutschland, was Operationen angeht. Wissens- und Informationslücken dürfen nicht dazu beitragen, dass unnötige Eingriffe vorgenommen werden“, warnt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Thüringen. Mehr Sicherheit würde eine zweite Meinung bringen. Auf diese haben Patientinnen und Patienten nicht nur einen rechtlichen Anspruch, sondern Ärztinnen und Ärzte haben gar die Pflicht, im Vorfeld solcher Operationen auf die Möglichkeit hinzuweisen, sich eine zweite Meinung einzuholen. Der Barmer-Umfrage zufolge ziehen diese Möglichkeit aber nur 57 Prozent der Befragten in Betracht.

Birgit Dziuk ruft Patientinnen und Patienten auf, von ihrem Recht auf Zweitmeinung konsequent Gebrauch zu machen. „Die Meinung anderer Ärztinnen oder Ärzte fällt nicht selten ganz anders aus“, sagt die Thüringer Landesgeschäftsführerin der Barmer. Zwar hatten der Umfrage zufolge 72 Prozent der Patienten im Zweitmeinungsverfahren ihre Diagnose und 21 Prozent die Therapieempfehlung bestätigt bekommen. Acht Prozent erhielten jedoch eine andere Diagnose, 17 Prozent eine andere Therapieempfehlung. „Wenn Patienten eine zweite Meinung wollen, ist das kein Vorwurf an den behandelnden Arzt. Es ist ein Ausdruck für die Souveränität der Patientinnen und Patienten. Sie wollen und sollen an Entscheidungen beteiligt werden, die ihre Gesundheit betreffen“, sagt Birgit Dziuk.

Alter, Bildung und Einkommen beeinflussen Interesse

Die Umfrageergebnisse zeigen zudem, dass die Faktoren Alter, Bildung und Einkommen die Offenheit gegenüber Zweitmeinungen beeinflussen. Je höher Einkommen und Bildung, desto öfter werden weitere Meinungen erfragt. Der Effekt zeigt sich demnach auch bei einzelnen Altersgruppen, wobei die 40- bis 49-Jährigen als besonders kritisch auffallen. „Mit dem sozialen Status und der Lebenserfahrung steigt die Bereitschaft, ärztliche Empfehlungen zu hinterfragen. Zweitmeinungen sind jedoch für Patientinnen und Patienten jeden Alters interessant, die vor einem planbaren Eingriff stehen“, sagt Birgit Dziuk.

Grafik Zweitmeinung


Mehr zum Thema:

  • Zur Studie: Im Auftrag der Barmer wurden deutschlandweit in einer Online-Befragung 1.000 Personen ab 18 Jahren zu planbaren medizinischen Eingriffen und einer ärztlichen Zweitmeinung befragt. Die Interviews wurden im März 2019 durch die respondi AG geführt. Grundgesamtheit der Untersuchung sind alle Erwachsenen ab 18 Jahre, die in Deutschland leben. Aus dieser Grundgesamtheit wurde eine Stichprobe gezogen, die hinsichtlich Alter und Geschlecht an der in Deutschland lebenden Bevölkerung orientiert ist. Weiterhin wurde die Stichprobe nach Bundesland quotiert.
  • Rechtsgrundlage: Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungstärkungsgesetz zum 23. Juli 2015 mit den Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung eingeführt. Der Anspruch richtet sich insbesondere auf solche Indikationen, bei denen mit Blick auf die zahlenmäßige Entwicklung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist.
  • Was Patienten wissen sollten: Recht auf eine Zweitmeinung zu haben, ist für Patientinnen und Patienten mit konkreten Ansprüchen verbunden. Für sie ist es auf Grund des Rechtes auf freie Arztwahl unproblematisch, einen zweiten Mediziner um Rat zu fragen. Zweitgutachter können ihre Beratung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die für eine Zweitmeinung notwendigen Unterlagen sind in der Patientenakte enthalten, auf die Patienten einen vollen Anspruch auf Einsicht haben. Wer eine Zweitmeinung einzuholen beabsichtigt, sollte mit dem behandelnden Arzt sprechen und sich von ihm die notwendigen Berichte, Laborergebnisse oder Röntgenbilder aushändigen lassen. In Rechnung stellen darf der behandelnde Arzt dabei allenfalls Kosten für Kopien.

Ergebnisse der Umfrage im Detail:

Zwei Drittel der Befragten (65 Prozent) bejahten, dass sie vor einem planbaren medizinischen Eingriff Wert auf eine Zweitmeinung legen würden. Bei Frauen ist die Bereitschaft dazu mit 69 Prozent deutlicher ausgeprägt als bei Männern, von denen dies nur 61 Prozent wichtig finden. Den Einfluss der sozioökonomischen Faktoren Alter, Bildung und Einkommen zeigt die folgende Grafik. Offenbar besteht ein Zusammenhang zwischen der Höhe des Einkommens und des Bildungsstandes mit der Bereitschaft zum Einholen einer Zweitmeinung. Tendenziell wächst auch mit dem Lebensalter die Bereitschaft, medizinische Diagnosen und darauf basierende Therapieoptionen zu hinterfragen.

Von den Befragten, die keine Zweitmeinung eingeholt haben, nennen 67 Prozent als Grund für den Verzicht, dass sie die Notwendigkeit des Eingriffs nicht bezweifelten. Mehr als jeder Zweite (55 Prozent) fühlte sich vom Arzt ausreichend aufgeklärt.

Die Mehrheit derer, die Zweifel an einer anstehenden Therapie hat, wünscht sich der Umfrage nach sogar mehr als nur eine weitere Meinung. So holt mehr als die Hälfte zwei weitere Einschätzungen ein (56 Prozent). Während vier von zehn Befragten (38 Prozent) mit einer zusätzlichen Meinung auskommen, holen sechs Prozent drei und mehr zusätzliche Voten ein. Dabei scheint die Wahl mit der Zahl zusätzlicher Einschätzungen schwieriger zu werden. Von den Patientinnen und Patienten, die sich auf zwei Meinungen stützen, folgen 56 Prozent der zweiten Empfehlung. Haben die Befragten drei oder mehr Experten gehört, fällt ihre Wahl zu etwa gleichen Teilen auf die erste, zweite und dritte Meinung. 

Leitkriterium für die letztendliche Entscheidung der Patientinnen und Patienten ist dann eine Abwägung zwischen möglichen Risiken und dem zu erwartenden persönlichen Nutzen des Eingriffs (58 Prozent). Der Ruf der Klinik, in dem der Eingriff stattfinden sollte, war für ein Drittel der Befragten entscheidend.

Am häufigsten holten die Befragten Zweitmeinungen ein, wenn es um planbare Eingriffe im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie (27 Prozent) und der allgemeinen Chirurgie (24 Prozent), der Gynäkologie (zehn Prozent) sowie der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (acht Prozent) ging. Am häufigsten ging es bei Zweitmeinungen um Eingriffe am Bewegungsapparat (19 Prozent), dem Verdauungstrakt und den Geschlechtsorganen (jeweils neun Prozent). 

Hintergrundinformationen zum Thema:

Richtlinie: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde damit beauftragt, eine Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zu beschließen. Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) ist im Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Zm-RL legt den Leistungsumfang, die Aufgaben der indikationsstellenden Ärzte sowie die Anforderungen und Aufgaben der Ärzte fest, die eine Zweitmeinung abgeben. Außerdem bestimmt sie die Eingriffe, bei denen ein Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung besteht, sowie die eingriffsspezifischen Anforderungen. Bislang gibt es auf Basis der Zm-RL Anspruch auf Zweitmeinungen zu Mandeloperationen (Tonsillotomien und Tonsillektomien) und Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).


Angebote über den gesetzlichen Rahmen hinaus: Krankenkassen können über die gesetzliche Regelung nach §27b SGB V hinaus zusätzliche besondere Verträge über Zweitmeinungen mit anerkannten Spezialisten für einzelne Indikationen schließen. Die Barmer hat solche Verträge für die Bereiche geplante Rücken-, Knie- und Hüftoperationen sowie den Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie geschlossen. Dabei erweist sich insbesondere das Zweitmeinungsverfahren bei Knie- und Hüftarthrose als erfolgreich. Das Versorgungsangebot setzt auf ein Netzwerk aus Fachärzten und Physiotherapeuten, die mit einer konservativen Therapie Operationen vermeiden oder verzögern wollen. Dies gelang bei der Indikation Kniearthrose zu 89 Prozent, bei Hüftarthrose zu 73 Prozent. Allein im Jahr 2018 nahmen daran 1.900 Patientinnen und Patienten teil. Bei ihnen reduzierte sich durch die konservative Therapie zum Beispiel die Schmerzintensität zwischen Beginn und Abschluss der Therapie im Schnitt um 43 Prozent (bei Kniearthrose) bzw. 33 Prozent (bei Hüftarthrose). Kooperationspartner der Barmer ist die Deutsche Arzt AG.

Weiterführende Informationen: Zur Motivation des Gesetzgebers, einen erweiterten Anspruch von Versicherten auf Zweitmeinungen einzuführen, sei ein Artikel aus den GMS-Mitteilungen (GMS steht für German Medical Science) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) empfohlen. Demnach sei es eine Intention des Gesetzgebers gewesen, einer medizinisch nicht begründeten Indikationsausweitung entgegenzutreten. Dieses Argument stützt sich im Wesentlichen auf einen Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aus dem Jahr 2013, demzufolge Deutschland Weltmeister bei der Zahl von Krankenhausbehandlungen und Operationen sein soll – insbesondere bei der Durchführung von Hüftgelenks- und Bypassoperationen (OECD Health at Glance, 2013). Laut der Gesundheitsberichterstattung des Bundes stieg die Zahl der Operationen in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 2005 bis 2017 von 12,13 Millionen auf 16,87 Millionen. 

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