Erfurt, 20. Dezember 2023 – Eltern haben ab dem 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil dann jährlich für 15 Tage anstatt für regulär zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der jährliche Anspruch auf 30 Tage je Kind.
„Die Erhöhung der Kinderkrankentage sehen wir als positives Signal. Es ist wichtig, dass Eltern entlastet werden, wenn ihr Kind krank ist. Deshalb ist es auch richtig, dass trotz Wegfall der Sonderregelungen die Anspruchstage nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau zurückgehen“, sagt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Thüringen. Die pandemiebedingte Erhöhung der Kinderkrankentage endet am 31. Dezember dieses Jahres.
Dziuk begrüße zudem die Einführung eines neuen Kinderkrankengeldes bei stationären Aufenthalten. Eltern könnten ab Januar, wenn sie im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Kindes aus medizinischen Gründen mitaufgenommen werden, ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen. Hier gebe es keine Höchstanspruchsdauer, daher erfolge auch keine Anrechnung auf die Anspruchstage.
Infektionswellen lassen Zahlen steigen
In Thüringen wird Kinderkrankengeld regelmäßig in Anspruch genommen. In den Jahren 2021 und 2022 sind landesweit von Barmer-Versicherten jeweils rund 18.500 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt worden. Bis Ende September dieses Jahres seien bereits mehr als 10.500 Kinderkrankengeldanträge eingegangen. „Wir rechnen aufgrund der aktuellen Infektionswelle vor allem in den letzten Monaten dieses Jahres mit steigenden Zahlen“, so Birgit Dziuk. Bei der Frage, wer Kinderkrankengeld in Anspruch nimmt, bestätige sich in Thüringen der bundesweite Trend. Von den gestellten Anträgen entfallen rund 70 Prozent auf Mütter und 30 Prozent auf die Väter.
Entlastung für Eltern mit digitalen Angeboten
Die Barmer unterstützt Eltern im Krankheitsfall ihres Kindes auch mit digitalen Angeboten, so Landeschefin Dziuk. Beispielsweise gebe es die Möglichkeit, sich den Kinderkrankenschein digital in der Videosprechstunde der Barmer Teledoktor-App ausstellen zu lassen. Kinderkrankengeld könne jederzeit von zu Hause aus online über die Barmer-App beantragt werden. Das spare Zeit und Wege und helfe, das Infektionsgeschehen einzudämmen.
FAQ Kinderkrankengeld
Der Anspruch der Kinderkrankentage erhöht sich ab 2024 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil. Der Anspruch ist insgesamt begrenzt auf maximal 35 Tage im Jahr. Der reguläre Anspruch betrug bisher zehn Tage im Jahr. Während der Corona-Pandemie hatte ein Elternteil Anspruch auf 30 Kinderkrankentage. Für Alleinerziehende besteht ab 2024 ebenfalls ein höherer Anspruch.