Eine Frau liegt mit Grippe im Bett und schnäuzt sich die Nase.
Pressemitteilungen aus Thüringen

Grippe-Impfung durch Thüringer Betriebsärzte

Lesedauer unter 2 Minuten

Schutzimpfungen wie die gegen die Grippe können sich Beschäftigte auch bequem und einfach von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin geben lassen. Das spart Zeit und Wege. Die Kosten für die Impfung können die Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner mit der Barmer abrechnen.

Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Thüringen. Foto: Michael Reichel

Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Thüringen. Foto: Michael Reichel

Erfurt, 14. Oktober 2021 – Der Grippeschutz hat im kommenden Winter eine besondere Bedeutung. Trifft die aktuelle Coronavirus-Pandemie mit einer neuen Grippewelle zusammen, stellt das nicht nur Gesundheitseinrichtungen und Impfstoffhersteller vor große Herausforderungen, sondern auch die Unternehmen in Thüringen.

„Für zahlreiche Beschäftigte kann es einfacher sein, Arzttermine und Arbeit unter einen Hut zu bringen, wenn eine Schutzimpfung durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt direkt im Unternehmen angeboten wird“, sagt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Thüringen. Die Impfungen gegen Grippe, aber auch weiterhin das Einhalten der Hygieneregeln seien in den kommenden Monaten die besten Maßnahmen, um Arbeitsausfälle zu vermeiden.

Wichtige Rolle der Unternehmen

Die Barmer habe, wie auch zahlreiche weitere Kassen, mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) einen Vertrag abgeschlossen, der für das Impfen in Unternehmen die Kostenübernahme für den Impfstoff durch die Kasse regelt. „Arbeitgeber sind zwar nicht verpflichtet, Impfungen im Betrieb anzubieten. Wenn sie aber ihrer Belegschaft diese Möglichkeit anbieten möchten, unterstützen wir sie dabei“, so Birgit Dziuk.

Viele Beschäftigte würden gerade in diesem Herbst erwarten, dass ihre Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Risiken durch Infektionskrankheiten zu minimieren. Unterstützung gebe es auch für Unternehmen, die bislang nicht betriebsmedizinisch angebunden sind. Für kleine und mittlere Unternehmen biete sich zudem das Netzwerk Gesund arbeiten in Thüringen an.

Vorlage der Gesundheitskarte genügt

An dem Vertrag, der das Impfen in Unternehmen ermöglicht, können alle Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin oder mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin teilnehmen. „Versicherte müssen dann bei Impfungen im Unternehmen lediglich ihre Gesundheitskarte vorlegen. Die Kosten der Impfung und des Impfstoffes rechnet die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt mit der Krankenkasse direkt ab“, sagt Barmer-Landeschefin Birgit Dziuk. Der Vertrag umfasse die gängigen Standardimpfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie enthalten sind, sowie die ärztliche Anamnese und Beratung.

Mehr zur Grippeimpfung in Unternehmen

Netzwerk „Gesund arbeiten in Thüringen“

Kontakt für die Presse:

Patrick Krug
Telefon: 0361 78 95 26 01
Mobil: 0160 9045 70451
E-Mailpresse.th@barmer.de
Twitter: twitter.com/BARMER_TH