Barmer Landesgeschäftsführerin Birgit Dziuk kritisiert: Es wird am Patienten vorbeigeplant.
Erfurt, 10. April 2017 - Eine gemeinsame Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser im Sinne der Patienten ist auch in Thüringen bisher mehr Wunschdenken als Realität, kritisiert Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer. Unter dem Leitmotiv „Patientenkonformes Gesundheitssystem oder systemkonformer Patient?“ plädierte sie auf einer Tagung in Erfurt deshalb für eine abgestimmte Versorgungsplanung in Thüringen. „Die Mauer zwischen den einzelnen Gesundheitssektoren scheint unüberwindbar, manchmal wirkt es sogar so, als wenn noch Steine oben drauf gelegt werden“, so Dziuk weiter.
„Thüringen ist ein kleines, in weiten Teilen ländlich strukturiertes Bundesland, das von einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung und Realisierung von gemeinsamen Versorgungsstrukturen besonders profitieren würde.“ Einer der Knackpunkte sei dabei die Sorge vor Honorareinbußen. Deshalb müsse es eine Angleichung der Vergütung im ambulanten und stationären Bereich geben, sowie mehr Kooperation zum Beispiel in regionalen Versorgungsverbünden. „Die Versorgung darf nicht dort stattfinden, wo es das meiste Geld dafür gibt, sondern wo sie benötigt wird. Vor allem chronisch kranke Patienten, die häufig zwischen Ärzten und Kliniken pendeln, brauchen klar definierte Behandlungsketten“, fordert Dziuk.
Dziuk: „Es ist das dickste Brett im deutschen Gesundheitssystem“
Die gemeinsame Versorgungsplanung sei das dickste Brett im deutschen Gesundheitssystem, betont Dziuk. Deshalb müsse das Thema von der kommenden Bundesregierung mit oberster Priorität verfolgt werden. „Dieses Brett kann nicht von einem Bundesland oder von einzelnen Krankenkassen oder Krankenhäusern gebohrt werden. Es müssen zahlreiche Bundes- und Landesgesetze geändert werden, weil die Planungsgremien ohne eine einheitliche Richtlinie ansonsten schnell an die Grenzen ihrer Kompetenzen geraten.“ Ein Beispiel: Die Bedarfsplanung der niedergelassenen Ärzte erfolgt aufgrund bundesweiter Vorgaben und weitgehend losgelöst vom Krankenhausangebot vor Ort. Das Leistungsspektrum der Kliniken wiederum wird vom Land geregelt, unabhängig vom fachärztlichen Angebot in der Umgebung. „Diese sektorbezogene Planung führt zu unnötigen Doppelstrukturen, die wir mittelfristig abbauen müssen“, so Dziuk. „Wir brauchen aber auch schon kurzfristig erste Lösungen. Sinnvoll wären beispielsweise Vereinbarungen, dass sich alle Planungsgremien gegenseitig früh informieren und verbindlich zusammenarbeiten. Außerdem sollten Krankenhäuser mehr ambulante Behandlungen durchführen dürfen“, fordert Dziuk. Dies sei eine konkrete Verbesserung für Patienten, denn immer mehr Behandlungen, die früher im Krankenhaus stattfanden, sind heute ambulant möglich. Diese Entwicklung zeige gut, wie die Grenzen zwischen ambulant und stationär verschwimmen.
Sänger: „Zu viel, zu wenig oder gar die falsche Therapie“
Der Patient stehe derzeit nicht im Mittelpunkt unseres Gesundheitssystems, betont auch Prof. Dr. Sylvia Sänger, Professorin für Gesundheitswissenschaften an der SRH Hochschule für Gesundheit Gera. „Unser Gesundheitssystem ist zwar sehr gut, was die medizinischen Angebote betrifft, es ist aber zerstückelt, hochkomplex und von Bürgern und Patienten schwer durchschaubar. Jeder zweite findet sich im Gesundheitsdschungel nicht oder nur schlecht zurecht. Es passiert immer noch, dass Patienten zu viel, zu wenig oder gar die falsche Therapie bekommen.“ Ziel müsse es sein Patienten besser zu informieren, damit sie ihre Rechte kennen und sich an allen Entscheidungen zu ihrer Gesundheit angemessen beteiligen können.
Feierabend: „Transparenz sowie Entscheidungshoheit für Patienten“
Thüringens Staatssekretärin Ines Feierabend betont, dass der Thüringer Landesregierung die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger Thüringens mit allen notwendigen medizinischen Leistungen ein wichtiges Anliegen ist. Um das derzeit hohe Niveau zu erhalten, müssen sich die Versorgungsangebote den wandelnden Bedürfnissen der Menschen anpassen, um auch in Zukunft eine möglichst wohnortnahe Patientenversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werden bestehende und noch zu entwickelnde sektorenübergreifende Versorgungsangebote verstärkt eine Rolle spielen. Dabei ist insbesondere Ziel, dass die Transparenz über Qualität sowie Entscheidungshoheit für die Patientinnen und Patienten gestärkt und sich Behandlungsverläufe primär an den medizinisch-pflegerischen Notwendigkeiten und nicht an den gegebenen Strukturen der Leistungserbringer und Kostenträger ausrichtet.