Ein regelmäßiger Besuch beim Zahnarzt ist bares Geld wert. Doch bei der Eingliederung von Kronen, Brücken oder Zahnprothesen konnten nur knapp 60 Prozent der betroffenen Versicherten der Barmer in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 eine regelmäßige Zahnvorsorge nachweisen und sich damit höhere Zuschüsse zum Zahnersatz sichern. Bei gut der Hälfte dieser Zahnersatzversorgungen haben die Versicherten dabei eine regelmäßige Zahnvorsorge in den vergangenen zehn Jahren nachgewiesen und erhielten damit einen um 30 Prozent höheren Zuschuss. Weitere acht Prozent waren zu regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen in den letzten fünf Jahren, der Zuschuss erhöhte sich dadurch um 20 Prozent.
Jeder Sechste sucht sein Zahnbonus-Heft – digitale Lösung hilft
Regelmäßige Vorsorge bedeutet: Für Erwachsene mindestens einmal jährlich, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre jedes halbe Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt. Wie eine repräsentative Umfrage der Barmer jetzt zeigte, musste jeder sechste Besitzer sein Bonusheft zunächst einmal suchen. Zudem hatte sich ein Viertel der Befragten nachträglich keinen Stempel abgeholt, wenn das Zahnbonusheft beim Zahnarztbesuch vergessen wurde. 59 Prozent der Befragten befürworteten eine digitale Version des Zahnbonus-Heftes. Daher hat die Barmer eine digitale Version des Zahnbonus-Heftes in die eigene App integriert. Mit der Barmer-App können Versicherte ein digitales Bonusheft nutzen, in dem alle Zahnvorsorgeuntersuchungen automatisch dokumentiert werden. Eine Erinnerungsfunktion sorgt dafür, dass kein Vorsorgetermin verpasst wird.
Weniger Zahnersatz durch bessere Mundgesundheit in Schleswig-Holstein
Der Zahnersatz-Bonus bleibt wichtig, auch wenn weniger Schleswig-Holsteiner mit neuem Zahnersatz versorgt werden. In den Jahren 2014 bis 2017 ging der Anteil der Versicherten ab 20 Jahren, die Prothesen, Brücken oder Zahnkronen bekamen, um etwa vier Prozent zurück, wie der Barmer-Zahnreport 2019 belegt. Der Report zeigt aber zugleich auch, dass die Inanspruchnahme der Regelversorgung als Referenzversorgung stetig sinkt. Es wäre daher angebracht, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Regelversorgung erneut überprüft und an die Entwicklung der Zahnmedizin anpasst – damit der zahnmedizinische Fortschritt auch bei den Leistungen für die gesetzlich Versicherten ankommt. Das würde vor allem den Patientinnen und Patienten helfen, die eine zeitgemäße Grundlage für ihre Wahl zwischen den Versorgungsarten und ihren unterschiedlichen Eigenanteilen bräuchten. Zuletzt hatte es eine zahnmedizinische Überprüfung im Jahr 2013 gegeben.
Regelversorgung überzeugt bei Haltbarkeit
Der Report belegt nach Ansicht seines Chefautoren Prof. Dr. Michael Walter vom Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, dass die Regelversorgung vor allem für diejenigen die richtige Wahl ist, die Haltbarkeit in den Vordergrund stellen und die Kosten begrenzen wollen. Die Regelversorgung bewähre sich gut bei Zahnkronen und Zahnersatz auch im Vergleich zu gleichartigen und andersartigen Versorgungen. Zahnkronen und festsitzende Brücken seien besonders haltbar. Das Autorenteam hatte untersucht, wie gut die Regelversorgung gegenüber anderen Versorgungsarten abschneidet. Für ein differenziertes Bild der Inanspruchnahme, Ausgaben und Nutzungsdauer von Zahnersatz wurden Daten der vertragszahnärztlichen Versorgung von 7,25 Millionen Barmer-Versicherten analysiert und auf die Gesamtbevölkerung in Deutschland hochgerechnet.