Portraitbild von Dr. Hillebrandt mit Text wie ich es sehe zur Finanzautonomie der Krankenkassen und Impfungen beim Hausarzt
STANDORTinfo für Schleswig-Holstein

Wie ich es sehe

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Finger weg von Versichertengeldern

Die Finanzierung von Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durch Beitragsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war ein dreister Eingriff in die Finanzautonomie der Krankenkassen. Gut, dass das Bundessozialgericht diese Praxis gestoppt hat. Nach Auffassung des Gerichts ist dies verfassungswidrig, da der Bund die organisatorische und finanzielle Selbstständigkeit der Sozialversicherungsträger, also auch der GKV, wahren muss und seinen eigenen Behörden keine Aufgaben der Sozialversicherung übertragen darf.
 

Die Entscheidung zeigt aber noch ein grundlegendes Problem der GKV auf: Ihre finanziell angespannte Situation resultiert auch aus der mangelnden Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Finanzierung des Systems. Aufgabe der nächsten Bundesregierung muss es sein, zur Konsolidierung des Gesundheitswesens klar zwischen beitrags- und steuerfinanzierten Leistungen zu unterscheiden. So liegt zum Beispiel der Betrag aus Steuermitteln, den die GKV für die Deckung der Ausgaben für ALG II-Bezieher erhalten, seit Jahren unter den tatsächlichen Leistungsausgaben für diese Versichertengruppe. Diskutiert werden muss nicht nur die Finanzierung von Angeboten der BZgA, sondern auch der Einrichtung von Krebsregistern oder von Leistungen, die eindeutig der populationsbezogenen Prävention zuzurechnen sind.

Eine wesentliche Aufgabe der nächsten Bundesregierung wird es sein, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu konsolidieren. Dazu gehört die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten bei der Finanzierung. Das gilt übrigens auch für die Krankenhausfinanzierung. Seit Jahren kommen die Länder ihrer Verantwortung zur Investitionskostenfinanzierung nicht nach, so dass die Krankenhäuser notwendige Investitionen aus den Vergütungen, die die Krankenkassen zahlen, vornehmen. Hier ist Reformbedarf angezeigt.

Bollwerk Hausarzt

Besondere Herausforderungen wie die Corona-Krise bedürfen besonderer Maßnahmen. Und es zeigt sich, dass die Hausarztpraxen ein unverzichtbarer Teil eines patientenorientierten und krisenfesten Gesundheitswesens sind. Obwohl der Praxisbetrieb an seine Grenzen gerät, seitdem dort gegen Corona geimpft werden kann, gibt es ein unglaubliches Engagement in dieser Sache. Immerhin läuft das Impfen parallel zum Normalbetrieb. Dass viele nun schnell noch vor dem Urlaub geimpft werden wollen, ist einerseits verständlich. Wir können nur hoffen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen auch durchhalten. Denn es stehen zum Sommer nach weitere technische Herausforderungen auf der Agenda der Praxen: die elektronische Patientenakte geht zum ersten Juli an den Start und das E-Rezept wird ab dem vierten Quartal Realität. Da kann es nicht sein, dass für den digitalen Impfnachweis, der Ende Juni zur Verfügung stehen soll, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nachträgliche Erfassungsarbeit leisten. Das ist keine ärztliche Aufgabe. Um die entsprechenden Formulare zu kontrollieren, braucht es kein medizinisches Fachwissen, die Aufgabe könnte und muss von anderen Stellen erledigt werden. Das ist wichtig, damit die Praxen weiter den Schutzwall gegen Corona ausbauen können.