Bewegung in der schleswig-holsteinischen Krankenhaus-Landschaft
Um mehr Qualität in die Krankenhausversorgung zu bringen und gleichzeitig den notwendigen Fachkräftebedarf in den Kliniken besser decken zu können, bedarf es auch in Schleswig-Holstein angepasster Strukturen in der Krankenhauslandschaft. Das haben auch die Krankenhausbetreiber erkannt und angefangen, zu handeln: ob es um Flensburg, Neumünster, Kiel oder Wedel geht, in erster Linie dreht es sich um Synergieeffekte. Ich halte das durchaus für einen wichtigen, aber nicht entscheidenden Aspekt. Vielmehr muss ausschließlich die medizinische Qualität darüber entscheiden, wo und in welchem Umfang stationäre Leistungen erbracht werden. Ist dies nicht gewährleistet, dann wird sicher jeder Patient auch längere Wege in Kauf nehmen. Als Beispiel seien die Hamburger Martini-Klinik als Prostatakrebszentrum und das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT--Nationale Centrum für Tumorerkrankungen) in Heidelberg genannt, das auf Magenkarzinome spezialisiert ist. Einen guten Ansatz in diese Richtung verfolgt das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium, das für eine hochwertige Patientenversorgung auf Spezialisierungs- und Konzentrationsprozesse setzt und diese über verbindliche Vorgaben für die Mindestausstattung sowie Mindestfallzahlen erreichen will. In diesem Sinne müssen nun auch Taten folgen und der Ansatz in der Krankenhausplanung umgesetzt werden.
Es sollten sich darüber hinaus vordringlich Gedanken darüber gemacht werden, wie ein gutes Zusammenspiel von ambulanter und stationärer Versorgung patientenorientiert organisiert werden kann. Denn es muss weiter der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gelten, wobei heute weit mehr ambulant möglich ist als dies tatsächlich in der täglichen Praxisrealität umgesetzt wird. Und schließlich geht es um Erfahrung und Kompetenz – Patienten sollten nur dort behandelt werden, wo beides gegeben ist.
Zeitfresser Bürokratie
Der Marburger Bund hat jüngst eine Mitgliederumfrage unter schleswig-holsteinischen Ärztinnen und Ärzten publik gemacht, in der die „ausufernde Bürokratie“ als großes Problem ausgemacht wurde. Zwar wurde die medizinische Dokumentation als wichtig erachtet, aber durch die überbordende Bürokratie würde den Ärzten wichtige Zeit geraubt, die sie für die Behandlung der Patienten brauchen.
Nun bin ich wahrlich kein Freund von Bürokratie, aber gerade in Krankenhäusern gibt es Mittel und Wege sowie Best-Practice-Beispiele, wie die ärztliche Dokumentationspflicht so organisiert werden kann, dass die Ärzte sich ihrer primären Aufgabe am Patienten widmen können. Die Digitalisierung bietet dafür ein breites Spektrum an Möglichkeiten.
Ambient Assisted Living
Damit sind Methoden, Konzepte, elektronische Systeme, Produkte sowie Dienstleistungen gemeint, die das alltägliche Leben älterer und auch behinderter Menschen situationsabhängig und unaufdringlich unterstützen – beispielsweise sensorische Systeme, die bei einem Sturz einen Notruf absetzen oder den Herd automatisch abschalten. Das hört sich gut und richtig an. Allerdings sind diese digitalen Assistenzsysteme im Sozialgesetzbuch (SGB) nicht klar definiert. Was zur Folge hat, dass die Pflegekassen sie als „allgemeine Gebrauchsgegenstände“ beurteilen und deswegen eine Kostenübernahme ablehnen müssen. Hier ist ein Umdenken dringend erforderlich. Denn was für einen gesunden Menschen selbstverständlich ist, könnte einem Pflegebedürftigen erst ermöglichen, möglichst lange und selbstbestimmt in seinem häuslichen Umfeld zu leben.
Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG)
Das FKG beinhaltet die richtigen Komponenten, um einen funktionsfähigen und fair ausgestalteten Wettbewerbsrahmen in der GKV zu schaffen. Durch die Neuregelung des sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) können ungerechtfertigte finanzielle Verwerfungen abgebaut werden, die nichts mit einem Wettbewerb um gute Versorgung zu tun haben. So wird mit der neuen Regionalkomponente gewährleistet, dass die Beitragsgelder in Zukunft zielgenauer dort hinfließen, wo sie tatsächlich für die Versorgung der Versicherten benötigt werden. Und mit der Einführung eines Risikopools für Hochkostenfälle wird sichergestellt, dass einzelne Kassen nicht überfordert werden – in Zeiten, in denen ein einzelnes Medikament zwei Mio. Euro kostet, ist dies nicht ganz abwegig.
Was für einen fairen Wettbewerb fehlt, sind einheitliche und verbindliche Rahmenbedingungen der Aufsichtspraxis. Auch wenn das FKG richtige Anpassungen zur Harmonisierung der Aufsicht vorsieht, reichen die Regelungen bei Weitem nicht aus.