Dr. Bernd Hillebrandt wie ich es sehe
STANDORTinfo für Schleswig-Holstein

Wie ich es sehe

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Apps auf Rezept

Ärztinnen und Ärzte dürfen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistete Gesundheits-Apps verschreiben. Möglich wird die Verordnung der sogenannten DiGA durch das Digitale-Versorgung-Gesetz.

Die ersten Anwendungen, die für eine Verschreibung bereits zugelassen wurden, sind Apps zur Behandlung von Tinnitus (Kalmeda), Schlafstörungen (Somnio), Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen (Vivira), ein internetbasiertes Programm gegen Angststörungen (Velibra) und eine App zur Therapieunterstützung Erwachsener mit Adipositas (Zanadio) - DiGA-Verzeichnis.

Ich halte es für richtig, dass Apps, die Therapien unterstützen und zusätzlich beispielsweise an die Einnahme von Arzneimitteln erinnern oder Blutzuckerwerte dokumentieren, als Medizinprodukte definiert werden. Allerdings fallen die Preise der ersten fünf zugelassenen DiGA hoch aus. Bei der Preisgestaltung sollte das Verhältnis zum Versorgungsnutzen sowie den Preisen anderer Leistungen und Leistungserbringer berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte die Vergütung an die tatsächliche Nutzung der Anwendungen gekoppelt sein.

Ich bin mir sicher, dass immer mehr DiGA auf den Markt kommen und die Nachfrage stetig ansteigen wird. Deshalb sollten wir auch den ärztlichen Versorgungsalltag im Blick behalten. Ohne großen zusätzlichen Aufwand muss es den Ärztinnen und Ärzten schnell und einfach möglich sein, die passende App mit dem größtmöglichen Nutzen verordnen zu können. Um eine Gesundheits-App einschätzen und einsetzen zu können, wären kurze Steckbriefe mit allen relevanten Fakten hilfreich. Diese könnten vom BfArM als Download zur Verfügung gestellt werden. 

Ärztliche Zweitmeinung erweitert

Jeder Versicherte hat im Rahmen der freien Arztwahl die Möglichkeit, einen weiteren Facharzt aufzusuchen, um eine zweite Meinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung, Untersuchung oder Operation einzuholen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber bei bestimmten Eingriffen ein geregeltes Verfahren zur Zweitmeinung vor. Bislang besteht ein Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung bei einer geplanten Gebärmutterentfernung, bei einer geplanten Mandeloperation sowie bei einem arthroskopischen Eingriff an der Schulter. Zukünftig ist dies auch bei dem geplanten Einsetzen einer Knie-Endoprothese möglich.

Ich halte es für sehr gut, dass das Zweitmeinungsverfahren erweitert wird. Die Möglichkeit, von unabhängige Fachärztinnen und Fachärzte prüfen zu lassen, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist und ob es Behandlungsalternativen gibt, stärkt das Recht auf Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten.

Die Barmer geht sogar noch einen Schritt weiter und bietet ihren Versicherten darüber hinaus ein besonderes Zweitmeinungsangebot vor geplanten Rücken- oder Knieoperationen sowie vor einer Behandlung mit Zahnersatz oder bei Zahnfehlstellungen an.

Krankenhauszukunftsgesetz

Das Krankenhauszukunftsgesetz ist eine großartige Chance, die Weichen für eine digitale Zukunft unseres Gesundheitswesens nachhaltig zu stellen. Insgesamt 4,3 Milliarden Euro aus dem Bundes- und den Länderhaushalten sollen im Rahmen eines Krankenhauszukunftsfonds in eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser und Kliniken des Landes fließen, 146 Millionen Euro stehen für Häuser in Schleswig-Holstein bereit. Im BMG hat man offensichtlich erkannt, dass die Länder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht in erforderlichem Maße nachkommen und Krankenhäuser Zukunftsinvestitionen nicht allein aus den DRG-Erlösen von den Krankenkassen stemmen können. Insbesondere Digitalisierungsvorhaben fallen dann nämlich hinten über. Der neue Fonds fördert allerdings nur digitale Investitionen und keine der bisher infrastrukturell notwendigen Vorhaben. Aber ein Anfang ist gemacht. Ein Aspekt dabei ist auch die IT-Sicherheit in den Krankenhäusern. Sie nimmt eine prominente Rolle innerhalb der förderfähigen Vorhaben ein. 15 Prozent, die ein Krankenhaus vom Fördergeld mindestens in die IT-Sicherheit investieren muss, sind aus meiner Sicht gut investiertes Geld – schließlich steht und fällt der Erfolg von digitalen Gesundheitsanwendungen mit ihrer Akzeptanz durch das medizinische Personal und die Patienten. Allerdings bin ich auch davon überzeugt, dass der Zukunftsfonds letztendlich nur eine Anschubfinanzierung ist. Er wird bei weitem nicht ausreichen, um den über Jahre aufgebauten Investitionsstau abzubauen.