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Wie ich es sehe

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Dr. Hillebrandt wie ich es sehe mit Gedanken zur Landtagswahl, zu Krankenhausstrukturen und dem Projekt RubiN


Gedanken zur Landtagswahl

Am 8. Mai wählt Schleswig-Holstein seinen 20. Landtag. Wir wissen nicht, wie die neuen Mehrheitsverhältnisse und damit mögliche Koalitionen aussehen werden. Aber heute steht bereits fest, dass es viele neue Gesichter im Landtag geben wird, weil knapp ein Viertel der Abgeordneten aus verschiedenen Gründen nicht mehr zur Wahl steht. Auch der für den Bereich Gesundheit zuständige Sozialausschuss wird zu großen Teilen neu besetzt werden. Das ist Chance und Herausforderung zugleich. Denn es gibt eine Menge Aufgaben, die angepackt werden müssen. Die sich jetzt schon abzeichnende Überalterung in den Landarztpraxen, die Optimierung der Krankenhauslandschaft und der Pflegekräftemangel sind nur ein paar der drängendsten Herausforderungen. Aber neue Besen kehren ja bekanntlich gut. Und so bin ich sehr zuversichtlich, dass sich gute Lösungen für Schleswig-Holstein finden werden.

Lesen Sie auch unsere gesundheitspolitische Positionierung zur Landtagswahl 2022 in Schleswig-Holstein. 

Krankenhausstrukturen mutig verändern

Die Themen Gesundheit und Pflege wurden von vielen Parteien vor der Landtagswahl zu einem wichtigen politischen Schwerpunkt erklärt. Für die Barmer ist es wichtig, dass die Weiterentwicklung der stationären Versorgung konsequent angegangen wird. Die Versorgungsstrukturen in Schleswig-Holstein sollten künftig stärker einem gestuften Konzept aus Regel-, Grund- und Maximalversorgern folgen. Dabei würden den Versorgungsstufen konkrete Versorgungsaufträge zugeordnet und somit das Leistungsspektrum der Krankenhäuser eindeutig definiert. Gleichzeitig würden für die Leistungen in den Versorgungsstufen strikte Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität gelten. Ziel ist eine Konzentration der stationären Leistungen. So wie es jetzt bei den Imland-Kliniken in Teilbereichen passiert. Im Kreis Pinneberg geht man denselben Weg und plant einen zentralen Klinikneubau anstelle der beiden vorhandenen Krankenhäuser in Pinneberg und Elmshorn. Diese beiden Versorgungsstandorte sollten dabei aber ausdrücklich erhalten werden. Sie könnten beispielsweise etwa in lokale Grundversorger umgewandelt werden.

Projekt RubiN als Blaupause für ein erfolgreiches Care- und Case-Management

Beim Care- und Case-Management (CCM) geht es um komplexe Interventionen: Unterschiedliche Akteure müssen in einem regionalen Versorgungssetting für den Patienten zu einem erfolgreichen Zusammenspiel finden. Gesundheitspolitisch ist die Einführung eines CCM im deutschen Gesundheitssystem eine unendliche Geschichte. Es gibt mehrere Gründe dafür, dass es bislang nicht gelungen ist: man müsste SGB-übergreifend tätig werden, notwendige neue Leistungserbringerstrukturen schaffen, vielen unterschiedlichen Indikationen gerecht werden, schwierige Finanzierungsfragen klären und vor allem klarstellen, dass CCM keine ärztlich delegierte Leistung ist.

Mit dem Innovationsfondsprojekt RubiN haben wir in Schleswig-Holstein eine Blaupause für eine CCM-Versorgung geschaffen. In RubiN sagen wir ganz klar, dass ein CCM an eine Erkrankung gebunden sein muss und dass wir ein CCM in ärztlicher Verordnung sehen. Über diese ärztliche Abhängigkeit wird seit 30 Jahren gestritten, mit dem Ergebnis, dass man bislang zu nichts gekommen ist. Schließlich kommt das CCM aus der Sozialarbeit und neben Erkrankungen gibt es eben auch soziale Indikationen, die keiner ärztlichen Verordnung bedürfen. Wird ein CCM aus dem SGB V bezahlt, dann ist es erst einmal im ärztlichen Radius zu sehen, da der Ausgangspunkt eine Erkrankung ist, was übrigens für die Mehrheit der CCM-Projekte im Innovationsfonds zutrifft.

Die Krankenkassen, also die Beitragszahler, finanzieren seit Jahren die Projekte des Innovationsfonds. Die Kassen sind an vielen Projekten des Innovationsfonds beteiligt, da Projekte ohne Kassenbeteiligung so gut wie keine Förderchancen haben. Als Krankenkassen können wir Projekte mit auf den Weg bringen, nicht aber zig Projekte bis zum „Sankt Nimmerleins-Tag“ parallel zur Regelversorgung finanzieren. Da der G-BA kein geregeltes Transferprocedere für Projekte hat, stecken allerdings sehr viele im Finanzierungsdilemma. Weil zeitlich nicht absehbar ist, wie auch bei einer positiven Empfehlung des G-BA eine Überführung in die Regelversorgung aussähe, ist die Finanzierungsdauer für die Kassen gänzlich unplanbar. Wir wollen dieses Dilemma durchbrechen und insbesondere mit einer umfangreichen Rechtsexpertise im RubiN-Projekt den Weg in die Regelversorgung forcieren, um damit die Nachhaltigkeit der Care- und Case-Managementprojekte, also der Lotsenprojekte, zu sichern. Schließlich hat die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie einen Pfad vorgeben will, wie Patientenlotsen in die Regelversorgung überführt werden können. Mit dem Projekt RubiN geben wir der Ampel diesen Pfad an die Hand.

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