Krankschreibung per Video ist möglich
Vielleicht erinnern Sie sich, dass ich in der letzten Ausgabe unseres Newsletters genau das als sinnvolle Kombination gesehen habe: die Krankschreibung per Videosprechstunde, wenn die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Deshalb habe ich mich sehr gefreut, dass der Gemeinsame Bundesausschuss genau dies Mitte Juli beschlossen hat. Die Verknüpfung der Diagnostik mit einer Videosprechstunde halte ich für sehr sinnvoll, da sie dem Arzt mehr Möglichkeiten gewährt und zudem dem Patienten auch ein Gefühl von mehr Sicherheit bietet, als ein Telefonat dies könnte. Voraussetzung für die Krankschreibung per Video ist, dass der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist. Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Darüber hinaus halte ich es für richtig, dass niemand ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat krankgeschrieben werden darf.
Ärztezentrum Büsum
"Wir brauchen 20 Mal Büsum in Schleswig-Holstein", habe ich vor zwei Jahren der Ärztezeitung gesagt. Dass es ein so erfolgreiches Versorgungsmodell werde würde, war damals noch nicht abzusehen. Aber die Grundidee dahinter passte: eine Gemeinschaftspraxis, die von der Gemeinde betrieben und von der Ärztegenossenschaft gemanagt wird und in der mehrere Ärztinnen und Ärzte angestellt sind. Mittlerweile arbeiten insgesamt rund 50 Menschen bei den verschiedenen Gesundheitsanbietern im Ärztezentrum – neben den Ärzten als Kern gibt es auch eine Apotheke, eine Physiotherapie- und eine Heilpraktiker-Praxis. Wie sich jetzt zeigte, konnte damit nicht nur die ambulante Versorgung dort gesichert werden, wo Einzelpraxen keine Nachfolger mehr finden. Sie hat auch bewirkt, dass junge Ärztinnen und Ärzte in die ambulante Versorgung kommen. Und nicht nur das: Es ist durchaus denkbar, dass ein oder mehrere der jungen angestellten Ärztinnen und Ärzte, die im Ärztezentrum Praxiserfahrung sammeln konnten, in die Selbstständigkeit wechseln. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich am Ort niederlassen, ist auch nicht so gering. Wenn es denn so käme, stellt sich die Frage, ob das auch ohne das Büsumer Modell gelungen wäre. Wer weiß…
Digitale altersgerechte Assistenzsysteme
Es gibt gute technische Innovationen, um Pflegende und die Pflegebedürftigen in ihrem Alltag zu unterstützen, damit sie beispielsweise länger in den eigenen vier Wänden wohnen können. Dazu gehören zum Beispiel Sturzteppiche, die bei Stürzen Hilfskräfte informieren, Lichtleistensysteme, die bei Dunkelheit den Weg leiten und damit das Sturzrisiko senken können oder digitale Medikamenteneinnahme-Erinnerungen, die die Therapietreue stärken sollen. Aber in den Wohnzimmern kommen höchstens Heimnotrufsysteme als technische Hilfsmittel an. Ich begrüße daher sehr, dass der Bundesrat auf Initiative einiger Bundesländer die Bundesregierung aufgefordert hat, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem einheitliche gesetzliche Voraussetzungen für alle Pflegekassen zur Genehmigung und regelhaften Finanzierung für die Nutzerinnen und Nutzer von nachweislich wirksamen digitalen altersgerechten Assistenzsysteme geschaffen werden. Hoffen wir das Beste.