Während bei den übrigen Sozialversicherungsträgern, bei denen zur Sozialwahl 2017 eine Wahl mit Wahlhandlung erfolgte, die Stimmen der wahlberechtigten Mitglieder bis zum 31. Mai 2017 im Kasten sein mussten, wählen die Mitglieder der Barmer erst später. Grund ist die Fusion von Barmer GEK und Deutscher BKK zum Jahresbeginn, wodurch die neue Barmer entstand. Der Zusammenschluss beider Kassen hat auch Auswirkungen auf die Sozialwahl 2017. Aufgrund gesetzlich vorgegebener Fristen im Wahlkalender der Sozialwahl wurde der Wahltag für die Mitglieder der Barmer auf den 4. Oktober 2017 festgelegt.
Wer wird gewählt
Die wahlberechtigten Mitglieder der Barmer werden ihre Wahlunterlagen daher erst im September erhalten. Mehr als 300.000 Mitglieder der Barmer in Schleswig-Holstein können dann bei der Zusammensetzung des obersten Selbstverwaltungsgremiums der Barmer, dem Verwaltungsrat, mitbestimmen. Genauer gesagt mitbestimmen über 27 von 30 Verwaltungsräten, da im Gremium der Barmer auch Arbeitgebervertreter mit drei Sitzen tätig sind. Als Vertreter der Versicherten kandidieren bei der Sozialwahl selbst Versicherte, die sich in Listen zusammenschließen. Sie sind entweder Mitglieder von Organisationen, die sie nominieren, oder sie kandidieren auf freien Listen, die sie auch selbst gründen können. Berechtigt, eine Wahlliste aufzustellen, sind Gewerkschaften sowie andere selbständige Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zielsetzung.
Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten des Verwaltungsrates
Beim Blick auf das Formelle und der nüchternen Beschreibung der Aufgaben des Verwaltungsrates der Krankenkassen ist häufig zu hören, na, das ist ja nicht viel. Tatsächlich steckt aber viel dahinter. Individuell für jeden Einzelnen, aber auch übergeordnet gesundheitspolitisch für die gesamte Versichertengemeinschaft, oder mehr noch, für alle Versicherten. Denn die Einflussmöglichkeiten der Selbstverwaltung verbergen sich hinter dem Gesetzestext. Sie sind deutlich umfassender, als es in Worten beschrieben werden kann, und zeigen sich immer wieder in der täglichen Arbeit. Hier wird nachgebessert, entwickelt und gestaltet und gemeinsam mit den Mitarbeitern der Krankenkasse nach Lösungen gesucht und Entscheidungen getroffen. Beispielsweise, wenn Versicherte den direkten Kontakt zu Selbstverwaltern suchen oder auch durch die Widerspruchsausschüsse als Teil der Entscheidungsbefugnisse Selbstverwaltung.