STANDORTinfo für Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteins Netze bieten ideale Voraussetzungen: Zusammenarbeit aller Gesundheits- und Pflegeberufe fördern

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Das Thema sektorenübergreifende Versorgung steht (endlich) auf der politischen Agenda der Bundesregierung. CDU, CSU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitssystem auszubauen. Nun erarbeitet die dazu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge, wie ambulante und stationäre Versorgungsbereiche stärker sektorenübergreifend entwickelt werden können. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat mehrfach Maßnahmen zur Stärkung der Koordination und Kooperation im Gesundheitssystem vorgeschlagen, zuletzt in seinem Gutachten von 2018.

Höchste Zeit für strukturelle Veränderungen

Aus Sicht der Barmer ist es auch höchste Zeit, die medizinische Versorgung insbesondere an den Schnittstellen ambulant/stationär zu verbessern. „Wenn die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein weiterhin auf hohem Niveau bleiben soll, müssen vor allem die ambulante und stationäre Versorgung noch viel besser miteinander verzahnt werden. Auch die anderen Versorgungsbereiche gilt es aber mit einzubeziehen, damit eine am Patienten ausgerichtete Versorgung reibungslos Hand in Hand funktioniert“, fordert Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer für Schleswig-Holstein. Es sei höchste Zeit für strukturelle Veränderungen und mehr Miteinander statt Nebeneinander. Wenn neue Rahmenbedingen die Organisation der medizinischen Behandlung über die Sektorengrenzen des Gesundheitssystems hinweg erleichtern, komme dies den Patientinnen und Patienten zu Gute.

10-Punkte zur Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung

Die Barmer unterbreitet daher Vorschläge zur Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung. „Mit unserem 10-Punkte-Papier geben wir Impulse in der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion zu den strukturellen Defiziten im deutschen Gesundheitssystem und den notwendigen Veränderungen. Im Mittelpunkt stehen dabei die medizinischen Leistungen an der Schnittstelle zwischen ambulant fachärztlicher Versorgung und der stationären Grund- und Regelversorgung“, erläutert Hillebrandt. Bislang unterliegen gleiche medizinische Leistungen unterschiedlichen Bedingungen bei Zugang, Vergütung, Qualität und Leistungsdefinition. Dadurch entstünden Fehlanreize und Leistungen würden oft dort erbracht, wo die Vergütung höher sei.

Schaubild Sektorenübergreifende Versorgung


Sektorenübergreifende Versorgungsplanung

Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden können, sollten in Zukunft auch einer gemeinsamen sektorenübergreifenden Versorgungsplanung unterliegen. Die gemeinsame Selbstverwaltung sollte den Auftrag zur Erarbeitung einer entsprechenden Richtlinie erhalten. Als Grundlage für die Planung sind bundesweite Referenzwerte notwendig, wozu die Abrechnungs- und Leistungsdaten aus dem Behandlungsgeschehen bei einer neutralen Stelle zusammenfließen und analysiert werden sollen. Landesgremien für die sektorenübergreifende Versorgung sollen anhand der bundesweiten Referenzwerte den regionalen Bedarf an Leistungen feststellen und die notwendigen Leistungskapazitäten ermitteln. „Das wäre ein wichtiger und fortschrittlicher Paradigmenwechsel. Auch in Schleswig-Holstein müssen wir unbedingt weg von der bisherigen Planung nach Arztsitzen oder Krankenhausbetten, hin zu einer Ausrichtung am tatsächlichen Bedarf“, erklärt der Barmer-Landeschef.

Grundsatz: Gleiches Geld für gleiche Leistung

Um Fehlanreize zu vermeiden, soll für die Leistungen an der Schnittstelle zwischen allgemeiner fachärztlicher ambulanter Versorgung sowie der Grund- und Regelversorgung im Krankenhaus ein einheitliches Vergütungssystem geschaffen werden. Dabei werden gleichzeitig einheitliche Qualitätsanforderungen definiert: Behandelnde Ärztinnen und Ärzte müssen sich bei den definierten Leistungen und Leistungskomplexen an Behandlungspfaden und Leitlinien orientieren, die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten wird klar definiert.

Modellprojekte zur sektorenübergreifende Versorgung in Schleswig-Holstein

Ein Systemwechsel zu einer sektorenübergreifenden Versorgung kann nur schrittweise umgesetzt werden. Die Sicherung einer flächendeckenden Versorgung besonders in strukturschwachen Regionen gelingt aus Sicht der Barmer vor allem durch das Modell von Regionalen Versorgungsverbünden. Durch sie werden alle Leistungserbringer optimal miteinander vernetzt. In Modellregionen sollten deshalb die neuen Strukturen und Prozesse einer sektorenübergreifenden medizinischen Versorgung unter Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen erprobt werden. „Vorhandene Ärzte- und Praxisnetze bieten ideale Voraussetzungen für derartige Modelle. In Schleswig-Holstein haben wir mehr als 20 Netze, die zum Teil auch bereits über niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser hinaus mit weiteren Leistungserbringern zusammenarbeiten und sich dafür aufdrängen“, könnte sich Hillebrandt Modellprojekte mit schleswig-holsteinischen Netzen gut vorstellen.

Umfassende Informationen

Das „10-Punkte-Papier“ der Barmer zur Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung gibt folgende Impulse:

  1. Kapazitätsplanung durch Leistungsplanung ersetzen
  2. Auftrag für die gemeinsame Selbstverwaltung und ein neutrales Institut
  3. Bundesweiter Datensatz dienst als „empirischer Anker“
  4. Landesgremium für die sektorenübergreifende Versorgung wird verpflichtend
  5. Sicherstellung im sektorenübergreifenden Bereich neu ordnen
  6. Notfallbehandlung sektorenübergreifend ausrichten
  7. Sektorenübergreifendes Vergütungssystem schaffen
  8. Regionale Versorgungsverbünde entwickeln
  9. Potentiale von Digitalisierung und Delegation nutzen
  10. Sektorenübergreifende Versorgung in Modellprojekten erproben

Das vollständige „10-Punkte-Papier“ kann hier heruntergeladen werden.