Menschen mit einer entzündlich rheumatischen Erkrankung können heute in Deutschland bei rechtzeitiger Diagnosestellung, konsequenter Krankheitskontrolle und angemessener Rehabilitation zumeist ein Leben ohne wesentliche Einschränkungen der Lebensqualität und der sozialen Teilhabe führen. Dies erfordert einen optimal abgestimmten Einsatz der verfügbaren diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten, die qualitativ dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Dazu gehören das frühzeitige Erkennen von Verdachtsfällen, die fachärztliche Untersuchung und Versorgung von Neuerkrankten innerhalb von drei Monaten nach Symptombeginn sowie die kontinuierliche und konsequent zielorientierte Behandlung von Menschen mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen in einem Versorgungsnetzwerk unter der Leitung eines Facharztes für innere Medizin und Rheumatologie.
Neue Vereinbarung von Ärzten und Krankenkassen
Vor diesem Hintergrund haben es Ärzte und Krankenkassen in Schleswig-Holstein für erforderlich gehalten, die ambulante Behandlung von Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen zu optimieren. „Mit einer besonderen Vereinbarung haben wir jetzt gemeinsam die Voraussetzungen dafür geschaffen, strukturelle Verbesserungen zur Behandlung von Rheuma-Patienten umzusetzen. Damit sollen die häufig zu langen Wartezeiten auf Facharzttermine verkürzt und die Abklärung einer Verdachtsdiagnose durch eine verbesserte Vernetzung von Hausärzten und Rheumatologen beschleunigt werden“, erklärt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer für Schleswig-Holstein. Ein strukturiertes Ablaufschema macht es dabei möglich, dass Fehlüberweisungen vermieden werden können, die zu häufig die Wartezimmer der Rheumatologen füllen. Gezieltere Überweisungen tragen so dazu bei, dass die Fachärzte mehr Zeit für die Diagnostik und Behandlung der rheumatischen Patienten und auch für ausführliche Gespräche während der Behandlung der lebensverändernden Erkrankung Rheuma haben. „Die Patienten-Compliance ist ein wesentlicher Bestandteil des Behandlungserfolgs. Schnellere und häufigere Termine mit mehr Zeit für ausführliche Arzt-Patientengespräche werden in erheblichen Maße dazu beitragen, die Mitarbeit und Akzeptanz der Patienten zu verbessern. Selbstverständlich werden die vereinbarten Maßnahmen auch mit zusätzlichen extrabudgetären Honorarzuschlägen bei Haus- und Fachärzten gefördert“, ergänzt Hillebrandt.
Gezielte Patientensteuerung
Die von Ärzten und Krankenkassen in Schleswig-Holstein vereinbarten Fördermaßnahmen bewirken eine gezielte Patientensteuerung durch die Hausärzte. Schon bei Verdachtsdiagnosen werden die Patienten schnell und sachgerecht nach Erhebung und Weitergabe der relevanten Vorbefunde durch den Hausarzt an einen entsprechenden Facharzt überwiesen. Bei Dringlichkeit soll innerhalb von 14 Tagen ein entsprechender Facharzttermin vergeben werden. Denn insbesondere zu Beginn der Behandlung sind engmaschige Kontrollen und Anpassungen in Bezug auf die eingeleitete Arzneimitteltherapie erforderlich. Auch im weiteren Verlauf der Behandlung kann es notwendig werden, die Arzneimitteltherapie umzustellen. „Die derart mögliche schnellere Sicherung der Diagnose durch den Rheumatologen und der damit verbundene frühere Beginn der Arzneimitteltherapie haben wesentlichen Einfluss auf den weiteren Krankheitsverlauf und vermindern das Risiko möglicher unumkehrbarer Folgeschädigungen. Damit werden wir die Lebensqualität der Betroffenen verbessern“, so der Barmer-Landeschef.