Zum 1. Juli 2020 haben die Barmer und die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) eine neue Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung der Impfleistung „Meningokokken B“ für Kinder und Jugendliche abgeschlossen.
Meningokokken sind weltweit vorkommende Bakterien, die eine bakterielle Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung auslösen können. Kinder unter fünf Jahren und Jugendliche zählen zu den besonderen Risikogruppen. Daher übernimmt die Barmer die Kosten für die Meningokokken B-Impfung für ihre Versicherten im Alter von O bis 17 Jahren. Am häufigsten erkranken Kinder unter fünf Jahren an einer Meningokokken-Infektion, wobei die höchste Erkrankungsrate in den ersten beiden Lebensjahren liegt.
Meningokokken werden über Tröpfcheninfektion und über den direkten engen Kontakt übertragen. An der Luft sterben die Erreger schnell ab, so dass eine Infektion bei üblichen Alltagskontakten nicht möglich ist.
Den Inhalt der Vereinbarung und die genauen Impfleistungen können hier nachgelesen werden: Vereinbarung