Bundesgesundheitsminister Jens Spahn arbeitet seine Agenda konsequent ab. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat sein Ministerium dabei Gesetzentwürfe mit umfangreichem Änderungs- aber auch Kostenpotenzial vorgelegt. Mit dem PpSG werden im Wesentlichen die bereits in den Eckpunkten zum Sofortprogramm für die Kranken- und Altenpflege genannten Maßnahmen umgesetzt. Mit dem TSVG sollen schwerpunktmäßig die Wartezeiten auf Behandlungstermine in der ambulanten Versorgung verkürzt, die Mindestsprechzeiten von niedergelassenen Ärzten ausgeweitet und die Versorgung in ländlichen Regionen gesichert werden.
Personalkostenvergütung im Krankenhaus
Ab 2020 sollen die Pflegepersonalkosten im Krankenhaus unabhängig von den DRG-Pauschalen über ein hausindividuelles Pflegebudget vergütet werden. Die dabei vereinbarten Mittel müssen zweckgebunden und nachweislich für Pflegepersonalkosten eingesetzt werden.
„Eine Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG‘s ist absolut nicht zielführend. Damit wird praktisch das Selbstkostendeckungsprinzip wieder eingeführt und das Gebot der Wirtschaftlichkeit ausgehebelt. Außerdem kann die vollständige Refinanzierung der Pflegepersonalkosten dazu führen, dass über eine Gehaltsspirale ein Wettbewerb um die begrenzte Zahl an Pflegekräften eröffnet wird, ohne das Problem des Fachkräftemangels zu lösen. Es bedarf daher anderer Anreize zur Sicherstellung von mehr und besserer Pflege“, erklärt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer für Schleswig-Holstein.
Ausbau der Videosprechstunde als telemedizinische Leistung
Wann eine Videosprechstunde mit Patienten sachgerecht erscheint, soll künftig in das Ermessen der Ärzte gelegt werden. Bedingung ist, dass die Entscheidung ärztlich vertretbar ist und dabei die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt wird. Die Videosprechstunde soll besonders auch für Pflegebedürftige und in der psychotherapeutischen Versorgung besser genutzt werden können. Videokonferenzen sollen in Zukunft auch bei Fallkonferenzen im Rahmen der Kooperation von ärztlichem und pflegerischem Personal eingesetzt werden können.
„Der Ausbau von Videosprechstunden ist ein wichtiges und richtiges Signal. Sie werden nicht immer und überall medizinisch sinnvoll und möglich sein. Aber die telemedizinischen Möglichkeiten werden die Patientenversorgung insbesondere in ländlichen Regionen und auch für Pflegebedürftige erleichtern können“, so Hillebrandt.
Weiterentwicklung der Terminservicestellen
Die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Terminservicestellen sollen künftig rund um die Uhr unter der einheitlichen Rufnummer 116117 sowie online erreichbar sein. Darüber hinaus sollen sie auch in Akutfällen eine unmittelbare ärztliche Versorgung vermitteln und dabei eine Triagierung in eine offene Arztpraxis, eine Portal- oder Bereitschaftspraxis oder in eine Notfallambulanz vornehmen.
„Die Weiterentwicklung der Terminservicestellen ist sinnvoll und kann den Zugang der gesetzlich Versicherten zur ärztlichen Versorgung erleichtern. Besonders positiv sind die damit verbundenen ersten Schritte zur Neuorganisation der Notfallversorgung, die einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Entlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern leisten wird. Aber noch in dieser Legislaturperiode sollten die politischen Weichen für eine sektorenübergreifende Lösung zur Verbesserung der Notfallversorgung angestrebt werden“, unterstützt der schleswig-holsteinische Barmer-Chef die Initiative von Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg.
Neuregelungen für die vertragsärztliche Sprechstunde
Die Mindestsprechstundenzeiten von Vertragsärzten sollen von bisher 20 auf 25 Wochenstunden erhöht werden. Mindestens fünf Stunden in der Woche müssen Ärzte im Rahmen einer offenen Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe anbieten.
„Die Ausweitung der Sprechstundenzeiten von bisher 20 auf 25 Stunden sehe ich grundsätzlich positiv, um für die Versicherten den Zugang zur medizinischen Versorgung zu verbessern. Ob die Einrichtung einer offenen Sprechstunde notwendig ist, halte ich jedoch für fraglich. Denn schon jetzt sollte eine unverzügliche Behandlung bei Akutfällen eigentlich die Regel sein“, konstatiert Hillebrandt.
Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung
Die Bedingungen für die Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung wandeln sich zunehmend. Ballungsräume entwickeln eine immer größere wirtschaftliche und kulturelle Anziehungskraft, während einige ländliche Regionen an Attraktivität verlieren und mit einer schrumpfenden und älter werdenden Bevölkerung umgehen müssen. Verschiedene Maßnahmen sollen daher dazu beitragen, die Versorgung in ländlichen, tendenziell unterversorgten Gebieten sicherzustellen.
Auch ist abzusehen, dass die (hausärztliche) Einzelpraxis gerade für ländliche Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte nicht mehr die adäquate Lösung lokaler oder regionaler Versorgungsprobleme sein kann. Vor allem nicht, wenn es sich um Bereiche handelt, in denen Einzelpraxen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Ärzte sollten in strukturschwachen Regionen die Möglichkeit erhalten, ihre Praxis-Zulassung in ein Angestelltenverhältnis, nicht nur in einem medizinischen Versorgungszentrum, sondern auch in einer Eigeneinrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Kommune, umzuwandeln. Das Ärztezentrum Büsum, das im April 2015 als bundesweit erste kommunale Einrichtung gegründet wurde ist ein guter Ansatz, den es weiterzuentwickeln gilt. Ergänzend könnten beispielsweise auch Diagnostik-Zentren mit nicht-ärztlichen Praxisassistenten eine Perspektive sein.
„In strukturschwachen Gebieten mit Unterversorgung können die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sicherstellungszuschläge sinnvoll sein. Allerdings sollten im Umkehrschluss gleichzeitig Abschläge in überversorgten Regionen die Regel werden. Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass vor allem Eigeneinrichtungen von Kassenärztlichen Vereinigungen oder Kommunen einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Versorgung leisten können. Daneben sollte die Gründung von Regionalen Versorgungsverbünden forciert werden. In diesen Verbünden werden die Leistungserbringer, vor allem Ärzte, Krankenhäuser oder Pflegedienste einer Region, gut vernetzt, um die vorhandenen Ressourcen zu nutzen und eine sektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen. Je nach Betreuungsbedarf wird dabei auch ein Case-Management sehr hilfreich sein“, regt Hillebrandt dahingehende gemeinsame Initiativen aller Beteiligten und eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen an.