STANDORTinfo für Schleswig-Holstein

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen: Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Aufwendungen

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Mit Einführung der Pflegegrade zum 1. Januar 2017 erfolgte auch eine Änderung beim Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen, der von den Bewohnern neben den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zu entrichten ist. War es davor so, dass im Falle einer höheren Pflegestufe auch der pflegebedingte Eigenanteil anstieg, gibt es seitdem innerhalb der jeweiligen vollstationären Pflegeeinrichtung keinen Unterschied mehr bei den Eigenanteilen der Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 für deren pflegebedingten Kosten. Innerhalb einer Einrichtung werden damit die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, die nicht über die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung gedeckt sind, gleichmäßig auf alle Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 verteilt. Höherstufungen haben somit keine finanziellen Nachteile mehr für die Bewohner.

Entwicklung des EEE

Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung differierte die Höhe des durchschnittlichen monatlichen pflegebedingten Eigenanteils der Pflegebedürftigen am Heimentgelt in Abhängigkeit von der jeweiligen Pflegestufe. Von Januar 2017 an galten dann unabhängig vom Pflegegrad einheitliche Eigenanteile. Der durchschnittliche EEE ist in Schleswig-Holstein von Januar 2017 bis Juli 2018 als Folge verbesserter Personalschlüssel und höherer Personalkosten um 40 Prozent angestiegen:

Tabelle mit Angaben zu den Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil in den Pflegestufen


Wird die Zahl der Bewohner zusätzlich berücksichtigt und dementsprechend die EEE’s gewichtet, entrichten die Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein im Durchschnitt einen monatlichen EEE in Höhe von 371,45 Euro. Bereits zum 01. August 2018 ist der ungewichtete EEE weiter auf 404,30 €, der gewichtete EEE auf 382,45 € angestiegen.

Mit Wirkung der Neuregelung ab dem 01. Januar 2017 lag der maßgebende EEE in Schleswig-Holstein niedriger, als die zuvor zu entrichtenden Eigenanteile – und zwar in allen Pflegestufen. Die Bestandsschutzregelung, wonach niemand durch die Reform schlechter gestellt sein darf als vorher und keinen höheren Eigenanteil zahlen sollte, kam dadurch nur in Einzelfällen zum Tragen. 

Städte und Landkreise

Bei Betrachtung nach Städten und Landkreisen zeigt sich in Schleswig-Holstein eine Bandbreite der EEE’s zwischen rund 270 und 580 Euro monatlich. Im Klartext: Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlen in Neumünster und im Kreis Plön durchschnittlich einen mehr als doppelt so hohen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen als in den Kreisen Steinburg und Rendsburg-Eckernförde. Die Höhe der EEE’s in den schleswig-holsteinischen Regionen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Tabelle mit Angaben


Die Unterschiede in der Höhe der EEE’s liegen dabei im Wesentlichen in den Personalkosten und den Belegungsstrukturen der Einrichtungen begründet.

Langfristige Auswirkungen

Wie so oft liegen auch bei der Schaffung der EEE‘s Licht und Schatten eng beieinander. „Aus Sicht der Bewohner oder der Zahlungspflichtigen wurde das Konfliktpotenzial entschärft, das sich zuvor aus den höheren Belastungen bei Zubilligung einer höheren Pflegestufe ergab. Während aus diesem Grunde mitunter eine gebotene Höherstufung unterblieb, könnte die neue Situation möglicherweise dazu führen, dass die Entscheidung für die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung erst bei einem höheren Pflegegrad getroffen wird. Für Pflegeheimbetreiber wird es künftig zudem verstärkt auf den ‘richtigen‘ Bewohnermix ankommen, um wirtschaftlich zu arbeiten. Möglichst viele Bewohner mit hohen Pflegegraden tragen in höherem Maße zur Wirtschaftlichkeit bei, da die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für die jetzigen Pflegegrade höher differieren, als es zuvor bei den Pflegestufen der Fall war“, erläutert Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer für Schleswig-Holstein.

Nicht außer Acht gelassen werden dürfen auch politische Bestrebungen zur Stärkung der Attraktivität der Pflegeberufe. So gelten bisher bei weitem nicht in allen Pflegeeinrichtungen zur Vergütung der Pflegekräfte Tarifverträge. Werden Tarifverträge maßgebend, steigen mit den damit einher gehenden höheren Gehältern die Personalkosten der Einrichtung insgesamt an. Dies führt bei gleichbleibenden Leistungen aus der Pflegeversicherung dann zu höheren EEE’s.